Roland Schmitt
Vereinsmitglied
In unserer Vereinssatzung ist nicht näher geregelt wann ein Vereinsvorstand, Kassier oder Schriftführer zurücktreten darf oder kann. Es steht lediglich darin das alle drei Jahre gewählt wird. Es gibt allerdings einen Passus das bei Ausfall eines Vorstandsmitgliedes eine außerordentliche Jahreshaupversammlung einberufen wird und nur diese ein Person nachgewählt wird.
Wie ist das nun? Kann ein Vorstand/Schriftführer/Kassier, oder auch mit jedem anderen Ehrenamt, jederzeit, wenn ja wie, zurücktreten?
Gruß
Roland
[ 17. Juni 2004, 12:00: Beitrag editiert von: Roland Schmitt ]
Wie ist das nun? Kann ein Vorstand/Schriftführer/Kassier, oder auch mit jedem anderen Ehrenamt, jederzeit, wenn ja wie, zurücktreten?
Gruß
Roland
[ 17. Juni 2004, 12:00: Beitrag editiert von: Roland Schmitt ]