Nicht-Vereinsflieger neben Modellflugplatz

Hallo,
mich würde eure Meinung und Lösungsvorschläge zu folgenden Problem interessieren:
Seit längerer Zeit fliegen in ca. 20 Meter Entfernung zu unserem Modellfluggelände eine Gruppe Modellflieger, die nicht Vereinsmitglieder sind. Anfangs waren es zwei Personen, die sich hier neben unserem Platz angesiedelt haben, mittlerweile sind es 6 Personen, die mit Elektroflugmodellen (also Zulassungsfrei)neben dem Platz fliegen. Alle Bemühungen, diese Modellflieger zu einem Vereinsbeitritt zu überreden scheiterten. Ich sehe für unseren Verein folgende Probleme:
1. Die Anzahl der Modellflieger, die neben unserem zugelassenen Modellflugplatz fliegen und nicht Vereinsmitglieder sind, wächst mit allen ihren Folgeerscheinungen. Stichwort: Nachahmer-Effekt. O-Ton: "Warum soll ich in einen Verein gehen, wenn ich das gleiche auch umsonst haben kann".
2. Die Frequenüberwachung (Sendetafel) ist nicht mehr hinreichend gewährleistet.
3. Schäden an den Wiesen durch die Nicht-Vereinsmitglieder werden dem Verein angelastet.
4. Gefährdungen von Fußgängern werden dem Verein angelastet.
Als Ergänzung muss noch gesagt werden, dass die Nicht-Vereinsmitglieder von unserem asphaltierten Zufahrtsweg starten und landen (Stichwort: Gefährdung) und sich sonst nicht gerade freundlich benehmen: O-Ton: "Das ist doch euer Problem, wenn ihr einen Modellflugplatz habt und dafür zahlt" oder "Ihr könnt froh sein, wenn wir euch nicht stören (Funkanlage)" usw...
Wie kann man so etwas unterbinden???
Danke für eure Antworten
 

Björn Köster

Moderator
Teammitglied
Hallo Günter,
Wenn ihr einen zugelassenen Modellflugplatz habt, ist das ganze relativ einfach, da ihr in dem Fall auch eine Art "Frequenzhoheit" habt, also quasi das vorrangige Recht zur Frequenznutzung. Wie groß dieser Bereich genau ist, müsste ich nochmal nachgucken, ist aber raus zu bekommen.
Wir hatten mal ein ähnliches Problem, nur nicht ganz so nah :) , und da hat ein Hinweis darauf geholfen, dass die Versicherung bei einer solchen Ausgagslage ggf. nicht zahlt, da Fliegen in direkter Nachbarschaft zu einem zugelassenen Flugplatz, unter fahrlässig oder sogar grob fahrlässig laufen kann...

;)
Björn
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo,

unserem asphaltierten Zufahrtsweg
Wenn das "Euer" Zufahrtsweg ist, respektive er von Euch mit gepachtet, solltet ihr mit dem Grundstückeigentümer reden. Er müsste Euren "Nachbarn" das Starten und Landen genehmigt haben. Evtl. habt ihr sogar eine Art "Hausrecht".

Wenn das ein öffentlicher Weg ist, sollte das ganze offiziell über die Gemeinde/Stadt geklärt werden.

"Zulassungsfrei" bedeutet noch lange nicht, dass man überall fliegen darf. Grundsätzlich benötigt man eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer. Hangflieger können davon ein Lied singen :rolleyes:

[ 05. Juli 2004, 09:43: Beitrag editiert von: Claus Eckert ]
 
Hallo Björn,
zu der von dir angesprochenen Frequenzhoheit: In welchem Gesetz ist die verankert bzw. von was lässt die sich ableiten?
Kannst du bitte den Abstand in Erfahrung bringen?
Vielen Dank
 

trodat

User gesperrt
Im Zweifelsfall beim nächsten Treffen dieser anonymen Flieger alle Vereinsmitglieder XXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXX. Das macht ihr ggf. ein paar mal und schwups werdet ihr sehen, sind sie verschwunden. Find ich gerechtfertigt. 20m Abstand ist ne Schweinerei sondergleichen.
Falls sich einer beschwert, laut Zulassung habt Ihr die Frequenzverteilung zu übernehmen und wer sich nicht daran hält handelt auf eigene Verantwortung.

