Lärm messen - aber wie?

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hi @ll,

nun haben wir uns ein Schallpegelmessgerät zugelegt. Was das so alles kann sehr Ihr hier.
Nun ist aber meine Überlegung wie muss ich eigentlich messen?
Die Aufstiegserlaubnis spricht von 80dBA in 7m Abstand.
Also soweit ist das klar. Ich muss also 7m Abstand vom Modell halten und den Pegel ablesen.
Nun habe ich mich auch schon mit anderen Unterhalten, wie Sie das im Verein handhaben.

Dort wird es so gemacht:
Modell in 1m Höhe aufgestellt. Messabstand 7m. Messgerät auch 1m Höhe.
Jedes Modell wird von vorn, hinten, links und rechts gemessen und es wird ein Mittelwert gebildet. Das ganze wird dann in ein Messprotokoll eingetragen mit Motortyp, Hubraum, Drehzahl, Schalldämpfer, Latte. Das Modell bekommt dann noch eine Prüfplakette.
Wir einer dieser Faktoren verändert, so muss das Modell neu gemessen werden.

Wo kann man eigentlich nachlesen, wie solch eine Lärmmessung vorgenommen werden muss?
Reicht es wenn ich das Modell auf den Boden stelle und in 7Meter Abstand einmal messe?
Ist damit der Aufstiegserlaubnis genüge getan?

Bitte erzählt mir jetzt nicht etwas von Lärmmessung nach Sportstättenverordnung am nächsten Wohnhaus mit 55dBA. Bei uns in der Aufstiegserlaubnis steht klar 80dBA/7m.
Also ist das für mich das Maß der Dinge.

Ich suche also nach der Messmethode, die uns den wenigsten Aufwand bereitet aber rechtlich auf der sicheren Seite ist.
 
Hallo Gernot,
bei uns (78dB) wird das seit Jahren so gehandhabt und wurde von unserem Vorstand so auch mit einem Vertreter des Luftamt Süd vereinbart.

Modell wird in 7 Meter Entfernung mit Vollgas von einem Helfer von hinten gehalten.
Es wird einmal rechts und einmal links gemessen und daraus der Mittelwert gebildet und mit folgenden Modelldaten im Messprotokoll festgehalten:
Modellname
Name des Besitzers
Motor
Schalldämpfer
Luftschraube
sonstiges: z.B. gedrosselt; Schwinggummilagerung; Ansaugdämpfung etc.

Dabei kann es ein halbes dB mehr ausmachen, wenn der "Messende" sich das Messgerät knapp vor den Bauch hält, da er selber reflektiert.
Also messen wir mit "ausgestrecktem Arm" um uns die wissenschaftliche Anordnung mit 2x Stativ usw. zu Ersparen.

Im Übrigen halte ich die Modellbefestigung auf einem Stativ mit einem Taxi noch für durchführbar.
Eine 2,4Meter Extra wird sich nur schwer auf so einem Meßstativ bändigen lassen.
Wenn dann gerade irgendwas an der Verbindung zwischen Modell und Stativ scheppert...

Von dem von Dir beschrieben Max-Hold-Modus kann ich nur abraten.
Huste mal in dem Modus, oder tippe mit dem Finger gegen das Messgerät - die Werte liegen oft über 90dB.

Wir folgen da lieber der Momentananzeige des Displays und tragen den höchsten dort abgelesenen Wert ein.

Wer mißt, mißt, Mist - gilt leider auch hier.

Gruß
Mike

[ 24. April 2003, 22:27: Beitrag editiert von: Highlander ]
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hi Highlander,
hi @ll,

wenigstens einer der was dazu schreibt. Dafür schon mal danke.
Ich habe mich ja die letzten Tage auf der Aero rum getrieben und mal zu diesem Thema einige Leute befragt, die aufgrund Ihrer Tätigkeit kompetent sein müssen (Geländegutachter, Gebietsbeauftragte, etc.) ich lasse mal die Namen bewusst weg..
Die Personen kamen vom DAeC und DMFV.
Also was ich als Essenz aus den Gesprächen entnehmen kann ist: Flugzeug und Messgerät in 1 m Höhe und 7 m Abstand.
Dabei muss das Flugzeug frei stehen und im Umkreis von 7 m sollte sich niemand aufhalten.
(Wie macht man das bei einer 3m TOC Maschine?)
Das war´s auch schon mit den gesicherten Erkenntnissen.

