Modell 4/2003: Neue Rechtsauffassung zur Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis ??

Hallo,

wer von Euch hat denn schon den Beitrag von Walter Felling in der Modell 4/2003 ab Seite 70 gelesen ?

Dort vertritt Herr Felling die Rechtsauffassung, dass auch für Modelle mit >5kg Gesamtmasse eine Aufstiegserlaubnis nicht zwingend erforderlich ist.
Tatsächlich scheint es so zu sein, dass abgesehen bei Nähe zu Flugplätzen oder Wohngebieten, die Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis für >5kg-Modelle (<25kg) in den geltenden Gesetzen und Verordnungen nicht explizit vorgeschrieben ist.
Es wird nur erwähnt, dass diese für Modelle <5kg nicht erforderlich ist.

Da Herr Felling in seinem Beitrag extra zur Diskussion aufruft, gilt die Frage an alle juristisch "angehauchten" Modellflieger:
Was haltet Ihr davon ?

Interessant wären natürlich Stellungnahmen von PW oder Alfred K.

Grüße
Holger Maske
http://www.mbg-bocholt.de/
http://home.arcor.de/hmaske/hobby.htm

[ 04. April 2003, 21:42: Beitrag editiert von: kunstflieger ]
 

Zisch

User
Wenn ich auch nicht "juristisch angehaucht" :) bin, denke ich mir, daß das der von mir so verzweifelt gesuchte MODELL-Aprilscherz ist!!!
 

Jan

Moderator
...warum auch nicht? War doch sehr gut gemacht.
 
Hi Leuts,
hab das Ding net glese, aber lustig find ich die Art Aprilscherz net, denn in dem Bereich gibts bestimmt welche die drauf rein fallen, einfach weil sie von der rechtlichen Materie einfach keine Ahnung haben. In dem Bereich hat das dann evtw. unschöne Folgen. Aber schön wärs schon wenns so wär.

Gruß
Eberhard

[ 05. April 2003, 14:10: Beitrag editiert von: Eberhard Mauk ]
 

Steffen

User
Hi,

ich glaube nicht unbedingt, dass das ein Aprilscherz ist. Zum einen stimmen alle zitierten Paragrafen zum anderen fände ich jeden Aprilscherz über rechtliche und sicherheitsrelevante Themen, die zu Fehlverhalten und damit viel Ärger führen könnten doch sehr - ähm wie soll ich sagen :rolleyes: - befremdlich.

Allerdings denke ich trotzdem, dass seine Einschätzung sehr vorsichtig zu geniessen ist.
Grundsätzlich gilt nämlich für alle Luftfahrtzeuge Flugplatzzwang. Modellflugzeuge sind aber eben auch Luftfahrtzeuge. Mit dem genannten Paragrafen, dass Modellflugzeuge unter 5kg frei von Aufstiegsgenehmigungen betrieben werden können, ist das bisher in meinen Augen lediglich eine Befreiung vom Flugplatzzwang.

Rechtlich bin ich sicherlich Laie, daher bin ich sehr interessiert, was sich aus diesem Thema ergibt, wobei mein persönliches Interesse eher darin liegt zu klären, ob man eben auf zugelassenen Landeplätzen und Sonderlandeplätzen eine implizite Freigabe für 5-25 kg hat.
Übrigens betrifft das Thema jeden Modellsegelflieger, der auf irgendeinem Hang fliegen geht und etwas größeres fliegt!

Mal abwarten.

Ciao, Steffen
 

speed

Vereinsmitglied
Hallo,
der Beitrag von Hr. Felling in Modell ist sicherlich kein Aprilscherz!
Man stellt sich aber zu Recht die Frage, wo der Sinn dieses Artikels ist. So wie ich das verstehe, soll über das Thema unter Juristen eine Diskussion entfacht werden.
Was soll der "normale" Modellflieger, Vorstand, usw., der eigentlich nur seine Ruhe und eine Aufstiegserlaubnis braucht, mit diesem Artikel anfange.
Ich ärgere mich darüber. Ich bezahle Hr. Felling durch den Kauf des Heftes und kann Nichts damit anfangen.
Es gäbe auch im Thema Recht sinvollere Themen!

Otto
 
MoinMoin !

Ich bin der Meinung, das dieses Thema durchaus wichtig ist und die Rechtslage genau durchleuchtet werden sollte.

Zum einen gilt das auch wie Steffen auch für das Fliegen mit größeren Modellen am Hang, als auch für das fliegen auf der Wiese beim benachbarten Bauern, natürlich mit dessen Erlaubnis.

Der Entfall einer Aufstiegserlaubnis hätte den Vorteil, das man sich unbürokratischer mit größeren Modellen fliegen darf. Das macht vor allem in ländlichen Gebieten sinn, wo der nächste Modellflugplatz weit weg ist.

Als Nachteilig sehe ich jedoch die Problematik, das kreuz und quer gefolgen werden kann (ist allerdings auch heute schon mit kleineren Modellen der Fall) und es so durch unkontrollierbaren Frequenzdoppelbelegungen mit entsprechenden Folgen kommen kann.
 
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