Nur so eine Idee: Urteilssammlung

Jan

Moderator
...leider sitzen die meisten Anwälte auf ihren Erkenntnissen. Ist ja auch verständlich, sie wollen/müssen teilweise ihre Brötchen mit ihrem Wissen verdienen. Dadurch kommt es leider allerdings auch zu einer ziemlichen Hemmung im Bereich Wissensverbreitung. Das ist insbesondere im Bereich Modellbau für uns von Bedeutung. Dem könnten wir hier ein Schnippchen schlagen, indem wir eine Art Urteilssammlung rund um Modellflug, Aufstiegserlaubnis usw. anlegen.

Info für die Bedenkenträger: Gerichtsurteile sind urheberrechtlich frei. Man sollten sie allerdings so mit schwarzem Edding bearbeiten, dass die beteiligten Parteien nicht mehr zu erkennen sind.

Was haltet Ihr von der Idee?
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Könnte doch eine Abteilung in RCNVV werden. Sind doch Geschichten, die sich alle auf Vereinsebene abspielen.
 
Hallo,
ich finde, das sollte auch der Öffentlichkeit zugänglich sein, nicht nur dem Elitären Kreis.
Und nicht nur auf obige Themen beschränkt sein, sondern alles umfassen das den Modellflug betrifft.
Die Idee ist Spitze.
Sollten Bedenken da sein, das dies zu sinnlosen Diskusionen ausartet, dann könnte man Antworten dazu sperren und in den entsprechenden Fachbereichen die Dikusionen führen.

Immerhin bringt jede Fachzeitschrift die was auf sich hält zur aktuellen Rechtsituation aktuelle Urteile. Warum also nicht auch hier.

Gruß
Eberhard

[ 08. September 2003, 20:23: Beitrag editiert von: Eberhard Mauk ]
 

Jan

Moderator
Hallo Eberhard,

genau so habe ich mir das gedacht.

Nicht nur auf Vorstandsebene, sondern die Allgemeinheit, also jedes einzelne Vereinsmitglied, aber auch Vereine in der Gründungsphase, sollten die Möglichkeit haben, die Urteile nachzulesen.

Wie man das macht, ob als PDF-Datei, oder als JPG (faksimilisiert), oder mit einer OCR-Software bearbeitet und als Textdatei aufbereitet, ist schnurz. Die Lesequalität sollte halt erträglich sein. Und drucken wäre auch nichts schlecht.

An die Technik: Geht so etwas?
 

Jan

Moderator
...und an alle anderen: Wollen wir so etwas? Brauchen wir so etwas?

In Zeiten, in denen unser Hobby immer schwierigere Rahmenbedingungen hat, kann eine solche Informationsquelle unter Umständen über Wohl und Wehe eines Vereines entscheiden. Ich meine daher: Das brauchen wir.
 
Hallo Jan,
ich verwende einen recht preisgünstigen Scanner
von Epson, der kann problemlos mit der Standartsoftware von Epson Schriften als OCR Leser lesen und als Textdatei kann man das dann in die Zwischenablage ziehen und direkt unter Beitrag erstellen einlesen. Wohl auch die schnellste Methode. Damit könnten ohne Retuschierung die personenbezogenen Daten entfernt werden.
JPG geht aber auch muss halt bearbeitet und so gestückelt werden, das es mit den zulässigen Bildgrößen zum laden passt. Gibt halt dann je nach Urteilsbegründung mehr oder weniger Bilder.

Gruß
Eberhard
 

Jan

Moderator
...ich sehe bei OCR ein Problem. Wenn die Vorlage nicht gerade sehr gut ist, ist die Erkennungsrate ziemlich mies. Das gilt insbesondere, wenn man die Urteile per Fax bekommt.

Allen Gerichtsurteilen ist gemeinsam, dass es auf jeden Buchstaben ankommen kann. Die Genauigkeit der Wiedergabe ist von einiger Bedeutung. Deshalb meine Idee mit den JPG Bildern. Vielleicht kann man die Datei enorm verkleinern, wenn man alle Infos über Farbe herausnimmt. Wir brauchen ja nur s/w. Leider kenne ich mich nicht aus. Weiß das jemand?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Ihr Urteiler,

die Idee hat was. Für Verbands- und Vereinsfreie User mag es durchaus von Bedeutung sein, wenn solch eine Sammlung im öffentlichen Teil zugänglich ist.

Allerdings könnte es sein, dass nicht nur ich mit dem "richtigen Lesen" eines Urteils überfordert bin. ;) Ich hatte da schon öfter dieses zweifelhafte Vergnügen im Arbeitsrecht. Besonders ohne Kenntnis des genauen Hintergrundes, kann das zu Fehlinterpretationen führen. Jeder Fall ist ja individuell verschieden und wird entsprechend behandelt und demnach das Urteil gesprochen.
Folglich würde es hilfreich sein, eine Schilderung der Ausgangslage zu haben, die in Feld geführten Argumentationen der Parteien und dann natürlich entsprechend das Urteil und evtl. die daraus abzuleitenden Folgen.

