GFK gegen CFK

Hallo Kollegens,

zwei Modelle begegnen sich in der Luft. Beide Modelle treffen sich an der Nasenleiste, Nähe Wurzelrippe.

Das CFK Modell trennt dem GFK Modell den Flügel ab und fliegt weiter. Zeugen bestätigen, daß beide Modelle (annähernd gleiche Größe und Gewicht), auf geradem Kollisionskurs waren.

Das CFK Modell hat nur einen minimalen Kratzer, das GFK Modell ist völlig zerstört.

Wer hat nun Schuld?

Jeder hätte die Möglichkeit gehabt, einen Ausweichhang zu benutzen.

Danke für Eure Feedbacks

Jörg Peter
 

Baste

User
Hmmmm schwierig zu sagen

ich würde sagen "Shit happens"

Schuld ist da meines Erachtens niemand :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Sowas passiert halt mal :(

MFG Floo
 

Steffen

User
Moin,

betrachten wir es mal juristisch gemäß Ausweichregeln: der Flieger mit dem rechten Flügel am Hang hat Vorfahrt und ist nicht ausweichpflichtig.
Der Grund ist einfach: auf entgegengesetzten Kursen gilt für beide, dass sie nach rechts ausweichen müssen. Der den rechten Flügel am Hang hat kann das naturgemäß nicht, also mus der andere allein ausweichen.

Wenn man sich tatsächlich darum streitet, dann ist das die entscheidende Frage.

War man nicht am Hang, gilt gleiche Schuld für alle.

Hattest Du also den rechten Flügel am Hang, dann ist das eher sein Problem, allerdings könnte man das der Haftpflicht übergeben. War sein rechter Flügel am Hang, gibt man das auf jeden Fall an die Haftpflicht.

Jeder hätte die Möglichkeit gehabt, einen Ausweichhang zu benutzen.
Was ist ein Ausweichhang?

Ciao, Steffen
 
Servus Kollegens,

der Unfall geschah bei ca. 30 M Hangüberhöhung. Beide waren im Speedflug auf Kollisionskurs. Laut Beschädigungsmerkmal könnte man annehmen, daß jeder nach rechts ausgewichen ist. (Was keiner sagen kann).

Der Osthang ist so breit gewesen (ca. 1000 m in den Alpen), daß jeder ein Ausweich-Flugfenster von 300 m gehabt hätte. (Wer will aber schon alleine Fliegen).

Zuvor wurde an der Unfallstelle Combat geflogen mit 12 Zagi´s. Dann wurde auf Hangfräsen umgestellt, in Billigung des höheren Risiko´s.

(Zur näheren Erläuterung: Der Gegner war ein namhafter Anwalt mit Profilneurose. Erst nach heißer abendlicher Diskusion mit allen Zeugen, hat er verstanden, daß er keine Ansprüche hat.)

Darum schildere ich das so explizit, falls so was wieder vorkommt.

Grüße
Jörg Peter
 
................so sehe ich das grundsätzlich auch. Ein Tag zuvor ist was ähnliches im Gebirge passiert, die haben dann ein Bierchen getrunken, und über die Situation gelacht.

Nur mein GFK-"Gegner" war ein hysterischer Anwalt.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Jörg,

offtopic on

namhafter Anwalt mit Profilneurose
Diese Bemerkung war wohl ein "weißer Schimmel"? :D ;)

"Fellt" mir dazu ein Name ein? :D

offtopic off
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Wenn´s der ist, nach Claus´ Beitrag, den ich meine: Er könnte er ja in der nächsten Modellzeitung eine rechtliche Abhandlung schreiben :D
Das wäre schön. ;)
Mal sehen, wie die ausfällt.
 
.........der Anwalt wird sicher KEINE Abhandlung schreiben. :D :D :D

Er ist über seine eigene Rechtsauslegung gestolpert. Er meinte nämlich, daß ich von hinten kam.

Die Spuren zeigen aber eher das Gegenteil. Am Abend hat er dann das beschädigte Modell verschenkt. Würde ich aber an seiner Stelle nicht machen. (Wo ist der Beweis)

Allerdings bot er an, unseren Prototyp (kurz vor Serienreife und Veröffentlichung), für ein Magazin zu testen. :)

Das haben wir dann lieber dankend abgelehnt :D :D .