Das Führen eines Protokolls wird zwar empfohlen ist aber anscheinend nicht Vorschrift.
Einer sagte zu mir er selbst misst nur stichprobenartig. Wenn einer sich beschwert, dann muss der Beschwerdeführer erst einmal die Überschreitung des dBA Werts nachweißen.

Die Sache mit dem Max-Hold ist ein guter Hinweis. Werde das mal beobachten.

[ 28. April 2003, 17:43: Beitrag editiert von: Dr.Fly ]
 

klausk

User gesperrt
Hallo!
Bei uns wird jeder Verbrenner vermessen und es gibt dann einen Lärmpass, den derjenige immer dabeihaben muss. Sobald eine andere Luftschraube draufkommt, muss auch wieder gemessen werden.

Wir messen in 7 Meter Entfernung 1 Meter über dem Boden im 90-Grad-Winkel zur Auspufföffnung, das steht auch so in unserer Aufstiegserlaubnis.

Klaus
 
Hi Dr. Fly,
ein Vereinskollege von mir, Bernd Hill, hat in RCline beschrieben, wie wir messen.

http://www.rclineforum.de/forum/thread.php?threadid=27979&sid=8411756c8e68772124 0e64d5ddf2a739
Messpunkte:
Wir haben 5 Steine im Abstand von 7 m zum mittleren Stein eingelassen. Modell mit dem Motor in die Mitte, die restlichen Messpunkte sind dann vorgegeben.
Nur zur Info!
Uns ist aufgefallen, das die Temperatur und die Windverhältnisse starken Einfluß auf das Messergebnis haben.
Je Wärmer und je Windstiller, desto weniger dba werden gemessen.
Gruß
Ralf Wunder

[ 29. April 2003, 15:04: Beitrag editiert von: Ralf Wunder ]
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hi Ralf,

die Sache mit den Steinen habe ich auch schon mal auf einem Flugplatz gesehen.
Der Lärmpegel ist nicht von der Temperatur abhänig jedoch von der Luftfeuchtigkeit.
Also an schwülen Tagen weniger dBA stimmt.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Gerald,

wir hatten am Telefon ja schon drüber gesprochen. War extra deinetwegen auf dem Platz ;)
Hier ist unser Teststand (ca. 15 Jahre alt)

stand1.jpg

stand2.jpg

Abmessungen:
Quer-T: U-Eisen 120x60x1000mm (für das Hauptfahrwerk)
Das Andere: U-Eisen 80x50x1000mm (für Hecksporn oder Bugrad – kann nach Bedarf verlängert werden bzw. Auflage in das Rohr)
Höhe über Grund: ca. 750mm
Der Stand ist nach allen Seiten drehbar mit dem Pfosten (Windfahneneffekt)

Und natürlich das Festbinden nicht vergessen ;) (und Materialpflege ist auch wieder angesagt... ;) )
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Mion Koku,

danke für die Aufnahmen. Ein soll robustes Gestell würde bei uns spätestens in 24 Monaten mit der Unterkante der Schienen das Gras berühren. Moorboden gibt halt nach. ;)