*****************************
Beachte die Forenregeln !!
Aufrufe zur Straftat werden bei RCN nicht geduldet :mad: :mad:
HWE :rcn:

[ 05. Juli 2004, 16:37: Beitrag editiert von: Heinz-Werner Eickhoff ]
 

airtech-factory

User gesperrt
Original erstellt von trodat:
Im Zweifelsfall beim nächsten Treffen dieser anonymen Flieger alle Vereinsmitglieder ...... Das macht ihr ggf. ein paar mal und schwups werdet ihr sehen, sind sie verschwunden. .
hmm - keine gute Idee. Das nächste Mal wenn Du mit Deiner Turbine fliegst sitzen die irgendwo in den Büschen und schwups kannste sehen wie Dein teurer Flieger abschmiert :eek:

Das ganze sollte ganz vorsichtig angegangen werden, sonst machen die sich nen Spaß draus dort Flieger durch Doppelbelegung runterfallen zu lassen.

Jörg

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s.o.
HWE

[ 05. Juli 2004, 16:38: Beitrag editiert von: Heinz-Werner Eickhoff ]
 

trodat

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Des is denn hoch Strafbar und man wird den Verursacher voll gelangen können
 

wili

User
Hallo!

Original erstellt von trodat:
Im Zweifelsfall beim nächsten Treffen dieser anonymen Flieger ,,,,,,,,,,,,,,, auftritt und einer der Vögel vom Himmel fällt.
Keine gute Idee.
Im Schadensfall kann euch meiner Meinung nach vorsätzliche Gefährdung angehängt werden. Bei uns in Ö gibts dazu ein Urteil, in dem ein "Wildflieger" wegen einer Kanaldoppelbelegung verurteilt wurde, weil er von der Existenz eines Modellflugplatzes gewußt hatte und trotzdem seinen Sender in unmittelbarer Nähe des Platzes in Betrieb genommen hat.
Von dem mal abgesehen, daß ihr euch selber gefährdet.

Willi
-----------------
s.o.

[ 05. Juli 2004, 16:38: Beitrag editiert von: Heinz-Werner Eickhoff ]
 

trodat

User gesperrt
Sach ich doch, dem einzigen dem was passieren kann ist der Wildflieger
 

airtech-factory

User gesperrt
Original erstellt von trodat:
Des is denn hoch Strafbar und man wird den Verursacher voll gelangen können
Also

1. Must Du den Verursacher erstmal finden

2. Beweisen können das er es war

3. Hast Du erstmal den Schaden

4. Würde ich dann auf dem Platz kein Modell über der Größe eines Twin-Star mehr fliegen wollen.
 

wili

User
Hallo trodat!

Wenn man DIR beweisen kann, daß DU von einer Gefahr gewußt hast und trotzdem Deinen Sender eingeschalten hast, dann kanns für DICH schlecht ausschauen.

Was machst du, wenn der Absturz Sachschäden oder gar Personenschäden verursacht?

Ich bleibe dabei, keine gute Idee.

Willi
 
Hallo,
danke für die bisherigen Beiträge.
Ich suche als Lösungsmöglichkeit jedoch eine "gemäßigte" Variante, da wie oben schon gesagt das ganze mit den Störungen der Frequenzen zum Bummerang werden kann.
Ich finde das Verhalten von solchen Modellfliegern, die in unmittelbarer Nähe zu unserem Modellflugplatz fliegen, unverschämt und ziemlich dreist. Hier fehlt es leider völlig an Weitsicht und Umgangsformen.
Auch ich fliege oft am Hang (also bin auch ich ein Schwarzflieger), aber sicherlich nicht neben einem Modellflugplatz.
 

Vader

User
Hi!

Vielleicht eine einfache und nicht zu teure Lösung:
links und rechts vom Zufahrtsweg ein Metallpfosten, an den eine Kette dran und die auf einer Seite mit Schloß versehen... fertig.
So haben wir das bei uns am Platz. Allerdings erst direkt vor dem Gelände...