Ich habe auch so argumentiert, wie mec :D :D .

Den Namen werde ich trotzdem sicher nicht erwähnen. (Ihr seid aber auf dem richtigen Weg).

Beste Grüße
Jörg Peter
 
Original erstellt von Steffen:
Moin,
betrachten wir es mal juristisch gemäß Ausweichregeln:
Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese für den MODELLflugbetrieb juristisch bindend sind, oder seh ich das falsch?

Im Zweifelsfall können beide versuchen, bei ihrer (hoffentlich vorhandenen) Haftpflichtversicherung den Schaden des Gegners geltend zu machen - haben zwei Bekannte von mir (einer bei der Allianz, der andere beim DMFV) schon mal erfolgreich gemacht - dem Allianz-Mitglied wurde allerdings im Anschluss der Vertrag gekündigt.

mfg
andi
 

Steffen

User
Moin,

Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese für den MODELLflugbetrieb juristisch bindend sind, oder seh ich das falsch?
Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge und Teilnehmer am Luftverkehr. Damit unterliegen sie den entsprechenden Regelungen.

Dass Modellflugzeuge diesen Regeln nicht unterliegen, ist ein allgemeiner Irrglaube.

Ciao, Steffen
 

plinse

User
Original erstellt von Dr.Lagu:


...

Zuvor wurde an der Unfallstelle Combat geflogen mit 12 Zagi´s. Dann wurde auf Hangfräsen umgestellt, in Billigung des höheren Risiko´s.

...

Ist damit nicht schon das meiste gesagt? Gerade nachdem man sich den Flugstil "versaut" hat aufzurüsten, nach dem Motto "So What!" bedeutet eigentlich, dass man zu Hause tunlichst die Form des Fliegers stehen haben sollte, den man da riskiert und eine dicke Spule Aramidrovings für die Verstärkung der Nasenleiste ;) ;) .

Wenn man sich aber schon in den Haaren hat vonwegen "Du kamst von hinten!" "Nein kam ich nicht!" und diese klärung schon Zeugen und Einschlagspuren bedarf, dann ist die Auslegung, wer mit der linken Fläche zum Hang flog und hätte ausweichen müssen, wohl eher akademisch. Ausserdem befanden sich beide im Speedflug und es ist keiner in einen langsamen, höhetankenden Kollegen reingeballert.

Ausserdem habt ihr das jetzt eigentlich schon beigelegt oder befürchtest du noch, dass der Kram wieder aufgewärmt wird? Klingt ja so als wäre es beigelegt? Andererseits warum dann das Posting?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hi Steffen,

Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge und Teilnehmer am Luftverkehr. Damit unterliegen sie den entsprechenden Regelungen.
Teilweise richtig. Bei unseren Nachbarn in Österreich und da hat sich der Vorfall abgespielt, sind Modellflugzeuge "sonstiges Luftfahrtgerät" ;)

Arten von Luftfahrtgerät
§ 5. (1) Unter Luftfahrtgerät versteht man:
1. Triebwerke,
2. Hilfsenergieaggregate (APU),
3. Luftschrauben,
4. Ausrüstung, Bau- und Bestandteile, die aufgrund einer international angewandten
technischen Bauvorschrift hergestellt wurden.
(2) Unter sonstigem Luftfahrtgerät versteht man:
1. Gerät, das selbständig im Fluge oder am Boden verwendet werden kann, ohne Luftfahrzeug zu sein (zB Startwinden, Flugmodelle).

Dürfte sich aber trotzdem nicht auf die internationalen Regeln im Luftverkehr auswirken.

Wer sich dafür näher interessiert: z.B. Suchwort Flugmodelle eingeben

[ 28. Juni 2004, 11:08: Beitrag editiert von: Claus Eckert ]
 
Servus Plinse, servus Kollegens:

..........warum dieses Posting?.........

@ Plinse: Es geht mir darum, meine bescheidene juristische Kenntnisse (2 Semester Jura), zu fundamentalieren.

