Garantie bei 2,4 Ghz Umbau

Hallo,

da ich im Internet nichts gefunden habe: Geht die Garantie eines Senders verloren, wenn man zb. wie bei Jeti 3 Kabel kappt und neu verlötet??

Grüße
 

GeorgR

Vereinsmitglied
So etwas nennt man "Fremdeingriff".
Wie soll der Hersteller den Sender prüfen und reparieren, wenn dieser nicht mehr so funktionert, wie er soll.
 
Geht die Garantie eines Senders verloren, wenn man zb. wie bei Jeti 3 Kabel kappt und neu verlötet??
Erstmal: Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Händlers. Was Du wahrscheinlich meinst ist die Gewährleistung.

Da sieht es so aus, dass der Händler (nicht der Hersteller!) im ersten halben Jahr in der Beweispflicht ist und nachweisen muss, dass der Mangel auf Deinen Eingriff zurück zu führen ist.
Die Frage ist nämlich nach wie vor, ob Dein Eingriff den Defekt tatsächlich verursacht hat und genau das muss der Händler nachweisen wenn er dies behauptet. Es kann ja durchaus einen Defekt geben, der mit Deinem Eingriff nichts zu tun hat und dafür muss der Händler gerade stehen. Geht z.B. nach 3 Monaten das Display kaputt, dürfte das i.d.R. herzlich wenig mit dem Umbau zu tun haben. Der Händler muss dann zweifelsfrei nachweisen, dass Dein Umbau die Ursache für den Defekt war um aus seiner Gewährleistungspflicht heraus zu kommen.

Der Sender wird ja trotz der Änderung nach wie vor bestimmungsgemäß eingesetzt. Nur weil bei einer Kabelverbindung ein Stecker eingespart wurde, heißt das ja nicht, dass man durch den Umbau als Händler aus der Gewährleistung heraus kommt.

Nach einem halben Jahr dreht sich die Beweislast dann um und Du musst nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf existiert hat. D.h. Du musst auch nachweisen, dass Dein Eingriff den Schaden nicht verursacht haben kann. Bei einem nicht veränderten Sender fällt dieser Beweis leichter, d.h. die Gewährleistungsansprüche lassen sich einfacher über die vollen 2 Jahre durchsetzen.

Bei der ganzen Diskussion ist immer wichtig zu beachten, dass der Händler Dir zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfreie Ware liefern muss. Die ganzen Regelungen zur Gewährleistung beziehen sich immer auf diesen Zeitpunkt. D.h. aber auch, es kann Dir kein Händler vorschreiben, was Du nach der Übergabe mit der Ware machen darfst und was nicht. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt in Bezug auf Veränderungen an der Ware.

Interessant ist dazu Abs. 12b, §309 BGB, der regelt, dass Klauseln in AGBs unzulässig sind, die die Gewährleistung an bestimmte Tatsachen knüpft, eine Tatsache wäre z.B. den Sender im original Zustand zu belassen.
 
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