Frage zum Hacking

Hi, ich hätte nie gedacht das ich hier mal posten müsste, aber nun ist es so weit.

Hat zwar nicht viel mit Modellbau zu tun, aber welche rechtliche Handhabe hat man wenn, nachweislich, eine Website gehackt wurde.

Ist das Sachbeschädigung oder wird das anders geahndet?
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Erstmal brauchst Du den Täter. Ohne öffentliches Interesse wird die Staatsanwaltschaft da sicher nicht selbst aktiv.

Hast Du ihn, und er ist aus Deutschland, gibt's verschiedene Ansätze.
- strafrechtlich: das vorsätzliche "knacken" von Paßwörtern ist u.U. strafbar
- zivilrechtlich: Schadenersatz

Wenn kaum (bezifferbarer) Schaden enstanden ist oder die Seite nicht gut abgesichert war, wird wohl nichts gehen.
Sachbeschädigung ist das übrigens nicht - es wurde ja nichts materielles beschädigt.

Grüße, Ulrich
 
Name und Anschrift sind bekannt, dank Denic.

Es wurde auf der betroffenen Seite u.a. ein Downloadscript in Gang gesetzt, auf dieses Script hat eigendlich nur der Webmaster Zugriff.

Die Person hat die Tat sogar öffentlich gestanden, was selbstverständlich gesichert wurde.
 
Hacken ist ein Verstoss gegen §202a StGB. Die Strafverfolgung wird ausgelöst durch das Stellen eines Strafantrags, welchen Du wiederum bei der Polizei stellst.

Dann bleibt zu klären, was der Hacker angestellt hat. Das Manipulieren ist eine strafbare Handlung, die Normen hierzu Datenveränderung und Computersabotage.

Gruß
Dirk
 
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