Mangelhafte Lieferung ...

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Peter K

Vereinsmitglied
Hi Leuts,

was macht ihr, wenn ihr so ein Modell geliefert bekommt? Zurücksenden, oder? Hab ich auch genmacht, nachdem mein Angebot zur Minderung nicht mal kommentiert wurde ...

Der Hersteller/Vertreiber (ich nenn jetzt mal bewußt noch nicht den Namen) überweist mir meine Vorauszahlung nicht zurück ... die zweite Mahnfrist ist schon 2 Wochen verstrichen.

Ich will ja nicht gleich die große Keule auspacken, aber so langsam reichts mir. Welche Möglichkeiten habe ich, am mein Geld (und ggfs Auslagen/Mahnkosten) zu kommen?
sp-sr.jpg

sp-mt.jpg
 
Hi..

http://www.russisch-inkasso.de

aber im Ernst: letzte Frist setzen (unter Verweis auf die entsprechenden Rückgaberechte, Fernabsatzgesetz usw.) und dann ab zum Anwalt.. im Falle von Ebay kannste auch noch mal über das Käuferschutzprogramm versuchen, was herauszuschlagen (die Drohung damit hat bei mir da schon mal den Erfolg gebracht)

mfg
andi
 
Hallo!

Wo ist denn der Sitz des Lieferanten?

Aber wahrscheinlich kannst Du das als
Lehrgeld abhaken.
Der Warenwert steht meistens in keinem
Verhältniss zu den Kosten eines Rechtsstreites.

Aber ein bisschen aus die Füße würde ich dem schon
treten.
Bei EBAY gibt es auch eine Abteilung für Internetsicherheit. Einfach den Vorgang mal an
EBAY mailen.

Viel Erfolg Jörg ;)
 

Peter K

Vereinsmitglied
Nene, nix ebay ...

ist ein deutscher Hersteller bzw Vertreiber, nicht insolvent oder so. Ich wollte nur nicht gleich zum Anwalt springen ....
 
Hallo Peter,

da Du Privatmann als Besteller warst, obligt die Haftung für Transportschäden zunächst beim Versender. Somit ist dieser in der Beweispflicht. Außerdem hast Du sowieso ein 14 tägiges Rückgaberecht, ohne Angabe von Gründen.

Zurückschicken und Wandlung verlangen. Gelingt das nicht, empfehle ich Dir gerne einen "netten" Anwalt.

Grüße
Jörg Peter
 

Peter K

Vereinsmitglied
Hi Jörg,

ist alles geschehen ... Ich hatte Minderung angeboten, dann den Vertrag gecancelt und das Modell innerhalb der 14-tägigien Frist zurückgeschickt, x e-mails geschrieben ...

XXXX stellt sich quer ... von wegen das Fernabsatzgesetz gelte hier nicht, das wär ein Transportschaden (stimmt beim Seitenruder auch, aber die haben ja versendet, nicht ich), usw ...

Ist alles sehr unseriös. Werde wohl wirklich zum Anwalt gehen müssen, mir ist das Ganze zu blöd.

[ 12. November 2004, 08:40: Beitrag editiert von: RCN-Team ]
 
ich kenne XXX persönlich .... ich kann nur sagen: sehr arrogant, sehr unfreundlich und über alles erhaben ... :mad:

[ 12. November 2004, 08:41: Beitrag editiert von: RCN-Team ]
 

Micha O.

User gesperrt
Mal eine Frage zwischendurch...
Hast Du Ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben? Was steht in den AGB´s zum Versand Gefahrenübergang? Hast Du die AGB´s beim Kauf akzeptiert? Oder wurdest Du darauf hingewiesen?
Das mit dem Anwalt ist so eine Sache... wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast ok...Eine Anzeige gegen Ihn wegen Verstoß gegen das Fernabgabegesetz wäre auch möglich...der Staatsanwalt ist hier ziehmlich schnell. Aber vorher sind eben oben genannte Punkte zu klären!!!

Gruß

Micha
 

Motormike

Vereinsmitglied
War das Paket äusserlich beschädigt oder nicht?

Ja = musste bei Annahme reklamieren, wenn nicht haste nen Problem
Wenn reklamiert, sollte die Transportversicherung vom Versender einspringen.

Nein = Verpackungsgfehler = sein Problem
 
Hallo Peter,

um welches Modell handelt es sich eigentlich auf Deinem Bild mit dem Seitenleitwerk.
Gruß Jörg
 

Peter K

Vereinsmitglied
Der Schaden am Seitenruder war von außen am Karton nicht sichtbar. Dieser war zwar beschädigt (der Spediteur hat den Schadedn auch anerkannt), aber in Rumpfmitte, nicht am Seitenruder. Außerdem hat die versaute Lackierung des Flügels nichts mit dem Versand zu tun.

Der Rücktritt und Rückversand des Modells erfolgte noch innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist, nachdem meine schriftlichen Angebote zu Minderung oder Wandelung nicht mal kommentiert wurden ... in meinen Augen ganz schlechter Stil :mad:

Inzwischen sind zwei Nachfristen zur Rückzahlung des Geldes verstrichen, der Verkäufer in Verzug gesetzt und der Anwalt eingeschaltet, nachdem die Rechtschutzversicherung ihr ok gegeben hat... eigentlich habe ich nicht gedacht, deass sowas nötig sein könnte bei nen bekannten Händler, aber so kann man sich irren. Aber nachden was ich zwischenzeitlich von dem "Herrn" gehört habe, wundert mich nichts mehr.

Wie das Modell heißt oder der Verkäufer, darf ich euch nicht nennen, sonst wird der Fred wieder versenkt, aber vielleicht kommt ihr ja von selbst drauf ;)
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Mach´doch einen neuen Thread im Cafe´Klatsch auf, Thema "Modelle raten" und stell die Bilder da nochmals rein. Dann läßt du uns raten ;)
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Dieter, du Schlitzohr ... ;)

Peter, gewisse Problemstellungen erfordern im Hinblick auf irgendwelche Regeln kreative Lösungen. Bei deinem ersten Bild ist im Hintergrund ein PC zu sehen. Da könnte doch beim nächsten Mal ein Karton stehen, also so zufällig, meine ich. ;)
Ohne einen Bezug zu dem im Vordergrund abgebildeten Modell herzustellen....
 

Dix

User
@Ringelpiez:

Diese information ist zumindest für deutsche Überweisungen falsch!

Eine Lastschrift, die der Zahlungsempfänger selbst veranlaßt hat, die kannst Du zurückrufen wegen z.B. Widerspruch. Bis zu 6 Wochen nach Abbuchung.

Die klassische Überweisung kannst Du nur stoppen, solange sie noch nicht gutgeschrieben ist. Also ca max 3 Tage (!!) .

EDIT: Fristen eingefügt.

[ 16. November 2004, 09:53: Beitrag editiert von: Dix ]
 
Servus Kollegens,

sowohl 14 tägiges Rückgaberecht, wie auch Versandrisiko beim Hersteller, stehen dem Privatmann Peter K. zu.

Die AGB´s des Lieferanten brechen die Gesetzmäßigkeit des BGB nicht.

Im HGB wäre der Fall anderst geregelt. Beim Verlasssen des Hauses beim Lieferanten, übergeht die Haftung an den GERWERBLICHEN Kunden. Darum empfiehlt es sich, als gewerblicher Kunde/Lieferant, Transportversicherungen abzuschließen.

In Peter´s Fall nicht relevant.

Drücke ich es im anwaltlichen Namen meiner Mutter aus:....... "wie geht es Dir?......ich kann nicht genug KLAGEN"..... :)

Grüße
Jörg Peter
 

ombre

User
Das Rückgaberecht - ohne Gründe - ist doch garnicht relevant in diesem Fall.
Die Ware ist beschädigt, da hat er auf jeden Fall das Rückgaberecht. Man muss nur wissen, wie man das durchsetzt. Normalerweise mit Fristsetzung und Rücktritts- und Schadenersatzandrohung. Der Händler ist verplichtet, eine einwandfreie Ware zu liefern, für das einwandfreie Geld.
Tut er das bis zum Ablauf der Frist nicht, und auch nach einer letzten Nachfrist immer noch nicht, dann - und erst dann - kann der Kunde vom Kauf zurücktreten, den Flieger woanders teurer einkaufen und den Differenzbetrag und seine Unkosten als Schadenersatz einfordern.
 
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