Es ist schon interessant, welche Messmethoden draußen zum Einsatz kommen. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass es keine einheitliche Regelung gibt. Schon der Text in den verschiedenen Aufstiegserlaubnissen (ist das die Mehrzahl?) zum Thema Lärmpegel scheint unterschiedlich zu sein.
Hat eigentlich schon jemand die Regelung nach Sportstättenverordnung in seiner Aufstiegserlaubnis stehen? Also 55dBA am nächsten Wohnhaus? Würde mich mal sehr interessieren, wie das dann formuliert ist.
Die aufwendige Messung wie im Eingangsbeitrag beschrieben werden wir (zumindest im Moment) nicht machen. Ist uns zu viel Aufwand und die letzten 30 Jahre hat sich auch noch nie jemand beschwert (aufholzklopf).
Wir werden stichprobenartige Messungen durchführen und ggf. eine Nachbesserung am Modell vom Piloten fordern.
Warum werden eigentlich die Modelle aus 4 Richtungen gemessen? Müssten es eigentlich nicht 6 Messungen sein? Also auch noch von oben und unten?
Denn es soll ja jede mögliche Fluglage gemessen werden.

[ 30. April 2003, 12:50: Beitrag editiert von: Dr.Fly ]
 
Original erstellt von Dr.Fly:
..................
Hat eigentlich schon jemand die Regelung nach Sportstättenverordnung in seiner Aufstiegserlaubnis stehen?
Also 55dBA am nächsten Wohnhaus? Würde mich mal sehr interessieren, wie das dann formuliert ist.
Die aufwendige Messung wie im Eingangsbeitrag beschrieben werden wir (zumindest im Moment) nicht machen. Ist uns zu viel Aufwand und die letzten 30 Jahre hat sich auch noch nie jemand beschwert (aufholzklopf).

Wir werden stichprobenartige Messungen durchführen und ggf. eine Nachbesserung am Modell vom Piloten fordern.

Denn es soll ja jede mögliche Fluglage gemessen werden.
Hallo Gernot,
steht alles in der
18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung
§ 2 Immissionsrichtwerte

(1) Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, daß die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden.

(2) Die Immissionsrichtwerte betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

1. in Gewerbegebieten
tags außerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A),
tagt innerhalb der Ruhezeiten 60 dB(A),
nachts 50 dB(A),

2.in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
tags außerhalb der Ruhezeiten 60 dB(A),
tagt innerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A),
nachts 45 dB(A),

3. in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A),

aber mach Dir deswegen nicht in Hemd. :D
wenn das STUA wirklich mal zum messen kommt, ziehen die von den gemessen Werten (echt aufwendig ermittelt) mal so 3dB(A)ab.
Da die dB-Skala log. aufgeteilt ist sind das dann nur noch die Hälfte der gemessenen Lärm-Emissionen. :rolleyes: :eek:
Wäre wegen Messunsicherheiten durch eine interne Anwendungsverordnung so vorgeschrieben.

UND, ganz wichtig es wird am Ort des Beschwerdeführers gemessen, nicht euere Modelle oder euer Festlärm (Saufgelage) :D
Wenn da dann Werte ausserhalb der Sportanlagenlärmschutzverordnung ermittelt werden, abzüglich der 3dB(A)natürlich, kann es im Wiederholungsfall Probleme geben.

****off topic****
ich finde die Regelung so Klasse, die sollte überall Anwendung finden.
z.B. man blitz Dich in der Ortschaft mit 70km/h,
davon werden dann die Hälfte abgezogen. :eek:
also biste blos 35km/h gefahren. Da bekommste ja glatt noch was raus. :D :D

[ 30. April 2003, 13:24: Beitrag editiert von: Heinz-Werner Eickhoff ]
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Wäre wegen Messunsicherheiten durch eine interne Anwendungsverordnung so vorgeschrieben
:D :D :D ich schmeiß mich weg. Selbst die Behörde hat Messunsicherheiten :D :D :D

Nein HWE mach Dir mal keine sorgen um meine Hemden. Ich finde es nur spaßig, daß wir eine Auflage bekommen aber keine Anleitung wie diese zu kontrollieren ist. Ist eben wie bei der Flughöhenbegrenzung. Steht in vielen Aufstigserlaubnissen (schon wieder das Ding mit der Mehrzahl) aber wie wir die Einhaltung der Selben überprüfen sollen sagt keiner.

Aber evtl. finden wir ja dann ab Morgen hier eine Lösung.

