... und wer hats erlaubt?
... und wer hats erlaubt?
Hallo,
luftrechtlich gibt es vielleicht keine Einschränkung, da wir im erlaubnisfreien Modellflug sind.
Lärmschutzanlagen stehen im Eigentum des Bundes oder des Landes oder des jeweiligen Trägers der Strassenbaulast, es gibt sie ja nicht nur an BAB. Wenn hier nicht schon das Betreten ausdrücklich verboten ist (Schilder?), ist zu unterstellen, dass der Eigentümer dem Modellflug widerspricht. Das könnte man schnell als Hausfriedensbruch missverstehen. Das allein würde den Versicherungsschutz auch nicht ohne weiteres aufheben. Trotzdem dürfte diese Fliegerei mindestens grob fahrlässig sein (so doof kann man doch gar nicht sein) bzw. schon bedingter Vorsatz (ich hab geahnt, dass das was passiert, hab das Risiko aber in Kauf genommen ..) sein. Da halte ich einen Versicherungsrückgriff für denkbar und wie teuer das werden kann ... .
Wenn der Flieger dann auf die Bahn knallt, sind wir bei § 315B Strafgesetzbuch " Gefährliche Eingriffe in den Strassenverkehr"und da ist auch Fahrlässigkeit strafbar. Versicherungsschutz perdu.
Erhobener Zeigefinger: Der Modellflug hat schon genug andere Probleme, da müssen wir uns nicht noch neue Probleme machen.
Gilt übrigens für mich analog beim Fliegen auf ausgewiesenen Wanderwegen und anderen öffentlichen Plätzen.
Stefan