Hallo zusammen,
ich fliege mit ein paar Vereinskollegen bei uns am Segelfluggelände auch mit Modellen. Da wir die letzte Woche einen vom Landesverband da hatten, haben wir mal gefragt wie es ausieht mit einer Aufstiegsgenehmigung da wir nur bis 5 kg fliegen durften.
Er hat dann auch nachgefragt, und jetzt dürfen wir einfach so wenn wir die Satzung unseres Vereines ändern, Modelle bis 25 Kg fliegen.
Aber nur wenn kein parallelbetrieb mit "richtigen Fliegern" und Modellen ist, und wenn ein Flugleiter da ist.
Fande das alles sehr einfach.
Liegt das vieleicht daran das wir schon einen richtigen Flugplatz haben?
Hab hier noch nen Ausschnitt aus der LuftVO §16 Aufstiege von Ballonen, Drachen, Flugmodellen und Flugkörpern mit Eigenantrieb, Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln, Außenlandungen mit Sprungfallschirmen :
In Absatz (5) hab ich das so verstanden das man an Flugplätzen grundsätzlich nicht Modellfliegen darf!?
So, da wir aber von der Bezierksregierung das OK bekommen haben, und der Vorstand auch nichts dagegen hat, ist das doch alles ok, oder?
Ich hoffe es wurde verstanden was ich meinte
Achja, das wurde auch alles nochmal von einem Juristen geprüft
Dank an
Gruß
Patrick
[ 07. April 2004, 16:06: Beitrag editiert von: Fliegoor ]
ich fliege mit ein paar Vereinskollegen bei uns am Segelfluggelände auch mit Modellen. Da wir die letzte Woche einen vom Landesverband da hatten, haben wir mal gefragt wie es ausieht mit einer Aufstiegsgenehmigung da wir nur bis 5 kg fliegen durften.
Er hat dann auch nachgefragt, und jetzt dürfen wir einfach so wenn wir die Satzung unseres Vereines ändern, Modelle bis 25 Kg fliegen.
Aber nur wenn kein parallelbetrieb mit "richtigen Fliegern" und Modellen ist, und wenn ein Flugleiter da ist.
Fande das alles sehr einfach.
Liegt das vieleicht daran das wir schon einen richtigen Flugplatz haben?
Hab hier noch nen Ausschnitt aus der LuftVO §16 Aufstiege von Ballonen, Drachen, Flugmodellen und Flugkörpern mit Eigenantrieb, Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln, Außenlandungen mit Sprungfallschirmen :
Absatz (4) ist ja verständlich!(4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.
(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.
In Absatz (5) hab ich das so verstanden das man an Flugplätzen grundsätzlich nicht Modellfliegen darf!?
So, da wir aber von der Bezierksregierung das OK bekommen haben, und der Vorstand auch nichts dagegen hat, ist das doch alles ok, oder?
Ich hoffe es wurde verstanden was ich meinte
Achja, das wurde auch alles nochmal von einem Juristen geprüft
Dank an
Gruß
Patrick
[ 07. April 2004, 16:06: Beitrag editiert von: Fliegoor ]