[ 30. April 2003, 13:21: Beitrag editiert von: Dr.Fly ]
 
Hi Gernot und andere,

ich bin der von Ralf zitierte Vereinskollege.

Also bei uns ist die Situation folgende:

Wir hatten bis Ende 2002 eine Aufstiegsgenehmigung nach den alten Zulassungsrichtlinien für Modellflugplätze. Hiernach war ein maximaler Emissionswert der Modelle vorgeschrieben und auch das zugehörige Messverfahren erläutert (7m Entfernung, 1 m Höhe, max. 4m/s Wind etc)!

Hier war also der reine Emissionswert maßgeblich und im Falle einer Beschwerdeführung wäre dessen Einhaltung durch Vorlage eines Protokollbuches (dessen Führung die Genehmigung ebenfalls vorschrieb) durch uns nachzuweisen gewesen! wären bei Kontrollmessungen Abweichungen festgestellt worden, hätten wir ein größeres Problem bekommen können.

Ab 1.1.2003 haben wir eine neue Genehmigung bzw. eine Änderung der alten Genehmigung auf Basis eines neuen Platzgutachtens nach der 18. BImSchV. Diese Gutachten ist Teil der Genehmigung.

Es ist immer noch ein (stark angehobener) Emissionswert vorgeschrieben. Da die Genehmigung nun aber nach der BimSchV erfolgte, liegt der Hauptunterschied darin, dass nun, wie in vorigen Beiträgen schon beschrieben, ein evtl. Beschwerdeführer die Überschreitung des zulässigen Immissionspegels am Ortsrand nachweisen muss (und zwar gutachterlich!).

Der Emissionswert der Modelle ist also für uns jetzt der einzuhaltende Massstab, damit wir sicher gehen können, dass am Ort keine Überschreitung der zulässigen Grenzen stattfindet. Für eine evtl. Kontrolle im Zuge einer Beschwerdebegründung ist der Emissionswert bei uns also nicht mehr heranziehbar.

Aus diesem Grunde können wir uns auch eine vereinfachte Messung und Korrektur der gemessenen Werte am Modell erlauben. Die Korrekturwerte basieren hierbei auf dem Vergleich unserer Messungen mit denen des Gutachters.

Wichtig erscheint mir noch zu erwähnen, dass Ihr euch nur dann auf die 18. BImSchV berufen könnt, wenn Eure Genehmigung auch tatsächlich hierauf verweist. Eine automatische Umstellung auf neue Rechtsmöglichkeiten oder -situationen erfolgt, wie auch bei der Anhebung des max. Modellgewichts auf 25 kg, nicht! Diese ist jeweils zu beantragen.

Zwei Sachen naoch:
1.) RCNVV halte ich für gut, aber ich denke, da gehen einige Erfahrungen und Tipps verloren. Ich war z.B. bis März 2003 Vorstandsvorsitzender unseres Vereins, wollte dies aber aus persönlichen Gründen nicht weiterführen. Meine Erfahrungen mit Gutachten, Genehmigungen, Behörden etc. könnte ich dann nicht mehr einbringen und ich denke, es gibt hier viele kompetente Mitglieder, bei denen die Lage ähnlich ist. Ein offenens Forum halte ich für sinnvoller.

2.) Wie messen wir?
Vereinfacht: 7 m Entfernung, am Boden stehen, vier Messungen rundum, Mittelwert der Einzelmessungen (alles nur mit den Vorkomma-Zahlen, da spart man den Taschenrechner). Aufgrund der Erfahrungen aus dem Vergleich mit den gutachterlichen Messungen ziehen wir von dem nun ermittelten Wert pauschal 2 dB ab. Maschinen, die lauter sind bleiben dann Unten!
Ist für uns genau genug, in der Praxis problemlos durchzuführen und zur Erfüllung der Auflagen hinreichend.

