turbinenverbot wegen flugtagpiloten

Sebastian Scheinig

Vereinsmitglied
Hi Leute,

wir haben bei uns am platz normalerweise keine turbine und haben für unseren Flugtag eine sondergenehmigung für lautere flugzeuge bekommen (normalerweise dürfen wir nur 80db). nun ist folgendes geschehen:
einer der turbinenflieger ist etwas weiter raus richtung ortschaft geflogen (ca 200-300m würd ich schätzen...) als erlaubt wodurch die leute dort ihn wohl relativ gut sahen (kangaroo) und auch hörten (turbine eben). daraufhin kam die polizei zu uns, die konnten wir aber schnell beruhigen...leidergottes kam kurze zeit später ärger vom luftamt ins haus... die haben unserem verein jetzt auf grund dieses vorfalls ein komplettes turbinenverbot auferlegt!!

jetzt frag ich mich: geht das so einfach?!?
muss man sich dem fügen oder kann man dagegen was tun?? so wie ich unseren vorstand verstanden habe gelten in bayern nicht die immisionswerte sondern die emmisionswerte wodurch unser verein ja die 80dB hat...wir könnten locker auf 83db rauf wenn wir nach immision arbeiten würden, gibts hier in bayern ähnliches bei den turbinen das das luftamt darauf gestützt "nein" sagen kann??

ich weiß es is nur knapp umrissen und ferndiagnose is eh immer schlecht, aber über ein paar rechtliche erläuterungen zu dem thema wäre ich froh!
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Hallo Seb,

eine kompetente Antwort kann ich Dir nicht geben.. das folgende also nur vorbehaltlich, dass jemand berufenes es kann.

Wir haben in unserem Land eine Vielzahl von Behörden, die alle nur um der Bürger Wohl bemüht sind. Ihre Kompetenzen können sich dabei durchaus überschneiden, sowohl regional, als in der Sache, als in der Auslegung, als in Kombinationen daraus.
So traurig es ist, aber gerade darin liegt der einfachste Weg.

1. Sofort widersprechen.
2. Begründungen fordern. Luftamt? Wer ist das? Welche Kompetenzen haben die und wofür? Was ist der Grund für die Entscheidung?
3. Konsequenzen nachfragen. Was passiert, wenn trotzdem..? Wer hat das zu verantworten? Aufgrund welchen Gesetzes würde das entschieden? Wer ist die Exekutive? usw.
4. Selbst informieren, so lästig das auch ist. Für die Geländenutzung ist die Gemeinde zuständig, für den Luftraum das LBA. Ausserhalb deren Kompetenz müssten schon sonstige Verordnungen (Lärmschutz etc) speziell begründet werden.

Hat man das durch, ist man besser informiert als der durchschnittliche Beamte, dessen Anweisung man auf dem Tisch hat. Zumindest weiss man dann, ob es Sinn hat, sich dagegen zu wehren.

Grüße, Ulrich Horn
 
Hi Sebastian !

Bin leider auch kein Fachmann im rechtlichen Bereich, aber ich würde doch sagen, das weiterhin alles Fliegen darf, was in der Aufstiegserlaubnis erlaubt ist und auch nicht den Gesetzen des Bundeslandes wiederspricht. Meines Wissens gibt es für die lokalen Behörden nur die Möglichkeit zeitliche begrenzte und begründete Verbote auszusprechen oder sie veranlassen das die Aufstiegserlaubnis entzogen wird.

An eurer Stelle würde ich auf jeden Fall einen kompetenten Rechtsanwalt einschalten, weil man bei Eigeninitiative auch schlafende Wölfe wecken kann.
 
Hi !

Auch ich bin kein rechtsanwalt - das ganze kommt mir allerdings schon sehr willkürlich vor !

Soweit ich informiert bin, sind Turbinen Verbrennungsmotoren wie jeder andere auch. Jetzt eine Turbine zu verbieten ist IMHO nix anders als Viertakter zu verbieten die genauso laut sind wie Zweitakter - nur weil es eben Viertakter sind!

Grüße TurboSchrögi
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hi Sebastian,

das klingt ja richtig sch.....lecht.
Mir ist bekannt, daß in Bayern die Turbinenpiloten schon immer etwas härter angepackt worden sind. Also auf jeden Fall mal den Verbandsanwalt kontaktieren.
Es gab mal ein Schreiben wo man in ganz Bayern die Turbinenfliegerei einstellen wollte. Kam aber wohl nicht dazu.
Also nehmt Euch rechtlichen Beistand und gebt nicht sofort klein bei.
 

leinel

Vereinsmitglied
@all und anmerkung zu tibos:

bin wahrlich kein fachmann. aber ich wuerde ueberlegen, ob schlafende hunde geweckt oder leute veraergert werden, deren goodwill vielleicht zukuenftig noch gebraucht wird (sowieso vorausgesetzt dass keine leichen im keller liegen :) )
abwaegen, was kann gewonnen und was verloren werden.

gruesse von rainer
 

Sebastian Scheinig

Vereinsmitglied
Danke Leute für die vielen Antworten!

Original erstellt von leinel:
[QBabwaegen, was kann gewonnen und was verloren werden.[/QB]
ja und genau da liegt das problem das unser vorstand hier wohl relativ wenig gegen machen wird.... turbinen sind wie gesagt im moment keine akuten sachen (ein vereinsmitglied baut grad an nem turbinenheli, aber den schwebt er zur not auch so am platz, das hört ja keiner...). also könnte nur auf lange sicht etwas gewonnen werden (was den vorstand im moment nicht kümmert, denke ich mal).
verloren werden kann dagegen sehr viel mehr, wenn wir nachweislich gegen die aufstiegserlaubnis verstoßen und uns diese (auch wenn es nur ne woche ist) vom luftamt entzogen wird sind wir unseren pachtvertrag los!! keine ahnung wieso das SO EXTREM gekoppelt ist, aber das scheint wohl nicht anders zu gehen.... :( :rolleyes:
nochmals danke für eure bemühungen, ich werde mich am WE mit unserem Vorstand nochmal genauer über das thema unterhalten...
 
