Produkthaftpflicht

Hallo,

ein Bekannter hat mir eine Form angeboten womit ich die Möglichkeit hätte eine Schleppmaschine zu vermarkten. Allerdings habe ich Bedenken mit der Produkthaftpflicht, da ich bei einer Personengesellschaft persönlich haften müßte. Obwohl das Risiko nicht besonders hoch ist, kann ich es aber auch nicht ganz ausschließen. Ein Anruf beim DMFV brachte mich auch nicht weiter, außer daß ich an den Gerling-Konzern verwiesen wurde. Dort wurde mir gesagt, daß es sehr schwierig sein wird einen Versicherer zu finden.

Ein Gedanke war eine GmbH zu gründen. Leider kenne ich mich da nicht besonders aus, jedoch muß eine bestimmte Summe (ich glaube 50.000DM) hinterlegt werden. Außerdem muß die Gründung wohl auch beglaubigt werden, was zusätzlich Kosten verursachen wird. Alles im allem würde sich das sicherlich nicht lohnen.

Ein andere Gedanke war das Modell über einen "Sachverständigen" abnehmen zu lassen. Hat jemand von Euch so was schon mal gehört?

Vielleicht hat von Euch einer Erfahrung wie man ein Modell vermarkten kann, ohne gleich mit Haus und Hof im Fall des Falles dran zu sein.

Gruß
Norbert
 
Hallo !

"Zunächst mal die GmbH. Sie ist noch die billigste Form, um die Haftung zu begrenzen"

Na ganz so ist es nicht !!!

Informiert Euch einmal über die "Geschäftsführerhaftung" in einer GesmbH ...

Steht alles im GesmbH Gesetz.

LG

Bernhard
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Hallo Norbert,

auf Deine Fragen gibt es keine einfache Antwort. Die Haftung ist sicher einer der gewichtigsten Gründe, sich nicht im produzierenden Bereich selbständig zu machen.

Zunächst mal die GmbH. Sie ist noch die billigste Form, um die Haftung zu begrenzen. Zwar müssen 25 k€ aufgebracht werden, aber sie werden nicht hinterlegt, sondern sind Betriebskapital, das für Ausgaben verwendet werden kann. Die Gründung ist aber aufwändig, und auch der laufende Betrieb erfordert erheblich mehr Aufwand als eine Personengesellschaft.
Ausserdem schützt sie im Zweifelsfall nicht wirklich. Die Rechtsprechung geht mehr und mehr dazu über, insbesondere bei kleinen GmbHs die Gesellschafter-Geschäftsführer auch persönlich zu belangen.

Dir bleibt eigentlich nur, eine Risikoabschätzung durchzuführen. Die kalkuierbare Haftung i.S.v. Gewährleistung ist hier ja nicht angesprochen, und die Produkthaftung greift erst bei größeren Schäden. Der abzuschätzende Fall wäre also ein von Dir geliefertes Produkt, das einen hohen Schaden (z.B. Personenschaden) verursacht.

Hier sind zwei Aspekte zu betrachten:
1. Die Ursache ist ein Fertigungsfehler. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist gering, aber eben ungleich Null. Durch sorgfältige Fertigung läßt sich die Wahrscheinlichkeit aber fast auf Null senken.
2. Der Kunde (oder dessen Versicherung) nimmt einen Fertigungsfehler nur an und verklagt Dich auf Produkthaftung. Hier musst Du als Hersteller den Beweis führen, dass kein Produktfehler vorliegt. Die Kosten für diesen Nachweis trägst Du selbst.

Punkt 2. ist IMHO der Grund, warum viele Personengesellschaften ständig mit einem Bein in der Kiste stehen. Denn hier können exorbitante Kosten anfallen, auch wenn man als Hersteller völlig schuldlos ist.

Zum Glück sind im Modellbau Unfälle mit Personenschäden bisher ausgesprochen selten, und es ist auch nicht gängige Praxis, dabei die Produkthaftung zu bemühen. Sollte sich das ändern, werden viele kleine Hersteller verschwinden.

Ob Du einen Sachverständigen bemühst, um die Qualität Deiner Produkte zu überprüfen, bleibt Dir überlassen. Auf die Haftung hat das keine Auswirkung.

Grüße, Ulrich Horn
 

AchimS

User
Noch ein paar Ergänzungen: Die 25 k€ müssen für die Gründung nur zur Hälfte aufgebracht werden. Allerdings sind die Gesellschafter nachschußpflichtig wenn es eng wird.
Was man nicht ganz außer Acht lassen sollte: Ein bißchen Geschäft geht schlecht mit ner GmbH. Das Geld bekommst Du primär über ein Gehalt raus, und das kannst Du nicht nach Belieben ändern. Das heißt dieses Spiel der Personengesellschaft, wenn was in der Kasse ist, nehmen wir uns halt was, funktioniert hier nicht mehr. Daher das Dilemma: Niedriges Gehalt, wenig Kohle für Dich. Hohes Gehalt, sobald die Geschäfte nicht gut laufen kannst Du Konkurs anmelden.
Die Gründung dürfte ca 2 k€ ( wird aus dem Stammkapital bezahlt ) kosten.
Ansonsten würde ich Dir raten, ein entspr. Buch zu kaufen, das durchzukauen und Dich dann von einem Anwalt/Fachanwalt beraten zu lassen. Den Gang zu IHK kannst Du dir sparen. Zumindest bei uns im Raum.

Achim

[ 20. Oktober 2002, 00:50: Beitrag editiert von: Achim Stegmeier ]
 
Hallo,
erstmals danke für die Antworten. Nach euren Auskünften wird es wohl keine GmbH werden. Habt Ihr eine Ahnung wie bzw. ob sich andere Hersteller mit der Produkthaftpflicht beschäftigen?
Gibt es von Euch jemand, der in der Versicherungsbranche arbeitet? Ist es tatsächlich nicht möglich sich als "Kleinhersteller" gegen Produkthaftpflicht zu versichern?

Gruß
Norbert
 
Ich muss mich hier mal einmischen:
Da hier Haftungsregelungen angesprochen werden, die Problematiken aber stark verkürzt dargestellt werden und es sich nicht um ein originäres Modellbauproblem handelt, würde ich es begrüßen, wenn die Diskussion so nicht weiter geführt wird.
Es ist nicht die Aufgabe dieses Forum, allgemeine Rechtsfragen zu klären. Insbesondere bei solchen Fragen, wie sie hier gestellt werden, ist die Gefahr doch zu groß, dass Problematiken falsch, nicht oder nicht ausreichend beleuchtet werden, die weitreichende Konsequenzen für den Haftenden haben können.

Auch wenn es Geld kostet, sollte jeder, der sich mit dem Gedanken einer Geschäftsgründung im Fertigungsgewerbe (sonstiges Gewerbe besser auch) beschäftigt, einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater aufsuchen. Ein Buch wird sicher nicht ausreichen, den Laien sozu beraten, dass eine nötige Rechtsicherheit erreicht wird.
Lieber jetzt ein paar € an Beratungskosten ausgegeben, als später mit ungewissem Ausgang ein x-faches der Kohle im Haftungsfall an Rechtsanwälte ausgeben zu müssen. Eine Beratung kann auch ergeben, dass die Risiken so hoch sind, dass man besser die Finger davon läßt. Dann steht den Ausgaben für Beratungsleistungen zwar kein Geschäftsertrag gegenüber, aber man kann vieleicht dann doch besser schlafen;)

Olli
 

bie

Vereinsmitglied
Gut gesprochen, Oliver Fell!

Eine Frage aus dem Thread hätte ich aber doch gerne noch mal geklärt.

Ulrich Horn führt an:

2. Der Kunde (oder dessen Versicherung) nimmt einen Fertigungsfehler nur an und verklagt Dich auf Produkthaftung. Hier musst Du als Hersteller den Beweis führen, dass kein Produktfehler vorliegt. Die Kosten für diesen Nachweis trägst Du selbst.
Gibt es in unserem Rechtssystem diese Umkehr der Beweislast? Ich dachte, wenn man jemandem etwas unterstellt, müsste man nachweisen, dass es so ist. Muss der Beschuldigte in diesem Fall das Gegenteil beweisen?
 
Die Umkehr der Beweislast ist eine gesetzliche Sonderregelung aus dem Produkthaftungsgesetz.
Sinn und Zweck der Beweislastumkehr ist der Verbaucherschutz. Stell Dir mal vor, Du als Verbraucher hast einen Schaden durch das mutmaßlich fehlerfafte Produkt eines großen Chemiekonzerns. Jetzt musst Du -vor der Änderung des Produkthaftungsgesetzes- z. B. den Rhein rauf- oder runterrudern, am Werkstor der Firma mal höflich klopfen und anfragen, ob es Dir gestattet ist, mal kurz in den Produktionsstätten nach möglichen Fehlerquellen in der Fertigung zu suchen. Man möge Dir dann auch bitte sämtliche Unterlagen und Aufzeichnungen zu dem Produkt überlassen, damit Du diese Prüfen kannst. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei diesem Unterfangen;)
Daher Beweislastumkehr (unter bestimmten Voraussetzungen) als Verbraucherschutz.
Wie das leider halt auch immer so ist, eine positive Regelung hat Nebenwirkungen: Die Risiken für die Produzenten werden größer, das Produkt daher teurer oder Hersteller verschwinden. Den Verbaucherschutz zahlt also der Verbraucher. Aber da wird politisch und philosofisch...

Olli
 
Hallo Herr Fell,

wenn ich richtig liege, so wird bei unterstellten oder auch wirklichen Fehlern zB. bei Unsinnigen Unterstellungen gegen ein Produkt oder eine Firma keine Vorprüfung auf Sinn oder Unsinn im Streitfall durchgeführt.
Sondern es muss alles in der Verhandlung entschieden werden.

Gruß
Eberhard Mauk
 
Hallo Eberhard,
das mit dem "Herr" lassen wir hier gewöhnlich;).
Ich denke, es ist hier nicht der richtige Ort, um diese Diskussion zu führen. Ich bin da auch nicht der richtige Diskussionspartner, da ich weder die Zeit, noch die Lust habe, mich tiefer in die Problematiken des Produkthaftungsgesetzes einzuarbeiten. Für diese Diskussion gibt es sicherlich zutreffendere Foren mit adäquateren Gesprächspartnern.

Um Deine Frage nicht ganz in der Luft stehen zu lassen:
Auch das unsinnigste gerichtliche Verfahren findet dort seine Grenzen, wo derjenige, der es einleitet, festellen muss, dass die Kosten vom Unterliegenden zu tragen sind:D

Olli

[ 23. Oktober 2002, 16:38: Beitrag editiert von: Oliver Fell ]
 
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