kunstflieger
User
Hallo,
wer von Euch hat denn schon den Beitrag von Walter Felling in der Modell 4/2003 ab Seite 70 gelesen ?
Dort vertritt Herr Felling die Rechtsauffassung, dass auch für Modelle mit >5kg Gesamtmasse eine Aufstiegserlaubnis nicht zwingend erforderlich ist.
Tatsächlich scheint es so zu sein, dass abgesehen bei Nähe zu Flugplätzen oder Wohngebieten, die Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis für >5kg-Modelle (<25kg) in den geltenden Gesetzen und Verordnungen nicht explizit vorgeschrieben ist.
Es wird nur erwähnt, dass diese für Modelle <5kg nicht erforderlich ist.
Da Herr Felling in seinem Beitrag extra zur Diskussion aufruft, gilt die Frage an alle juristisch "angehauchten" Modellflieger:
Was haltet Ihr davon ?
Interessant wären natürlich Stellungnahmen von PW oder Alfred K.
Grüße
Holger Maske
http://www.mbg-bocholt.de/
http://home.arcor.de/hmaske/hobby.htm
[ 04. April 2003, 21:42: Beitrag editiert von: kunstflieger ]
wer von Euch hat denn schon den Beitrag von Walter Felling in der Modell 4/2003 ab Seite 70 gelesen ?
Dort vertritt Herr Felling die Rechtsauffassung, dass auch für Modelle mit >5kg Gesamtmasse eine Aufstiegserlaubnis nicht zwingend erforderlich ist.
Tatsächlich scheint es so zu sein, dass abgesehen bei Nähe zu Flugplätzen oder Wohngebieten, die Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis für >5kg-Modelle (<25kg) in den geltenden Gesetzen und Verordnungen nicht explizit vorgeschrieben ist.
Es wird nur erwähnt, dass diese für Modelle <5kg nicht erforderlich ist.
Da Herr Felling in seinem Beitrag extra zur Diskussion aufruft, gilt die Frage an alle juristisch "angehauchten" Modellflieger:
Was haltet Ihr davon ?
Interessant wären natürlich Stellungnahmen von PW oder Alfred K.
Grüße
Holger Maske
http://www.mbg-bocholt.de/
http://home.arcor.de/hmaske/hobby.htm
[ 04. April 2003, 21:42: Beitrag editiert von: kunstflieger ]