Hallo Klausi,
ich hatte mich mal von der anderen Seite her damit zu beschäftigen. D.h. ich war Hausverwalter (nie wieder) und sollte gegen einen Mieter einschreiten der (zeitweise arbeitslos) in der Tiefgarage geschreinert hat.
Das Problem war der Staub, den er gemacht hat und das er seine Strom vom Allgemeinstrom geholt hat. Ich war deswegen auch beim Anwalt.
Aus der Erinnerung folgendes Resumee.
Wenn der Mieter keine schädlichen Emissionen (Lärm, Staub etc.) verursacht, das ganze nicht gewerblich betreibt, er keine Gefahrenstoffe lagert kann man ihm das Hobby nicht untersagen. Er hat dabei auf die Hausgemeinschaft Rücksicht zu nehmen (wie beim Trompetespielen auch...) und gegenbenenfalls sind Zeiten zu vereinbaren, in denen er Lärmen darf darf (Kreissäge ist eben nun mal laut). Er hat dafür zu sorgen dass kein Staub etc. von ihm in die Räume der anderen Mieter gelangt.
Also ruhig bleiben.
Weiter hatten wir einen der sein Aquarium im Abstellraum hatte und Stunden dort unten hockte. Mein Verwalternachfolger hat sich mit dem nicht verstanden und wollte das abstellen. Hat es auch erreicht aber rechtlich nur über Umwege (war ein Warmwasseraquarium mit knapp 1.000l -> Gefahr des Auslaufens -> Versicherungsnachweis, behauptet die Schimmelbildung im Treppenhaus komme davon ...). Das ging über 2-3 Jahre. Da dem Mieter seine Jungs mittlerweile ausgezogen waren hatte er wohl keinen Grund mehr in den Keller zu hocken
und ist dann mit dem Aquarium wieder hochgezogen).
Aus meiner Verwalterzeit weiß ich, dass hinter manchen Ansinnen ganz andere Gründe stecken (weil die Kinder zu laut sind soll einer seine Fahrräder nicht mehr unterm Treppenabsatz abstellen dürfen und solche Geschichten).
D.h. mein Rat an Dich.
Wenn Du Eigentümer im Haus kennst mit denen Du auskommst, frage mal dort nach was dahinter steckt. Wenn es tatsächlich daran liegt dass Du andere störst (Lärm, Gerüche) versuche dies zu vermeiden oder soweit möglich zu beschränken. Z.b. indem Du nur zu bestimmten vereinbarten Zeiten sägst etc. Ist so ein Abkommen nicht möglich bzw. für Dich nicht akzeptabel schreibe dem Verwalter auf welcher Grundlage (Nennung der Rechtsnorm oder Urteilen) die Hausgemeinschaft Dir das untersagen will. Damit kannst Du dann zum Mieterschutzbund gehen und Dich informieren.
Bei allem solltest Du bedenken, dass man in einer Hausgemeinschaft lebt. Ich hatte leider den Fall, dass eine Mieterin (zwar verständlich da es aus ihrer Wohnung stank, aber mit Mobbing geht geht es eben nicht) z.B. ihre Schlösser mit Sekundenkleber gefüllt vorfand und ähnliche Nettigkeiten. Schließlich sollte man da wo man wohnt sich wohlfühlen. Deshalb immer ruhig und sachlich bleiben und auch mal einen Kompromiß eingehen.
Hans