Gruß...
Vader
 

trodat

User gesperrt
Gegenfrage: Was nehmt ihr denn an Eintrittsgebühr/Jahresgebühr ? Bei einigen Vereinen in meiner ehemaligen Umgebung hätte ich es sehr gut verstehen können 20m daneben Wild zu fliegen (350€ Beitritt, 350€+Arbeitsstunden pro Jahr)
 

jwl

User †
zum grillen einladen.

wenn es zu dann zu keiner einigung kommt ist leider kampf angesagt.

gruss jwl
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Hallo Günter,

leider kenne ich die Örtlichkeiten nicht und weiß auch nicht, wem was gehört.
Könnt' ihr am Zufahrtsweg nicht rechts und links Zaunpfosten direkt neben die Straße reinhauen und Draht dazwischen spannen?
Wird bei uns gemacht, damit die Kühe beim Weidegang nicht beim Nachbarn grasen.
Dann könnten die nicht mehr parken, und die Landungen wären ziemlich riskant.
Wenn die dann die Zäune entfernen, ist das Sachbeschädigung.

Im übrigen bin ich der Meinung, daß man bei zugelassenen Modellflugplätzen Gebietsschutz hat und der Abstand zum nächsten mindestens 1,5 Km betragen muß. So hat's zumindest unser Vorstand mal so beiläufig gesagt. Deshalb würde ich, wenn die da fliegen wollen und von Euch wollen auch welche fliegen, ganz einfach die Polizei holen und eine Anzeige erstatten. Eine Kopie der Aufstiegserlaubnis sollte dann am Platz verfügbar sein. Wir Modellflieger haben schließlich nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte!

Servus
Hans
 
Hallo,
zu den Gebühren: Wir haben eine Aufnahmegebühr von 150 Euro und eine Jahresgebühr von ca. 65 Euro. Ich denke, wer sich ein Auto leisten kann, kann auch Mitgliedsbeiträge bezahlen. Hieran kann es also nicht liegen.
Ich denke, wir werden folgenden Weg gehen, wenn alles andere (Mahnungen) nicht mehr funktioniert:
1. Gelände möglichst einzäunen.
2. Anzeigen der Nicht-Vereinsflieger bei der Polizei mit Hinweis auf die "Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers" und "Starten und Landen auf Straßen, die zum öffentlichen Verkehr freigegeben sind".
Noch ein Tip an alle Vereine: Wir haben es vor zwei (!) Jahren versäumt, diesen Wildwuchs zu unterbinden. Zuerst wurde von uns geduldet, dass zwei Nicht-Vereinsflieger neben unserem Platz fliegen. Jetzt sind es schon sechs Modellflieger neben unserem Platz. Ist eben eine natürliche Entwicklung.
Freundlichkeit und Entgegenkommen wird anscheinend nicht belohnt.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin zusammen,

über die Aufstiegserlaubnis (Luftrecht) ist aus meiner Sicht nur etwas zu machen, wenn sie die beiden Voraussetzungen "Einverständniserklärung des Grundeigentümers" und "Abstand zur nächsten Wohnbebauung von 1,5km" nicht einhalten.

Eine weitere Möglichkeit wäre, die zuständige Außenstelle der RegTP einzuschalten, da durch deren unkontrollierten Einsatz von Fernsteuerfrequenzen der sichere Fernmeldebetrieb gefährdet wird.
 

beagle

User
Original erstellt von Günter Meyer:
Hallo,
zu den Gebühren: Wir haben eine Aufnahmegebühr von 150 Euro und eine Jahresgebühr von ca. 65 Euro. Ich denke, wer sich ein Auto leisten kann, kann auch Mitgliedsbeiträge bezahlen. Hieran kann es also nicht liegen.
Mal ne kleine provokative Gegenfrage: Womit sind eigentlich 150 € Aufnahmegebühr gerechtfertigt?

Um Neue Mitglieder abzuschrecken?

Ich bin auch überzeugter Wildflieger, weil mich noch niemand vom Sinn dieser abschreckenden Summe überzeugen konnte. Nur findet man keinen Verein im Umkreis, der nicht so verfährt. Bei anderen Vereinen, die sich nicht mit Modellflug beschäftigen gibt es eine derartige Aufnahmegebühr nicht oder in sehr geringer Höhe.
 
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