[ 01. Mai 2003, 11:44: Beitrag editiert von: Bernd Hill ]
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Gernot,

Ich finde es nur spaßig, daß wir eine Auflage bekommen aber keine Anleitung wie diese zu kontrollieren ist.
Wenn nach alter/bisheriger Zulassung nicht explizit geregelt ist, unter welchen Vorrausetzungen und mit welchen Mitteln die Messungen geregelt sind, so hat dies natürlich den Vorteil, dass man die Gestaltung in gewissen Grenzen selber vornehmen kann.

Zusammen mit der bereits von HWE zitierten Genehmigung nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung und der Beweislastumkehr, bieten sich jetzt Möglichkeiten Emmissionswerte auf Modellflugplätzen nach oben zu setzen. Aber genau hier liegt auch eine Gefahr. Nämlich die, dass Vereine dazu übergehen mit neuer Genehmigung sofort höhere Emmissionswerte zulassen. Das könnte unter Umständen Anwohner auf den Plan rufen, die eine Erhöhung der Lautstärke als lästig empfinden, aber von den neuen Regelungen noch nichts wissen. Streit wäre hier vorprogrammiert. Wer will das schon?
Langsames anpassen, ggf. über mehrere Jahre, an die neuen Richtwerte ist der sichere Weg. Und ein "freiwilliges Sicherheitspolster" kann auch nicht schaden.
Nach meiner Ansicht steckt in der neuen Regelung auch der Auftrag an die Vereine, verantwortungsvoll mit den von der Verordnung eingeräumten Grenzwerten umzugehen.
 
Hallo Ihrs,

jetzt muß ich mal was ganz dumm fragen: Wo nehmt Ihr die 7 Meter her?

Ich bin nebenbei auch Musiker und benutze dazu u.A auch Lautsprecher. DasKriterium bei einem Lautsprecher ist der Schalldruck angegeben in db/W. Also Dezibel pro Watt/VA-sprich Wirkungsgrad.Messpunkt dabei ist immer die Lautsprecherachse im Abstand zu einem genau definierten Messmikrofon: 1 Meter.Da kann ich auch Frequenzverläufe, die ganz wichtig sind fürs "subjektive" Hörempfinden,nachvollziehn.
Da sich, wie Siggis Knecht schon schrieb, die Sache logarythmisch verhält, bekommt man nach 7 Metern ein nach der Log.-Skala leicht nachzurechnendes Ergebnis, welches eigentlich gar nichts aussagt.

Wo steht das Alles? Wer hat sich diesen Unsinn ausgedacht?

Ich hab mich wirklich noch nie damit beschäftigt und bin erst durch Eure Diskussion draufgestossen und zugegebener Maßen etwas werwirrt.

Mach ich jetzt den "Betrachtungsfehler"? :rolleyes:

Noch ne angehängte Frage: wofür steht bei Euch das dbA oder db(A)?

[ 14. Mai 2003, 13:52: Beitrag editiert von: Norbert Eisert ]
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
@ Norbert,

der Abstand von 7m steht bei uns zumindest in der Aufstiegserlaubnis.
Also dieser Abstand ist sozusagen amtlich. ;)
Über Sinn oder Unsinn will ich eigentlich gar nicht diskutieren (wir alle halten Lärmmessen ja eh für Unsinn ;) ) denn ich muss eine Auflage vom Amt erfüllen.
 
Ja lieber Dottore,

ich weiß das schon.Ich weiß auch, daß man ein "Amt" schwer von der Sinnlosigkeit einer Maßnahme überzeugen kann.

Nur rein technisch betrachtet(daher fürs Amt eh unintressant :) )ist diese Messmethode Blödsinn,Irrelevant usw.

Aber ich denke mal: Ihr müsst messen, dokumentieren, beantragen und zahlen :D

Ich werde bei der nächsten Blitzeraktion nach Heinz seiner Methode vorgehn:Beamte in "wissenschaftliches" Gespräch über die log.-Skala, Temperaturabgleiche und Driften, Eichmethoden und Fristen (und mir fällt noch mehr ein :) )verwickeln. Da ich sowieso zu schnell sein werde, kann ich dank log das ganze bei 3 km/h Messunsicherheit auf die Hälfte runterrechnen und krieg nochwas raus.
So wird Geld verdient!

