Versicherung bei Lehrer/Schüler Betrieb?

Schmidie

Vereinsmitglied
hallo zusammen,

ich bin über den DAEC versichert und würde nun gerne bei einem anderen verein( nicht der über den ich versichert bin) lehrer/schüler betrieb als lehrer durchführen.

bei einer dmfv versicherung darf man das scheinbar nur auf dem heimatflugplatz, also bei dem verein über den man versichert ist.

weis jemand wie das beim daec ist? und von wem man das dann bei bedarf auch schriftlich bekommen kann?

oder stellt der dmfv gegen gebühr eventuell eine sonderversicherung aus?

danke schonmal :)
 

Steffen

User
Moin,

Nach meiner Einschätzung ist die Regel des DMFV wohl nur einer Erweiterung/Präzisierung des eh vorliegenden Sachverhaltes: beim Fliegen mit Lehrer/Schülerbetrieb ist ziemlich eindeutig der Lehrer der verantwortliche Luftfahrzeugführer und somit haftpflichtig.
Bei einer Senderübergabe könnte dies anders sein, aber meiner Meinung nach nicht.
Ich würde dazu ganz trocken die Definition des verantwortlichen Luftfahrzeugführers heranziehen.

Ich würde aber dazu einfach die Versicherer fragen, die wissen es schliesslich ganz genau. Hier können nur Vermutungen und Einschätzungen gesammelt werden.

Ciao, Steffen
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Tach

Ich kann hier nur was zu Regelung des DMFVs sagen.
Der Schüler ist für 6 Monate ab dem Erstflug über die Versicherung des Lehrers mitversichert. Dabei muss kein Lehrer-/Schülersystem im Einsatz sein. Es reicht aus, wenn der Lehrer neben dem Schüler steht und im Notfall in die Anlage greifen kann.
Das ganze geht nur, wenn der Lehrer über eine Vereinsmitgliedschaft beim DMFV versichert ist. Einzelmitglieder haben keinen solchen Versicherungsschutz.
Neu ist die Aussage, dass eine Schulung nicht nur auf dem eigenen Flugplatz stattfinden muss. Es kann auch z.B. bei einem Jugendwettbewerb wie RCN-Cup auf einem Fremden Flugplatz geflogen werden.

Beim DAeC gibt es meines Wissens nach keine solche Lösung.
 

Steffen

User
Hi,

so, ich musste eh den DAeC anrufen: Wenn ich als Fluglehrer tätig bin, egal ob mit Lehrer-Schülerverbindung oder direkt daneben stehend, deckt meine Haftpflichtversicherung, weil ich der verantwortliche Luftfahrzeugführer bin.

Dies gilt somit immer, nicht nur 6 Monate und muss auch bei jeder anderen Versicherung so zutreffen.

Nur weggehen darf man nicht. ;)

Ciao, Steffen
 

Alwin

User gesperrt
Moin zusammen,
zum Lehrer-Schüler Thema hab ich noch eine kleine Frage?
Wie Kompetent/erfahren muss der Lehrer sein?
Muss/sollte er wenigstens 18 Jahre alt sein, wieviel Flugerfahrung sollte er haben.
Hintergrund der Frage ist, bei uns im Verein ist ein 15 jähriger Jugendlicher. Er kann seine beiden Modelle recht gut fliegen. Mehr Modelle hat er aber noch nicht geflogen. Nun will er seinem Kumpel mit Lehrer-Schüler das fliegen beibringen.
Wie sollen wir uns im Verein dazu verhalten?

Alwin
 

Schmidie

Vereinsmitglied
hai zusammen

schonmal danke für die grobe richtung :)

@ steffen

dann hast du mehr glück gehabt als ich... entweder nicht da oder im urlaub oder sonstwas... ist echt schlimm. ich erreich niemand! wenn hast du angerufen? davon mal abgessehen würde ich das vom zuständigen sowiso gerne schriftlich haben :rolleyes:

@ doc fly

seit wann ist das so? in diesem versicherungsflyer steht noch drinnen , dass es nur auf dem "eigenen" platz versichert ist. lass mich da aber gerne belehren :)

@ alwin

keine ahnung :( aber eine berechtigte frage...
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hallo Markus,

ich zitiere mal den Dr.Eckert auf den Seiten des DMFV
der mitversicherte Lehrer-Schüler-Betrieb kann mittels eines L/S-Kabels betrieben werden - muss aber nicht. Ausreichend ist auch, dass der Lehrer in unmittelbarer Nähe des Schülers steht und jederzeit in die Flugbewegungen eingreifen kann.
Der Lehrer muß dem DMFV als Mitglied über den Verein gemeldet sein.
Nach ausführlicher Rücksprache mit Gerling, hat der Versicherungsgeber nun bestätigt, dass ein DMFV-Vereinsmitglied des DMFV-Vereins A auf dem Gelände des DMFV-Vereins B den mitversicherten Lehrer-Schüler-Betrieb durchführen kann. Demnach ist eine Tätigkeit nicht nur auf das Gelände des Vereins A beschränkt....

Gruss DMFV
Et
 
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