Hallo,
in deinem Link steht das sie nichtmehr zulassungspflichtig sind, aber wenn man weiter runter scrollt sieht man das:
In Deutschland sind z. B. die Anlagen im 35MHz-Band zulassungspflichtig
was hat das jetzt zu bedeuten?
47 TKG
legt fest, dass jeder, der eine Anlage im 35MHz-Band oder im Bereich von 433,1-433,75MHz betreibt, einen Frequenzzuteilungsbescheid benötigt. Dieser Bescheid wird durch die für den Ort zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) auf Antrag ausgestellt.
Wer gegen dieses Gesetz verstößt, begeht nach § 96 (10) TKG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 500.000 EUR belegt werden kann.
[ 20. Juli 2004, 23:46: Beitrag editiert von: tsaG ]