In diesem Sinne...
 
Original erstellt von Norbert Eisert:
......................

Noch ne angehängte Frage: wofür steht bei Euch das dbA oder db(A)?
Hi Nobby,
sowas heißt nur, dass die Frequenzbreite (Hz) dem menschlichen Hörempfinden angepasst wurde.
Alle Töne die ein (normaler :rolleyes: )Mensch nicht hört werden ausgeblendet.
Zeig mir mal nen "normalen" Modellflieger. :D

An sonsten wie ein Stereofan(atiker), der erlebt seine "hightech non plus ultra" Anlage auch nicht beim hören sondern beim drüber reden :p .
Mit Frequenzgängen die nie zuvor ein Mensch gehört hat.

HWE
 
Hallo Heinz,

endlich mal ein Thema, bei dem ich denke, mitreden zu können :D
Leider hab ich mich damit in Bezug auf Modellflug nich nie beschäftigt oder beschäftigen müssen.

Aber bezüglich meiner "Musikerkarriere" ;) musste ich es schon oft.

1. das (A)oder A hab ich noch nie gehört.Denn die Maßeinheit db (Dezibel) für Schalldruck ist fest definiert. Unter db/VA kann ich mir noch was vorstellen; unter db(A) nichts.
Steht das eingeklammerte A für die isolierten/ausgeblendeten A...löcher? :D Da muss ich mich wohl mal kundig machen...

Heinz, ich weiß schon, was Du meinst. Aber es ist eins von diesen typisch deutschen Beamtenphänomenen: Sie wissen nicht, was Sie tun, aber das machen Sie täglich 8 Stunden lang.Und das über Jahre.

Und lieber Dottore, entschuldige bitte, daß ich hier ein "Grundsatzdiskussion" mache, aber es ist so!
Wo nehmen die die 7 Meter her?
Das ist völlig willkürlich gewählt.Dazu kommt noch der bei Methanolern als allgemein als "eklig" empfundene Frequenzbereich um 1 KHz.Noch dazu, daß es sich nicht um "weiche" Sinustöne handelt,sondern um "dreckige" Rechteckfrequenzen.Ähnlich einer Mücke nahe dem Kopf.

Ich hab hier ein Messmittel, dass ich selbst verwende. Damit kann man den Schalldruck ermitteln und gleichzeitig die Frequenz des max. Schalldrucks. Das ist eigentlich das Kriterium!
Der nach Messgerät genauso laute Viertakter wird subjektiv leiser als der schalldruckmäßig gleiche "nervige" Zweitakter empfunden.Das Messgerät kannst Du gerne haben. Nur: ich bin halt nicht ein "amtlich zugelassener Sachverständiger".Das Gerät schon. :)

Ich weiß, es wird Dir alles nichts helfen, lieber Dottore, aber so eine angepasste "Lärm"(und das ist es wirklich)Verordnung für Modelle wäre schon intressant.

Um die Verwirrung zu steigern: Wir haben auch noch die Maßeinheit "Phon"...

Nun, Heinz, was hast Du dazu zu sagen... :D

Tolles Thema :D
 
Noch ein Nachschlag zur Entfernung:

Die "Lärmquelle" Flugmodell setzt sich ja aus verschiedenen Komponenten zusammen: Motor, Propeller, Auspuff, Resonanzen im Rumpf, flatternde Ruder usw. :D

Erst ab einer gewissen Entfernung verschmelzen diese einzelnen Schallquellen miteinander, so daß die Messung alle Krachmacherteile mit annähernd gleicher Entfernung (Dämpfung) erfasst. Man spricht dann von einer Fernfeldmessung.

Ideal wäre natürlich eine unendliche Entfernung, nur kann man dann nix mehr messen. Die 7m sind ein Erfahrungswert, bei dem der optimale Kompromiß zwischen Fernfeldbedingungen und Meßgenauigkeit gefunden wurde. Das macht also durchaus Sinn, festgelegt werden muß der Abstand sowieso, damit man reproduzierbare Werte erhält.

