Pachten von Wiesen Auflagen ??

Hallo,

seit gestern hab ich ein kleines Problem bezüglich meiner Modellflugmöglichkeiten. Seit ein paar Jahren nutzen wir den Standortübungsplatz der so gut wie nie von der BW genutzt wird als Fluggelände und haben peinlich darauf geachtet das wir keinen belästigen oder Schaden anrichten und haben die Wiese auch regelmässig von fremden Unrat befreit. Leider wurde ich gestern vom zuständigen Bundesförster darauf hingewiesen das der Modellflug auf dem Gelände nicht erlaubt ist und das er mich das nächste mal Anzeigt. Ich denke das es unmöglich ist eine erlaubnis für den Modellflug auf dem Gelände zu bekommen. Unsere Überlegung ist jetzt, wir fliegen ausschlieslich Elektromodelle unter 5 Kg eine kleine Weise privat zu Pachten und unser Hobby weiter zu betreiben. Ist das ohne weiteres möglich oder welche Bedingungen muss man erfüllen.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Gerhard,

setze Dich parallel zu deinem neuen Vorhaben mit der zuständigen Standortverwaltung in Verbindung und kläre mit ihnen die Möglichkeit eines Nutzungsvertrages ab. Ich denke, in der Vergangenheit - und sicherlich auch jetzt noch - hat es genügend Vereine/Interessengruppen gegeben, die auf Standortübungsplätzen den Modellflug ausgeübt haben.

Mögliche Rechtsberatung über Deinen Verband anfordern.
Und auch hier mal reinschnuppern - RCNVV ;)
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Interessantes Thema.
Nach was will den der Förster anzeigen? Wir sind doch wohl im Bereich des genehmigungsfreien Modellflugs, oder?
Zitat 16 LuftVO:

"(4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.

(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden"

Natürlich ist der Vorschlag von Konrad gut, aber gegen was verstoßen denn die Kameraden eigentlich?
Hausfriedensbruch in einem offenen Gelände? Zweifelhaft.
Und ich bezweifle auch, dass der Förster für oder im Auftrag der Standortverwaltung handelt.
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Womit wir wieder bei meinem Lieblingsthema wären. Es ist doch schön, dass in unserem Land fast alles geregelt ist und dass hier jeder einem anderen in die Suppe spucken kann. Typisch kleinkariert.
Zum
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Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Natürlich ist der Vorschlag von Konrad gut, aber gegen was verstoßen denn die Kameraden eigentlich?
Naja, der "Bundesförster" beaufsichtigt den "Betrieb" auf einem Bundesgrundstück, und wenn ich nicht ganz falsch liege, bedarf auch der "erlaubnisfreie" Modellflug der Zustimmung des Grundeigentümers.

Und was steht gewöhnlich an den Grenzen dieser Liegenschaften? Neben allerlei Hinweise auf Sicherheit auch "Betreten verboten"... ;)
Da scheint mir die Krux zu liegen. ;)
 
Hallo Gerhard,

wenn noch Schilder aufgestellt sind, dann führt der Weg über die Standortverwaltung, oder den Standortkommandanten oder den, der auf dem Schild als Verantwortlicher genannt ist. Ein Versicherungsnachweis ist vorzulegen. Sicher bemüht Ihr Euch doch die Jugend für den Modellbau zu interessieren. Wenn die Gemeinde Euer Vorhaben unterstützt, hätte der Antrag sicher noch mehr Aussicht auf Erfolg.

Grüße von
Werner
 
Hallo,
danke für eure Beiträge.

@Werner : Es ist ein öffentliches Gelände das außer bei Truppenübungen die so gut wie nie vorkommen (hab ich in 3 Jahren erst 2 mal erlebt) für jeden zugänglich ist und keine Verbotschilder aufgestellt sind.

Ich habe aber die Idee von Konrad aufgegriffen und mich mit der Standortverwaltung in Verbindung gesetzt. Die haben mich gebeten mein Anliegen schriftlich einzureichen um eine Entscheidung treffen zu können.Ich denke ich kann nichts verlieren. Da ich in solchen Fragen keine Erfahrung besitze, habe ich mich mit dem DMFV in Verbindung gesetzt und ein gutes Gespräch mit einem Anwalt geführt der mich bei der Formulierung beraten hat.

PS: Bis jetzt habe ich meine Mitgliedschaft im DMFV nur als Nebeneffekt gesehen um eine Versicherung zu bekommen, nun denke ich es ist doch für für jeden Wichtig sich in einem Verband zu Organisieren.
 
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