private aufstiegserlaubnis

leinel

Vereinsmitglied
hi all,

nehmen wir mal an, ich miete oder erwerbe irgendein grosses gelaende, da, wo sich die fuechse gute nacht sagen. sagen wir, das grundstueck hat 10.000 m2 oder so.

dort moechte ich nun ein verbrenner-modell mit max. 25 kg starten. der naechste ort > 1,5km weg.
(normalerweise muesste ich in einen verein, der ueber eine entsprechende aufstiegsgenehmigung verfuegt).

ich moechte aber keinen verein gruenden oder besuchen, sondern vom meinem obern erwaehnten gekauften oder gemieteten gelaende direkt starten, also privat aufsteigen duerfen.

ist die erteilung einer aufstiegserlaubnis immer an einen verein gebunden oder wird die auch privat erteilt? duerfte ich auch ein zwei freunde von mir fliegen lassen?

weiss jemand bescheid?

danke und gruss
rainer
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Rainer,

ich habe mich mal bei unserer Genehmigungsstelle (SH) telefonisch schlau gemacht.

Hier würde auf Dein Ansinnen theoretisch, da hier noch nicht vorgekommen, wahrscheinlich eine zeitlich befristete, personenbezogene Aufstiegserlaubnis erteilt werden. Für Deine Freunde würde das gleiche Verfahren zur Anwendung kommen, also auch individuele Aufstiegserlaubnis.

Nun kommt es nur noch darauf an, daß Deine zuständige Stelle auch so eine positive Sicht zum Modellflug hat. ;)
 

leinel

Vereinsmitglied
hallo konrad,

vielen dank! an wen muss man sich denn da wenden (bei mir wäre es brandenburg)?

danke + gruss rainer

PS:
das alles ist eine rein theoretische frage, ich hab kein gelaende, ich wollte das nur mal so wissen, ob das ueberhaupt gehen koennte, eine private aufstiegserlaubnis.
 
Hallo Rainer,

Wende dich beim DAEC an die Leute die die Abnahme von Großmodellen durchführen. Insbesondere der UDO-Menke ist da Topfit.
Dort kriegst nicht nur die nötige Untersstützung sondern auch kompetenteste Informationen.

Im Manntragenden Bereich gibts solche Verfahren.
Damit hat der DAEC auch reichlich Erfahrung.

Beim DMFV ist das die absolute Ausnahme.

Gruß
Eberhard

PS: hab mich darüber mal mit dem UDO Menke unterhalten, Das Verfahren ist wesentlich unkomplizierter als bei einem Verein. Die Behörden haben auch nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten auf eigenem Privatgelände eine derartige Nutzung zu untersagen.
Zumindest damals war dies so.
Eine Bitte, Wenns dazu kommt, dann berichte mal bitte über den Ablauf und deine Erfahrungen dazu.
Das dürfte auch noch einige andere Intressieren.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Rainer,

für den Bereich Brandenburg kann ich die genaue Stelle nicht sagen, solltest aber beim Minister für Verkehr nicht falsch liegen, der normalerweise für Aufstiegsgenehmigungen aller Art (Großfliegerei und Modellflug) zuständig ist.

@ Eberhard,

Die Behörden haben auch nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten auf eigenem Privatgelände eine derartige Nutzung zu untersagen.
Zumindest damals war dies so.
Jaja, damals... ;)
Bitte nicht vergessen, daß heutzutage vor dem Aussprechen der Aufstiegsgenehmigung die Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden und der Unteren Landschaftsschutzbehörde eingeholt und berücksichtigt werden müssen - bitte die Sache nicht als Selbstgänger betrachten...
 

pele

User
Hallo Rainer!

Für Modelle mit mehr als 5 Kp Abfluggewicht brauchst du immer eine Aufstiegserlaubnis, egal ob mit Verbrennungsmotor oder als Segler.

Einen Verein oder so etwas ähnliches (Interessengemeinschaft) musst du aber deswegen nicht gründen.

Mir ist keine Stelle im Luftrecht bekannt wo davon etwas stehen würde das solche Genehmigungen nur an juristische Personen (z.b. Vereine) erteilt werden, jede Natürliche Person kann eine solche Erlaubnis beantragen und erhalten.

Ob du „Freunde“ oder andere Fremde auf dem Gelände (wenn es erst mal genehmigt wurde) fliegen lassen darfst kommt auf den Wortlaut deines Antrags und in der Aufstiegsgenehmigung an, je nachdem was du beantragt hast.

Im Prinzip ist es genauso möglich als Person die Erlaubnis zu erhalten wie als Modellsportverein.

Mit freundlichen Fliegergrüßen
aus Bayern

Peter Lessner
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Wir haben es vor ungefähr zwei Jahren mal durchgezogen:
Auf einem freien Gelände flogen einige Interessierte. Einer hat es in die Hand genommen, das Ganze zu legalisieren. Lief ganz normal ab, heute gibt es eine Genehmigung, die ihn als Verantworlichen benennt. Allerdings muss ich sagen:
- es benötigte eines Platzgutachtens, was über den DMFV organisiert wurde (einfacher und spart Kosten, Mitgliedschaft vorausgesetzt)
- Aussage gilt nur für Rheinland-Pfalz. Ich habe festgestellt, dass im Genehmigungsverfahren landeseigene Unterschiedlichkeiten bestehen
- es ist sicherlich einfacher, z.B. als Interessengemeinschaft aufzutreten. Was macht denn die Behörde: Die wägt ab zwischen den (möglichen) Eingriffen in Naturschutz/Rechte Dritter und den Bedürfnissen, in deinem Fall, eines Einzelnen .
Und dann weiß ich nicht, wie die Entscheidung ausgeht.
 
Hallo Rainer!

Da unser Platz über keine allgemeine Aufstiegserlaubnis verfügt, einige (im Verein, aber das tut hier nichts zur Sache) aber Modelle über 5 kg Masse betreiben, handhaben wir das seit längerer Zeit so:
Zuständig ist das örtliche Luftamt (bei uns: Luftamt Südbayern), bei dem wir in einem formlosen Schreiben die Erlaubnis zum Betreiben von Flugmodellen bis 25 kg beantragen. Die Erlaubnis ist dann personenbezogen und zeitlich befristet (wie schon von Konrad richtig vermutet) auf jeweils zwei Jahre; die Gebühren hierfür betrugen (anno 2002) EUR 40.-.
Allerdings ist die Erlaubnis auch örtlich begrenzt (hier z. B. auf die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben), was aber in der Praxis nicht stört; besucht man Veranstaltungen so findet das ja sowieso so gut wie immer auf aufgelassenen Plätzen statt.
Der § 16 Abs.4 der LuftVO wird als Grundlage für die Erlaubnis herangezogen.
In dem 4-seitigen Genehmigungsschreiben sind dann noch die Auflagen beschrieben um "die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten", so wie sie auch im Prinzip für jedes aufgelassene Fluggelände auch gelten.

Ich wünsche mir für dich, dass euer zuständiges Luftamt in Brandenburg auch so kooperativ und unbürokratisch zu uns Modellfliegern ist wie das Luftamt Südbayern :)

Gruss
Matthias

[ 26. September 2003, 20:44: Beitrag editiert von: Matthias Schwenk ]
 
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