Satzungsänderung

klausk

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Wir sind ein e.V. und haben in der Satzung verankert, dass jährlich drei ordentliche Versammlungen durchzuführen sind, was jedoch den meisten Mitgliedern zu viel ist, weil man oft nicht weiß, wie man die Tagesordnung vollbringt.

Wie muss man vorgehen, dass man das auf zwei Versammlungen jährlich reduzieren kann. Erst mit dem Registergericht sprechen? Oder erst eine Versammlung abhalten und das dort bestimmen? Oder wie?

Wer weiß Rat?

Gruß
Klaus
 

PW

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Hallo Klaus,

in Eurer Satzung muss ja geregelt sein, wie Satzungsänderungen vorzunehmen ist.

In der Regel ist es so, dass es für eine Satzungsänderung eine 3/4 Mehrheit in der Versammlung geben muss (so ist es bei uns geregelt).

Schaue in Eurer Satzung nach, dort müßte alles geregelt sein, wie eine Satzungsänderung vorzunehmen ist.

In der Regel bedarf es der Einberufung einer Versammlung mit Aufnahme des konkreten Tagesordnungspunktes sowie dann in der Versammlung der entsprechenden Mehrheit.

Geht die Satzungsänderung durch, muss dieses über einen Notar beim Registergericht gemeldet werden.

Gruss

PW (Rechtsanwalt, u.a. in Sachen Vereinsrecht, Platzzulassungen und Produkthaftungsrecht etc.)
 

PW

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Hallo Klaus,

in Eurer Satzung muss ja geregelt sein, wie Satzungsänderungen vorzunehmen ist.

In der Regel ist es so, dass es für eine Satzungsänderung eine 3/4 Mehrheit in der Versammlung geben muss (so ist es bei uns geregelt).

Schaue in Eurer Satzung nach, dort müßte alles geregelt sein, wie eine Satzungsänderung vorzunehmen ist.

In der Regel bedarf es der Einberufung einer Versammlung mit Aufnahme des konkreten Tagesordnungspunktes sowie dann in der Versammlung der entsprechenden Mehrheit.

Geht die Satzungsänderung durch, muss dieses über einen Notar beim Registergericht gemeldet werden.

Gruss

PW (Rechtsanwalt, u.a. in Sachen Vereinsrecht, Platzzulassungen und Produkthaftungsrecht etc.)
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hi klausk,

ja schau mal in der Satzung nach. Prüfe auch gleich noch wie viele der Mitglieder anwesend sein müssen um überhaupt beschlussfähig zu sein.

Mein Tip nehmt nicht nur eine Versammlung raus sondern gleich zwei. Ein Jahreshauptversammlung reicht voll aus. Ändert auch gleich alles andere was Euch an Eurer Satzung stört mit ab. Denn egal wie viel zu ändern ist, der Notar nimmt immer die gleichen Gebühren. ;)
 

klausk

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Besten Dank für die Antworten! Hätte ich eigentlich selbst drauf kommen müssen, dass das ja in der Satzung steht, wie man sie ändert.

Klaus
 
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