Vereinfacht gesagt: Man geht so weit weg, daß die Schallquelle als punktförmig betrachtet werden kann.

Böse Menschen mögen vermuten, daß die amtlichen Personen einfach einen gewissen Sicherheitsabstand zu unseren Höllenmaschinen haben wollten :D :D

Gruß, Gunter
 
Hallo,

über die Sinnhaftigkeit von "Lärmmessungen" könnte ich jetzt auch lange ablästern, aber das tun hier ja schon andere.

Aber kurz mal was zu den Maßeinheiten:

In der Technik wird immer dann, wenn logarithmische Darstellungen praxisgerecht sind, mit dB gerechnet.

Das dB (Dezibel) ist eine relative, logarithmische Maßeinheit. Sie gibt also immer nur das Verhältnis zwischen zwei Werten an. Wir rechnen 10 * log (x/y) und erhalten das Verhältnis in dB. Beispiel: 10W sind 3dB mehr als 5W.

Anders gesagt: Man braucht für absolute Angaben einen Bezugswert, die Angabe 3dB sagt garnix, genauso wenig wie die Aussage "das doppelte" :)

Vielfach nimmt man daher einen festen Bezugswert und hängt dann halt eine Bezeichnung an das dB dran.

Beispiel: dBm gibt die Leistung im Verhältnis zu 1mW an, also ist 1W = 30dBm. HF-Techniker finden das handlicher als absolute Leistungswerte und 90dBm klingt auch viel harmloser als ein Megawatt :D

Was ist nun db(A)? Was noch komplizierteres :)

Bei "Lärm"-Messungen wird der Bezugswert zusätzlich mit einer Frequenzkorrekturkurve bewertet, die physiologische Befindlichkeiten berücksichtigt. Für unseren "Lärm" ists die A-Kurve, daher db(A). Diese Kurve in in DIN 45633 und 45635 genormt.

1052952019.gif


Also wird in "Lärm"-Meßgeräten erstmal mit einem Filter das Audiosignal nach dieser Kurve verbogen, dann der Pegel gemessen, logarithmiert und dann ausgegeben.

Anders gesagt: Der Bezugswert für die dB-Berechnung ist frequenzabhängig. Der Herr Fourier hat bewiesen, daß man jede Kurvenform, also auch jedes noch so komische Geräusch, aus sinusförmigen Grundwellen zusamnmensetzen kann. Diese müssen nicht unbedingt harmonisch zueinander sein, dann klingts aber besonders unangenehm. Leider wird das bei der Bewertung unterschlagen.

Phon ist übrigens was ähnliches: Nur anders skaliert mit anderer Bewertung. Hier wird 1kHz als Bezugswert genommen und andere Frequenzen auf "gleich empfundene" Lautstärke umskaliert. War recht umstritten und ist daher aus der Mode gekommen.

Noch was: Wer sich obige Kurven anschaut, erkennt auch, warum zischende Jets lauter gemessen werden als dunkel brummende Viertakter. Die Bewertungskurve machts... Zwischen 100Hz (12000/min beim Viertakter) und 2kHz liegt mal locker ein Faktor > 100.

Gruß, Gunter

Und nach dem 10. editieren hab ich vielleicht den letzten Tippfehler :(

[ 15. Mai 2003, 00:58: Beitrag editiert von: Radiomann ]
 
Hallo, anbei ein Ausschnitt aus einer Aufstiegsgenehmigung - wichtig:

1) Nur aus einer Richtung!
2) 1 m über kurzgeschnittenem Gras
3) Protokollierung: Luftschraube und Drehzahl müssen nicht erfasst werden!
4) In 20 m rund um Meßmikro keine Gegenstände (Leute?!?)

Die 87 dB(A) sind - wie darunter vermerkt - auf 84 dB(A) zurückgenommen worden
Gruss

Matias

schall.jpg


[ 15. Mai 2003, 15:27: Beitrag editiert von: MatiasR ]
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten