Sicherheit für Großmodelle

Sicherheit für Großmodelle

DMFV strebt EU-weite Harmonisierung an

Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von 25 bis 150 Kilogramm im Ausland zulassen und in Deutschland betreiben – das wird in Zukunft nicht mehr so einfach möglich sein. Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) und der Deutsche Aero Club (DAeC) haben sich verständigt, dass künftig zwischen deutschen und ausländischen Zulassungen unterschieden wird. Dadurch wird das bekanntermaßen hohe, in Deutschland vorherrschende Sicherheitsniveau erhalten.

Um die Nutzung dieser Modelle für deren Piloten zukünftig einfacher zu gestalten, streben beide Verbände mittelfristig eine Anerkennung von Zulassungen auf EU-Ebene an. In einem ersten Schritt müssen dazu zunächst die Zulassungskriterien für solche Modelle bekannt sein, um sie vergleichen zu können. Erst im Anschluss daran können diese Kriterien gegebenenfalls harmonisiert werden. Bedeutsame Modellflugnationen, wie zum Beispiel England, Frankreich oder die Schweiz haben dem DMFV bereits ihre Bereitschaft signalisiert, an diesem Entstehungsprozess mitzuwirken.

Bis dahin gilt für Piloten von Groß-Flugmodellen mit ausländischer Zulassung: Sie können auf Antrag eine „Anerkennung der Musterprüfung anderer Stellen“ (gem. § 4 Abs.1 LuftGerPV) in Form einer vereinfachten Musterprüfung beantragen. Da sie damit eine deutsche Musterzulassung erhalten werden, unterliegen sie dem bundesdeutschen Luftverkehrsrecht. Die Erlangung der Berechtigung „Ausweis für Steuerer“ ist erforderlich. Die vereinfachte Musterprüfung wird bei einem der beauftragten Verbände DMFV oder DAeC beantragt und von einem autorisierten Prüfer durchgeführt.

Für Steuerer von Flugmodellen mit einer gültigen ausländischen Zulassung, die lediglich an einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung in Deutschland teilnehmen möchten, besteht die Möglichkeit, dafür eine „Bestätigung der Lufttüchtigkeit“ durch einen Prüfer eines der beauftragten Verbände zu beantragen. Das Flugmodell wird vor Beginn der Veranstaltung in einem vereinfachten Verfahren anhand einer Checkliste geprüft. Der Pilot ist damit berechtigt, die Aufstiegserlaubnis für das jeweilige Fluggelände mit zu nutzen, sofern diese es zulässt.
Die Bestätigung der Lufttüchtigkeit des Großmodells wird lediglich für die Dauer und den Ort der Veranstaltung ausgestellt. Damit bleibt gewährleistet, dass weiterhin künftig ausländische Piloten mit ihren Groß-Flugmodellen an Veranstaltungen in Deutschland teilnehmen können.

Ansprechpartner für die Zulassung von Groß-Flugmodellen im DMFV ist Karl-Robert Zahn. Kontaktdaten und weitere Infos unter: www.zulassung.dmfv.aero
 
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