Weiterhin ist es bestimmt für den einen oder anderen User von gesondertem Interesse.

Schade, daß es Dich offensichtilich nicht interessiert.

Grüße
Jörg Peter
 

plinse

User
Moin Jörg,

mich interessiert das ganze schon und dass man nach rechts ausweichen muss, habe ich auch schon mal gehört gehabt. Dass dies aber bei den Geschwindigkeiten teilweise eine Wunschvorstellung ist, ist mir auch klar, speziell wenn man nichts kleineres und gleichzeitig schnelleres gewohnt ist, dann ist man beim Flieger und nicht die nötige Entfernung davor, um überhaupt ausweichen zu können. Speziell wenn beide im Speed waren, haben wohl beide vorher geguckt - ist frei - und Feuer. So ein bischen Kamikaze ist da halt dabei.

Speziell wenn man sich aber erst mal einig werden muss, ob man sich überhaupt entgegengekommen ist, ... ist es aber denke ich um so überflüssiger, sich über die Schuldfrage zu streiten, vielleicht kann man über Zeugen rekonstruieren, wer denn nun von links kam, aber so es 2 Heizer unter sich betroffen hat, hat es für mich etwas von "Befahren der Rennstrecke auf eigene Gefahr!" Und wenn die Modelle ~30m Hangüberhöhung hatten, hätten eh beide ausweichen können/müssen.

Die Frage nach dem "Warum" habe ich vor allem auch wegen deiner Beschreibung des Unfallgegners gestellt, denn wenn es rein um die Situation geht, ist das eher kontraproduktiv und tut eigentlich auch nichts zur Sache, denn ein Teil der Leser wird jetzt rumraten nach dem Motto "Who the fuck is Alice" und da gewisse Favoriten haben ;) .
 
Servus Plinse,

ein Tag vorher ist sowas schon mal passiert. Zwei Piloten trafen sich in der Luft. Die eine Partei mit dem geringeren Schaden hat der anderen Partei mit einem Flächenbruch geholfen. Dabei haben die sich persönlich kennengelernt.

Bestimmt haben sich hier neue Bekanntschaften geschlossen und man wird lange über einen netten Bastelabend nachdenken. (Das war der positive Fall).

Zu meinem Fall:
Da ich über den Verein bei einer herkömmlichen Versicherung geschützt bin, könnte ich ja meinen Schaden melden. Dafür wäre notwendig, daß ich einen Schaden eingestehe. Im Falle der Ablehnung meiner Schadensmeldung, könnte mein "Gegner" dann Akteneinsicht beantragen und meine Schadensmeldung als Schuldeingeständnis heranziehen.

In diesem, meinem Fall, habe ich es dann bevorzugt, die Zeugenbefragung an den abendlichen Stammtisch zu verlegen. Somit wurde die Unhaltbarkeit der Foderung argumentiert und der Anwalt hatte ein spätes Einsehen.

Wenn jedoch die Tageszeugen nicht Übernachtungsgäste sind, sondern nach einem Crash, nach Hause fahren, stellt sich die Beweisführung schwierig dar.

Beste Grüße
Jörg Peter
 

Steffen

User
Und wenn Du denn nun von rechts gekommen wärest und somit der Ausweichpflichtige gewesen wärst, wo wäre dann das Problem gewesen, festzustellen, dass Du nun mal haftbar wärest?

Oder bist Du von links gekommen?
 

Dix

User
Abgesehen von irgendwelchen Regeln:

Bei 30m über Hangkante ist das Blickfeld nicht weit genug um kachelnde Schalentiere im Gegenverkehr rechtzeitig zu erkennen.
--Geschweige denn auszuweichen.

Ein Helferlein könnte aber Gegenverkehr ansagen.
Und ist mit einem Bier wesentlich billiger als n neuer Flieger...
 

Steffen

User
Ob man das kann oder nicht ist erstmal unerheblich.

Wenn's knallt ist der Schuld, der den linken Flügel am Hang hatte und der meldet es seiner Haftpflicht und fertich iss dasss.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten