Hallo,
zur ist es bei uns in der Umgebung (nördl. Münsterland) so, dass viel Modellflugplätze keine Verlängerung der Aufstiegserlaubnis erhalten und der Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung verboten wird.
Bestes Beispiel:
Ein Verein fliegt seit 1980 (!!) mit Genehmigung; diese läuft nun am 31.12.2003 aus und der Verein hat über mich (als Rechtsanwalt) den Antrag auf Verlängerung gestellt.
Antwort:
Die Verlängerung wird abgelehnt, da der Modellflugplatz in Landschaft- und Naturschaftgebiet liegt und somit eine sog. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.
Leider gibt es in NW das traurige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, welches Ende letzten Jahres entschieden hat, dass Modellflug im Landschafts- und Naturschutzgebiet verboten ist.
Auch einem anderem Verein wird die Aufstiegserlaubnis aus diesem Grunde nicht erteilt, obwohl in ca. 200 m Entfernung eine stark frequentierte Autobahn verläuft.
Ein Gespräch mit dem Bürgermeister führte zu dem Ergebnis, dass es im gesamten Umland der Stadt kein Gelände für den Modellflugbetrieb gibt, da das gesamte Umland entweder Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet ist.
Habt Ihr in der letzten Zeit ebenfalls solche Tentenzen gemacht?? Wenn das so weiter geht, können wir den Modellflugsport bald vergessen.
Klar ist, dass wir dagegen angehen werden, aber Gerichtsverfahren dauern zum Teil mehr als zwei Jahre, wo nicht geflogen werden kann, da die Behörde den "sofortigen Vollzug" anordnet. Daher hat der eingelegte Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Es darf nicht geflogen werden.
Es dürfte klar sein, dass dann der Verein schon längst auseinandergefallen ist, selbst wenn man nach ca. 2 Jahren ein siegreiches Urteil erhalten sollte.
Wäre für Eure Erfahrungen dankbar.
Gruss
PW
zur ist es bei uns in der Umgebung (nördl. Münsterland) so, dass viel Modellflugplätze keine Verlängerung der Aufstiegserlaubnis erhalten und der Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung verboten wird.
Bestes Beispiel:
Ein Verein fliegt seit 1980 (!!) mit Genehmigung; diese läuft nun am 31.12.2003 aus und der Verein hat über mich (als Rechtsanwalt) den Antrag auf Verlängerung gestellt.
Antwort:
Die Verlängerung wird abgelehnt, da der Modellflugplatz in Landschaft- und Naturschaftgebiet liegt und somit eine sog. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.
Leider gibt es in NW das traurige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, welches Ende letzten Jahres entschieden hat, dass Modellflug im Landschafts- und Naturschutzgebiet verboten ist.
Auch einem anderem Verein wird die Aufstiegserlaubnis aus diesem Grunde nicht erteilt, obwohl in ca. 200 m Entfernung eine stark frequentierte Autobahn verläuft.
Ein Gespräch mit dem Bürgermeister führte zu dem Ergebnis, dass es im gesamten Umland der Stadt kein Gelände für den Modellflugbetrieb gibt, da das gesamte Umland entweder Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet ist.
Habt Ihr in der letzten Zeit ebenfalls solche Tentenzen gemacht?? Wenn das so weiter geht, können wir den Modellflugsport bald vergessen.
Klar ist, dass wir dagegen angehen werden, aber Gerichtsverfahren dauern zum Teil mehr als zwei Jahre, wo nicht geflogen werden kann, da die Behörde den "sofortigen Vollzug" anordnet. Daher hat der eingelegte Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Es darf nicht geflogen werden.
Es dürfte klar sein, dass dann der Verein schon längst auseinandergefallen ist, selbst wenn man nach ca. 2 Jahren ein siegreiches Urteil erhalten sollte.
Wäre für Eure Erfahrungen dankbar.
Gruss
PW