Vorstandsneuwahl

Hi,
nehmen wir mal an ein Verein muss einen neuen Vorstand wählen.Jetzt findet sich niemand der das Amt übernehmen möchte;lt. Satzung muss aber ein Vorstand vorhanden sein - wie würde es jetzt weitergehen ?
 
Verein auflösen!? :rolleyes:
Aber mal ehrlich (folgendes ist jetzt nicht auf irgendwen speziell bezogen und auch nur zum mal Nachdenken und drüber diskutieren gedacht):
Alle wollen Fliegen und ihren Spaß haben - was nur allzu verständlich ist - aber wenn es darum geht, Verantwortung und Aufgaben im Verein zu übernehmen, dann wird's schon ruhiger um die Oma!
Ist ja auch einfacher, über Vorstand, Kassenwart, Arbeitswart oder wie sie sonst noch heisen mögen zu meckern, als das Heft mal selbst in die Hand zu nehmen! Wer aber nun als Verein auftreten und bestehen möchte, hatt gewisse Funktionen und Ämter auszufüllen! Wenn im Verein niemand dazu bereit ist, z. Bsp. das Amt des Vorstandes zu übernehmen, dann ist es wohl - einfach mal so unterstellt - nicht gut bestellt um den Verein, seine Mitglieder und die interne Stimmung. Dann ist wohl - auch unterstellt - nicht viel los mit gegenseitiger Hilfe, Unterstützung und Zusammenhalt. In dem Fall wär's doch wirklich besser, solch einen 'Verein' (kommt von 'vereint' ;) ) aufzulösen, oder? Es kann nunmal nicht nur jeder seinen Spass haben, es sind auch unangenehmere Aufgaben zu erfüllen. Gemeinsam sind diese alle zu schaffen - aber als Einzelkämpfer vor einem Haufen meckernden aber um Eigeninitiative und Alternativlösungen mangelnden 'Vereinskameraden' zu stehen, macht wirklich niemandem Spass!
 
Hallo Thomas,

in Eurer Satzung müßte auch stehen, dass der alte Vorstand so lange im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt ist. Sollte sich kein neuer Vorstand finden, müßte der alte Vorstand den Verein auflösen, :eek:

Be a Tiger, fly safe!

Grüße von
DoubleWhiskey
 
Hallo,

habe diese Frage auch mal dem Rechtspfleger eines Amtsgerichtes gestellt.
Antwort: Dann wird vom Gericht ein Vorstand bestimmt.
 
Original erstellt von Thomas Platte:
Hallo,

habe diese Frage auch mal dem Rechtspfleger eines Amtsgerichtes gestellt.
Antwort: Dann wird vom Gericht ein Vorstand bestimmt.
Hallo Thomas,
ich habe diese Aussage auch schon einmal irgendwo gehört;nur wie funktioniert das dann ? Kommt dann unser "gerichtlicher Vorstand" auch zu den Versammlungen ? Wie sieht es aus wenn sich z.B. nur ein Kassenwart und Schriftführer finden und kein 1. und 2. Vorsitzender ?

[ 13. Dezember 2002, 14:52: Beitrag editiert von: Thomas Wolf ]
 
Hallo,

das weiß ich leider auch nicht genau, ich denke aber : ja, der Vorstand wird dann auch erscheinen müssen.
Im übrigen werden dazu Personen aus dem Mitgliederbestand ausgewählt.
Aber ich kann euch nur wünschen, das es soweit nicht kommt.
 
Hallo Thomas,

rein formal gilt hier §29 Vereinsrecht aus dem BGB:
"§ 29
Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstandes fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt."

Insofern ist das in der Satzung richtig formuliert.

Sollte sich kein Vorstand finden, muss in diesem Verein grundsätzlich etwas nicht stimmen. Dann sollte der Verein aufgelöst werden oder mit dem "Notvorstand" des Amtsgerichtes weiter bestehen. Das ist m.E. aber eine Notlösung.

Ohne Dein oder Euer Problem zu kennen, würde ich vorschlagen, dass der komplette Vorstand zurücktritt um vielleicht dadurch einen Kandidaten zu finden, der den Vorstandsposten übernimmt. Dieser kann sich dann seine Mannschaft selbst aussuchen (natürlich demokratisch, indem er die Besetzung vorschlägt und abstimmen lässt).

Ansonsten bleibt nur der Weg der Vereinsauflösung und evt. Neugründung.

Die Prozeduren der Auflösung sind üblicherweise in der Satzung und zwingend im BGB geregelt.

Weihnachtliche Grüsse
Peter
 
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