In verschiedenen Foren tauchen Beschwerden auf, wo sich jemand darüber beklagt, dass sein Modell von anderen nachgemacht und kommerziell vertrieben wird.
Das ist meiner Meinung nach ein Thema für die Rechtsfragen. Wie ist denn überhaupt die Rechtslage?
Auf welcher legalen Grundlage soll denn überhaupt ein Kopierschutz für Modelle bestehen?
1. Urheberrecht:
Gilt für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die persönliche geistige Schöpfungen des Urhebers sind.
2. Patentrecht:
Gilt nur für technische Erfindungen, die neu und erfinderisch sind. Es muss eine Anmeldung eingereicht werden, die geprüft wird, und dann zur Erteilung eines Patents führt (oder auch nicht...).
3. Geschmacksmuster:
Gilt für neue und eigentümliche Muster und Modelle (!), ebenfalls nur nach Anmeldung und Prüfung.
4. Gebrauchsmuster:
=kleines Patent. Billiger, Schutz nur 10 Jahre
5. UWG: Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb
Es ist deutlich, dass 2.-4. nur nach Anmeldung und Prüfung erteilt werden können. Es ist fraglich, ob 1. überhaupt für Modelle angewendet werden kann, da diese ja technische Gegenstände sind, die in den meisten Fällen nicht nach künstlerischen Kriterien ausgelegt sind, sondern nach ihrer Funktion.
Wenn das nicht so wäre, dann würde jeder Scale-Modellbauer gegen das Gesetz verstossen, da er ja ein Original nachbaut!
Also, solange kein Schutzrecht nach obigen 2.-4. besteht, dürfte ein Nachbau völlig legal sein.
Die kommerzielle Verwertung eines sklavischen Nachbaus (ohne jegliche Veränderung) dürfte aber gegen 5. verstossen.
Gibt es hier Rechtsexperten, die wissen, wie 1. bei unseren Gerichten behandelt wird in Bezug auf Modellnachbauten?
Viele Grüsse,
T.
Das ist meiner Meinung nach ein Thema für die Rechtsfragen. Wie ist denn überhaupt die Rechtslage?
Auf welcher legalen Grundlage soll denn überhaupt ein Kopierschutz für Modelle bestehen?
1. Urheberrecht:
Gilt für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die persönliche geistige Schöpfungen des Urhebers sind.
2. Patentrecht:
Gilt nur für technische Erfindungen, die neu und erfinderisch sind. Es muss eine Anmeldung eingereicht werden, die geprüft wird, und dann zur Erteilung eines Patents führt (oder auch nicht...).
3. Geschmacksmuster:
Gilt für neue und eigentümliche Muster und Modelle (!), ebenfalls nur nach Anmeldung und Prüfung.
4. Gebrauchsmuster:
=kleines Patent. Billiger, Schutz nur 10 Jahre
5. UWG: Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb
Es ist deutlich, dass 2.-4. nur nach Anmeldung und Prüfung erteilt werden können. Es ist fraglich, ob 1. überhaupt für Modelle angewendet werden kann, da diese ja technische Gegenstände sind, die in den meisten Fällen nicht nach künstlerischen Kriterien ausgelegt sind, sondern nach ihrer Funktion.
Wenn das nicht so wäre, dann würde jeder Scale-Modellbauer gegen das Gesetz verstossen, da er ja ein Original nachbaut!
Also, solange kein Schutzrecht nach obigen 2.-4. besteht, dürfte ein Nachbau völlig legal sein.
Die kommerzielle Verwertung eines sklavischen Nachbaus (ohne jegliche Veränderung) dürfte aber gegen 5. verstossen.
Gibt es hier Rechtsexperten, die wissen, wie 1. bei unseren Gerichten behandelt wird in Bezug auf Modellnachbauten?
Viele Grüsse,
T.