Ob die zur Verfügung stehenden Unterlagen so umfangreich sind, weiß ich natürlich nicht.

Daher meine Frage:
Genügt das Sammeln von Urteilen wirklich oder benötigt man mehr Hintergrundwissen?

[ 09. September 2003, 15:05: Beitrag editiert von: Claus Eckert ]
 
Hallo Claus,
Nix wird jeh perfekt sein und der der auf eine Interpretation angewiesen ist wird sich diese anhand des Aktenzeichen in der Sache zu verschaffen wissen.
Aber nur durch eine Veröffentlichung an zentraler Stelle die für alle zugänglich ist bekommen wir da eine breite Wissensbasis. Dabei Kommentare mit hinzuzufügen bleibt ja unbenommen.
Der Geamtnutzen wird auch sicher nicht durch eine einzelne Fehlinterpretation gemindert.
Zumindest in meiner gesamten Beruflichen Tätigkeit waren solche Veröffentlichungen mit das Wichtigste um auf dem Laufenden zu bleiben und vor allem um Fehler im eigenen Handeln zu vermeiden. Für genau so wichtig halte ich das auch für unser Dasein und Überleben in dieser Gesellschaft.
Also Leute, Gutes nicht zerreden, sondern einfach Tun.

Gruß
Eberhard
 

Jan

Moderator
Original erstellt von Claus Eckert:

Ich hatte da schon öfter dieses zweifelhafte Vergnügen im Arbeitsrecht. Besonders ohne Kenntnis des genauen Hintergrundes, kann das zu Fehlinterpretationen führen. Jeder Fall ist ja individuell verschieden und wird entsprechend behandelt und demnach das Urteil gesprochen.
Rechtliche Vorbildung ist natürlich hilfreich, um ein Urteil in jedem Detail verstehen zu können. Einige Erkenntnisse kann auf jeden Fall auch ein rechtlicher Laie gewinnen. Oft kommen rechtliche Laien erst bei der Beschäftigung mit einem Thema dazu, sich kompetenten Rat zu holen. Das mag so manchem Vereinsvorstand oder vereinslosen Menschen auch so gehen. Erst nach Beschäftigung mit einem Urteil - in dem der Anspruch eines Verein auf eine Aufstiegserlaubnis zugesprochen wurde - wird sich ein User vielleicht dafür interessieren, ob nicht in seinem Fall doch eine Aufstiegserlaubnis möglich wäre.

Die Sachverhaltsschilderungen sind im Verwaltungsrecht - in dem wir uns ja unter anderem im Bereich der Genehmigungsverfahren (Aufstiegserlaubnis) bewegen - immer erfreulich vollständig. Denn im Verwaltungsrecht gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Das heißt: Es kommt hinsichtlich der Vollständigkeit der Sachverhaltsschildung nicht nur auf den mehr oder weniger sorgfältigen und kompetenten Anwalt einer Partei an, sondern vor allen Dingen auf das Gericht, das erforderlichenfalls selbst den Sachverhalt ermitteln und auf förderliche Beweiserhebungen hinwirken muss.

Das ist z.B. im Arbeitsrecht anders, denn dort gilt in wesentlichen Teilen die ZPO.

Man weiß als Leser eines verwaltungsgerichtlichen Urteils immer auch worum es geht. In jedem Urteil eines Verwaltungsgerichts ist am Anfang der Sachverhalt dargestellt. Diesem kann man genau entnehmen, was der Fall ist ;) . Erst danach folgen rechtliche Erläuterungen.

Natürlich ist ein Urteil immer die Lösung eines Einzelfalles. Da hast Du völlig Recht. Aber ein Urteil enthält meist auch sehr hilfreiche Ausführungen zu den rechtlichen Hintergründen. Dann hat das Urteil natürlich auch für andere Fälle Bedeutung. Denn die Hintergründe sind für alle Fälle gleich.

Das Lesen eines Urteils kostet zwar oft Mühe - aber ich wage mal die Behauptung, dass die meisten verwaltungsgerichtlichen Urteile von einem Nicht-Juristen zumindest teilweise verstanden werden können.

Kopien der Entscheidungen der Genehmigungsbehörden könnten natürlich auch geeignet sein - wenn sie ein Verfahren rechtskräftig abschließen. Unter Umständen auch als abschreckendes Beispiel. Oder als Ansporn, etwas gegen Teile der Entscheidung zu unternehmen. Beispiel: Nebenbestimmungen in der Aufstiegserlaubnis (z.B. Fliegen ist nur mit Fliegern erlaubt, die eine bestimmte Lärmobergrenze, ein bestimmtes Gewicht usw. nicht überschreiten, Befristung der Geltungsdauer usw.) könnten isoliert angegriffen werden.
 
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