Aufstiegsgenehmigung am Flugplatz

Hallo zusammen,

ich fliege mit ein paar Vereinskollegen bei uns am Segelfluggelände auch mit Modellen. Da wir die letzte Woche einen vom Landesverband da hatten, haben wir mal gefragt wie es ausieht mit einer Aufstiegsgenehmigung da wir nur bis 5 kg fliegen durften.
Er hat dann auch nachgefragt, und jetzt dürfen wir einfach so wenn wir die Satzung unseres Vereines ändern, Modelle bis 25 Kg fliegen.
Aber nur wenn kein parallelbetrieb mit "richtigen Fliegern" und Modellen ist, und wenn ein Flugleiter da ist.
Fande das alles sehr einfach.
Liegt das vieleicht daran das wir schon einen richtigen Flugplatz haben?

Hab hier noch nen Ausschnitt aus der LuftVO §16 Aufstiege von Ballonen, Drachen, Flugmodellen und Flugkörpern mit Eigenantrieb, Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln, Außenlandungen mit Sprungfallschirmen :

(4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.

(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.
Absatz (4) ist ja verständlich!

In Absatz (5) hab ich das so verstanden das man an Flugplätzen grundsätzlich nicht Modellfliegen darf!?

So, da wir aber von der Bezierksregierung das OK bekommen haben, und der Vorstand auch nichts dagegen hat, ist das doch alles ok, oder?

Ich hoffe es wurde verstanden was ich meinte ;)

Achja, das wurde auch alles nochmal von einem Juristen geprüft :cool:

Dank an :rcn: :D

Gruß

Patrick

[ 07. April 2004, 16:06: Beitrag editiert von: Fliegoor ]
 

Steffen

User
Moin Patrick,

die Satzung des Vereines hat sicherlich nichts damit zu tun, denn sie ist luftrechtlich nicht mit der Betriebsgenehmigung des Platzes verbunden (ausser sie übersteuert sie zB durch den Passus 'in der Modellfluggruppe dürfen nur Modelle bis 5kg geflogen werden').

Der Absatz 5 ist nicht so zu verstehen, dass man keinen Modellflug betreiben darf, sondern

1. dass man Modellflug in der Nähe eines Flugplatzes nur mit besonderer Erlaubnis betreiben darf.
2. Modellflug auf dem Platz mit Genehmigung der Flugleitung.

Für die Erlaubnis, was auf einem bereits zugelassenen Flugplatz/Sonderlandeplatz/Segelfluggelände bewegt werden darf, ist - wie von Dir schon gesagt - Sache der Bezirksregierung. Wenn die das erlaubt, dann ist das so komplett ok, denn sie ist die 'zuständige Behörde' für diese Erlaubnis.

Dann mal viel Spaß :)
 
Mensch, das ist ja einfach :D

Danke für die Antwort!
Da haben wir ja echt richtig glück gehabt!
Wir wollen das nur in der Saztung ändern, damit wir das dann auch schriftlich vorweisen können, und das wir das dann auch nochmal bestätigt bekommen. -> geht auch zur Beziergsregierung.

Gruß + Dank

Patrick
 
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