Versicherung

Hallo zusammen,

durch die Änderung des §37 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) hat sich die Mindestdeckung für Flugmodelle unter 25 kg erhöht. Der Pilot haftet jetzt bei einem Unfall bis 1,5 Millionen EUR. :eek:
Ich schlage vor, dass jeder einmal seinen Versicherungsschutz überprüft.

Be a Tiger, fly safe!

Grüße von
DoubleWhiskey
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Moin,

kann das so stimmen?
So viel ich weiss, ist die Haftung bei Verschulden grundsätzlich nicht begrenzt. Lediglich die Versicherung hat eine Begrenzung in der Deckung der Haftung.
Worauf bezieht sich denn nun diese Änderung, bzw. was steht in dem Paragrafen?

Grüße, Ulrich Horn
 
Hallo Ulrich,

LuftVG §37 (Haftungshöchstbeträge)
(1) Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall
a) - bei Flugmodellen bis 25kg Höchstgewicht
-
bis zu 1,5 Millionen EUR.
Ob das BGB noch darüber hinausgeht, weiß ich nicht.
Nach Aussage des DMFV sind Modellflieger, die die Zusatzversicherung Form II abgeschlossen haben, bis Ende des Jahres kostenfrei höher versichert.

Be a Tiger, fly safe!

Gruß
DoubleWhiskey
 

Gast_102

User gesperrt
Hi,

Ich bin von meiner
VERSICHERUNG ANGESCHRIEBEN WORDEN:
Nun habe ich die private Haftpflicht aufgekündigt weil die nun wenn ich den Vertrag ändere 80€/Jahr haben wollen
director.gif
nichzufassen.gif
 
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