Platzschliessungen

PW

User gesperrt
Hallo,

zur ist es bei uns in der Umgebung (nördl. Münsterland) so, dass viel Modellflugplätze keine Verlängerung der Aufstiegserlaubnis erhalten und der Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung verboten wird.

Bestes Beispiel:

Ein Verein fliegt seit 1980 (!!) mit Genehmigung; diese läuft nun am 31.12.2003 aus und der Verein hat über mich (als Rechtsanwalt) den Antrag auf Verlängerung gestellt.

Antwort:

Die Verlängerung wird abgelehnt, da der Modellflugplatz in Landschaft- und Naturschaftgebiet liegt und somit eine sog. Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.

Leider gibt es in NW das traurige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, welches Ende letzten Jahres entschieden hat, dass Modellflug im Landschafts- und Naturschutzgebiet verboten ist.

Auch einem anderem Verein wird die Aufstiegserlaubnis aus diesem Grunde nicht erteilt, obwohl in ca. 200 m Entfernung eine stark frequentierte Autobahn verläuft.

Ein Gespräch mit dem Bürgermeister führte zu dem Ergebnis, dass es im gesamten Umland der Stadt kein Gelände für den Modellflugbetrieb gibt, da das gesamte Umland entweder Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet ist.

Habt Ihr in der letzten Zeit ebenfalls solche Tentenzen gemacht?? Wenn das so weiter geht, können wir den Modellflugsport bald vergessen.

Klar ist, dass wir dagegen angehen werden, aber Gerichtsverfahren dauern zum Teil mehr als zwei Jahre, wo nicht geflogen werden kann, da die Behörde den "sofortigen Vollzug" anordnet. Daher hat der eingelegte Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Es darf nicht geflogen werden.

Es dürfte klar sein, dass dann der Verein schon längst auseinandergefallen ist, selbst wenn man nach ca. 2 Jahren ein siegreiches Urteil erhalten sollte.

Wäre für Eure Erfahrungen dankbar.

Gruss

PW
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hallo PW,

eigentlich ein Thema für RCNVV. Genau dort haben wir "neulich" diskutiert, wie man einen Modellflugplatz in einem Landschaftsschutzgebiet genemigt bekommt.

Ergebnis ist, daß die Jungs inzwischen wieder einen Platz haben. In einem Landschaftsschutzgebiet. :eek:

Schicke mal ein Mail an Arno. Und melde dich bei RCNVV (Button findest Du oben rechts) an.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Arno ist bis Mitte nächsten Monats n.a. oder a.D., jedenfalls unzugänglich bzw. im Urlaub!! ;) :D
 

RSO

User
Hallo Peter,

unser Platz in Bad Salzuflen ist auch aus den Gründen geschlossen worden und der Verein kurz vor der Auflösung. Den Prozess beim Oberverwaltungsgericht in Minden haben wir verloren. Kreuzberg versagte jämmerlich,
Stefan Siemens prüfte, konnte aber nichts mehr machen. Vom Präsidenten Schwägerl des DMFV der zuerst Interesse zeigte uns noch zu helfen habe ich nie wieder was gehört.
Im Blättchen des DMFV wird diese Problematik gar nicht erwähnt.

Gruss, Raimund
 

speed

Vereinsmitglied
Hallo Peter, wir mussten einen Rechtstreit (Verwaltungsgericht Sigmaringen) führen, um eine unbefristete Aufstiegserlaubnis zu erhalten.
Anschliesend wurde das Gebiet zum Landschaftschutzgebiet erklärt. Die Aufstiegserlaubnis wurde nicht angegriffen. In der ursprünglichen Version der Lansdschaftschutzverordnung wurde jede Art von Modellflug verboten. Wir haben dagegen Einspruch eingelegt. In der verabschiedeten Form war dieser Passus dann nicht mehr vorhanden.
In unserem Urteil steht u.A.: Die beantragte Aufstiegserlaubnis ist auch nicht aus naturschutzrechlichen Gründen zu versagen. Der vom Kläger beabsichtigte Modellflugsport gefährdet die öffentliche Sicherheit nicht durch einen Verstoss gegen naturschutzrechliche Vorschriften. usw.
P.W. falls Du eine Kopie des Urteils möchtest, schick mir eine mail.

Otto

[ 25. August 2003, 20:01: Beitrag editiert von: speed ]
 

Jan

Moderator
...vielen Dank Otto. Das Urteil war sehr interessant. Einige Dinge, die ich - im Zusammenhang mit einem bestimmten Verein und dessen Arbeit an einer unbefristeten Aufstiegserlaubnis - bisher für viel problematischer gehalten habe, sind so wunderschön einfach weggebügelt worden.

Witzigerweise sind jetzt doch an anderer Stelle Bedenken entstanden. Dass ein Fangnetz, wenn es etwas stabiler ist, plötzlich eine baulichen Anlage darstellen kann und eine Baugenehmigung braucht, ist eigentlich naheliegend. Bin trotzdem bisher nicht drauf gekommen. Da muss ich mir vielleicht doch noch mal Gedanken drüber machen...

[ 05. September 2003, 19:02: Beitrag editiert von: Schultze-Melling ]
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Original erstellt von PW:
Hallo,

, da die Behörde den "sofortigen Vollzug" anordnet. Daher hat der eingelegte Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Es darf nicht geflogen werden.

PW
Hallo Peter, wie sieht es mit dem Rechtsmittel der "Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung" nach 80 V VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht aus?
 
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