Rücktritt Vorstand

Roland Schmitt

Vereinsmitglied
In unserer Vereinssatzung ist nicht näher geregelt wann ein Vereinsvorstand, Kassier oder Schriftführer zurücktreten darf oder kann. Es steht lediglich darin das alle drei Jahre gewählt wird. Es gibt allerdings einen Passus das bei Ausfall eines Vorstandsmitgliedes eine außerordentliche Jahreshaupversammlung einberufen wird und nur diese ein Person nachgewählt wird.
Wie ist das nun? Kann ein Vorstand/Schriftführer/Kassier, oder auch mit jedem anderen Ehrenamt, jederzeit, wenn ja wie, zurücktreten?

Gruß
Roland

[ 17. Juni 2004, 12:00: Beitrag editiert von: Roland Schmitt ]
 
Hallo,
indem er seinen Rücktritt erklärt und sagt zu welchem Zeitpunkt er aus seinem Amt verschwindet.

Selbst wenns in der Satzung anders geregelt wäre, gibts noch den wichtigen Grund.

An die Leine legen geht da nur durch miteinander Reden. Ist ja kein Arbeitsvertrag, es sei denn, er erhält eine mit Lohn oder Gehalt gleich zu stellende Vergütung, dann ist es aber keine Ehrenamtliche Tätigkeit mehr.

Gruß
Eberhard
 
Ok, Regeln sind da die eine Sache.
Fragt sich nur, ob dem Verein damit gedient ist, wenn ein Vorstandsmitglied auch vieleicht nur keine Lust mehr hat und den Job dann nur noch auf dem Papier macht.
Wenn jemand sich für einen Vorstandsjob entscheidet, ist das schön.
Genauso sollte man es grundsätzlich respektieren, wenn derjenige sagt, er könne das Amt nicht mehr ausüben - Satzungsbremsen schaden eher als dass sie nutzen.
 
Satzungsmäßig kannst Du niemandem verbieten, von seinem Ehrenamt zurückzutreten. Selbst wenn es drinnstehen würde, wäre es nicht rechtens. Jeder ehrenamtlich Tätige hat jederzeit das Recht, von seinem Ehrenamt zurückzutreten, sei es aus gesundheitlichen, zeitlichen, privaten oder auch ohne Nennung von Gründen.
Auf das wie: er könnte dies schriftlich oder auf einer einberufenen Vorstandsitzung tun. Es braucht keine Mehrheit, da über diese Entscheidung auch nicht abgestimmt werden kann.
 
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