Vorführungen auf nicht Modellflugplätzen

Maden

User gesperrt
Hallo,
unser Festausschuß des Dorfes würde sich freuen wenn ich zum Dorffest ein paar Flugeinlagen vorführen würde. Wie ist da die Rechtslage ? Bin ich irgendwie über den DMFV versichert ? Welche Modelle sollte ich einsetzen/bringt es etwas nur Modelle unter 5kg/Verbrenner einzusetzen ?

mfg
Manfred
 
Hallo Maden,
ich würde an Deiner Stelle folgendes Unternehmen:

1) Bezüglich der Versicherung direkt beim DMFV nachfragen. Eine Aussage hier im Forum wäre mir nicht genug, da ja im Schadensfall die Meinung der DMFV (bzw. der Versicherung) zählt. Ich habe bisjetzt immer zügig Antworten bekommen.

2) Ich würde auf jeden Fall eine Aufstiegsgenehmigung beim Luftamt beantragen, damit ist auch das Thema Verbrenner bzw. > 5kg geregelt.

Gruss

Matias
 

speed

Vereinsmitglied
Hallo,
ich habe auch schon über solche Veranstaltungen nachgedacht. Bei dem Theater, das wir mit dem RP Tübingen wegen der Aufstiegserlaubnis hatten, glaube ich nicht, dass es so leicht möglich ist eine Genehmigung für Verbrenner oder Modelle über 5 kg zu bekommen.
Ich würde mich auf Elektro unter 5 kg, eigentlich unter 1 kg also Speed 400 Flieger beschränken.

Otto
 

fb0816

User
Hallo Otto,
also mir sind mindestens 3 Genehmigungen solcher "Vorführungen" des RP-Tü aus eigener Erfahrung bekannt für Modelle (hier Verbrenner-Helis), für > 5 kg.

[ 05. Juni 2003, 22:07: Beitrag editiert von: Dieter F. Heinlin ]
 

Steffen

User
Hi Speed,

Bei dem Theater, das wir mit dem RP Tübingen wegen der Aufstiegserlaubnis hatten, glaube ich nicht, dass es so leicht möglich ist eine Genehmigung für Verbrenner oder Modelle über 5 kg zu bekommen.
Meinst Du die Aufstiegserlaubnis für einen Modellflugplatz? Das ist i.A. viel komplizierter als eine Einzelgenehmigung.

Wir dürfen hier zB auf einem Modellflugtag mit einer Piper Pa18 landen und wieder starten und eine geplante aussenlandung mit einem Segelflugzeug machen (leider ist die Bahn nicht lang genug für einen F-Schlepp von dort ;) )
Das allerdings dauerhaft zu machen, wäre ein ganz anderes Ding :rolleyes:

i.A. sind die temporären Sachen mit einem persönlichen Gespräch mit der Bez-Reg schnell beantragt und genehmigt. ich glaube mal, dass das bei allen gut geht, nicht nur bei denen, die ich kenne.

Ciao, Steffen
 

speed

Vereinsmitglied
Hallo,
danke für die Antworten. Es müsste mich eigentlich aufmuntern und ermutigen.Aber ich bin vorgeschädigt was das RP angeht..
Es ging damals tatsächlich um eine unbefristete Ausnahmegenehmigung, die vor dem Verwaltungsgericht erstritten werden musste.

Ich probiers auch mal und werde dann wieder berichten!

Otto
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Hallo,

wird hier nicht ein wenig das Pferd von hinten aufgezäumt, mit Versicherung und Aufstiegserlaubnis?

Wenn der Festausschuß für das Dorffest eine Vorführung von Flugmodellen einplant, so sind diese Dinge eigentlich nicht Sache des Piloten ('ich arbeite hier nur..').

Sind Elektroflieger bis 5 kg nicht spektakulär genug, so hat das Bürgermeisteramt sicher den besseren Draht zur genehmigenden Behörde.
Das Dorffest als solches dürfte versichert sein, das umfaßt üblicherweise auch die damit verbundenen 'offiziellen' Veranstaltungen. Es wäre Sache des Veranstalters, zu prüfen, ob damit auch die Vorführung von Flugmodellen abgedeckt ist.

Grüße, Ulrich Horn
 
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