Hallo Sebastian,
also wenn das zu Meinungsverschiedenheiten mit eurem Vorstand führt ruft doch mal gemeinsam Herrn Kreutzberg unseren Verbandsanwalt an um euch zusamen mit dem Vorstand beraten zu lassen wenn Ihr im DMFV angeschlossen seid ist das kostenlos und hilft bestimmt zur gemeinsamen Meinungsfindung weiter. So könnt ihr euch auch Unterstützung im Behördenumgang holen.
Gruß
Eberhard Mauk
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Hallo,

völlig zu Recht hat mich unser Eckart Müller auf einen groben Schnitzer in meinem Posting aufmerksam gemacht.
Da ich die Auffassung vertrete 'sei immer besser informiert als der Behördenvertreter, mit dem du zu tun hast' will ich Euch das nicht vorenthalten ;)

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Nicht überall wo Luft draufsteht, ist auch Luft drin! Das LBA (http://www.lba.de/) hat absolut nichts mit dem Luftraum zu schaffen. Die sind ausschließlich für die technischen Belange der Luftfahrt zuständig. Es handelt sich um eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

Für den Luftraum ist das BMVBW - Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, bzw. die von ihm beauftragten Firmen, z. B. die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH oder untergeordnete Behörden, z. B. die Regierungspräsidenten in den Bundesländern (in NRW ist es der Regierungspräsident der Bezirksregierung Düsseldorf), zuständig.
---

Grüße, Ulrich Horn
 
Ich halte ein Turbinenverbot für rechtswidrig, da kein mir bekanntes Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage für diese Verbot hergibt. Daher Widerspruch gegen diesen Bescheid mit nur der Begründung.
Olli
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Olli,

Du bist der einzige Anwalt, den ich kenne, der sich kurz fassen kann :D

Schulligung, offtopic, aber das musste sein :)

Grüße, Ulrich Horn
 
Hallo Herr Fell,
die Konstellation Behördenprobleme und Vorstand kümmert sich nicht Ordnungsgemäs darum gibts ja leider öfters.

In diesem Spezierllen Fall und auch sonst, könnte da ein betroffenes Vereinsmitglied selbst(als Betroffener, aber nicht im Namen des Vereins) beim RP Wiederspruch einlegen ?

Wie wäre diese Vorgehensweise aus der Sicht der Behörde und aus der Sicht des Vereins/Vorstandes zu beurteilen?

Gruß
Eberhard Mauk
 
Für sowas brauchts keinen RA!

Wie wäre diese Vorgehensweise aus der Sicht der Behörde...
Die wird ihn mit dem Argument: "Da könnte ja jeder kommen" abwimmeln. Und in der Tat, der Verein, bzw. sein(e) Repräsentant(en) sind Adressaten für die Behörde. Nicht ein x-beliebiges Mitglied.

...und aus der Sicht des Vereins/Vorstandes zu beurteilen?
Der wird sich für so viel Eigenmächtigkeit und Anmaßung bedanken.

Wenn der Vorstand nicht funktioniert, muß er eben abgesetzt werden. Das ist der einzig korrekte Weg. Alles andere ist unloyal.
Wo sollte das Enden, wenn jedes Mitglied nach eigenem Gutdünken tätig werden würde? Chaos pur!
 
Hallo,
auch ein einzelnes Vereinsmitglied is Rechtlich betroffen, und auch ein einzelnes Mitglied kann verantwortungsvoll auch unter Umgehung des normalen Weges handeln.
Evtw. muss man da hinkommen, falls der Vorstand die Gunst der Stunde oder Einspruchsfristen verschläft und damit die Interessen des Vereins nicht korekt wahrt. Zeit zum Absetzen bleibt da oft nicht.

Gruß
Eberhard

Hallo Holofernes, ich hoffe nicht das du der Vorstand dort bist, könnt man aber nach dem Posting schon annehmen.

[ 17. September 2002, 14:38: Beitrag editiert von: Eberhard Mauk ]
 
Hallo zusammen,

um die Frist zu wahren, würde ich gegen diese Ergänzung zur bestehenden Aufstiegserlaubnis auf jeden Fall erst einmal Widerspruch einlegen. In dem Schreiben muß genannt sein, warum diese Einschränkung ausgesprochen wurde und es muß eine Rechtmittelbelehrung vorhanden sein.
Ihr habt viel über Behörden, Vorstände, Verhalten usw. gesprochen, aber warum ist es eigentlich zu einer Beschwerde gekommen? Und worüber hat sich derjenige beschwert? Hat er sich über den Lärm beschwert, oder hat er sich beschwert, weil der genehmigte Luftraum verlassen wurde?
Hat der Beschwerdeführer eine geprüfte optische Einrichtung gehabt, mit der er genau feststellen konnte, dass der Luftraum verlassen wurde; oder hat er ein Messgerät gehabt, mit dem er die Lautstärke messen konnte; oder sollte es sich hier nur um die subjektive Meinung einer Person handeln, die nur geschätzt hat, dass der Flieger zu dicht am Wohngebiet war? :eek:
Allein durch die bestehende Wetterlage werden derartige Schätzungen so stark beeinflußt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass es sich hierbei um eine beweiskräftige Aussage handeln kann.
Wie Ihr Euch auch immer entscheidet, Ihr solltet wenigstens herausfinden, wer sich da beschwert hat. :)

Be a Tiger, fly safe!

Grüße von
DoubleWhiskey
 
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