hänschen
User
In den letzten Tagen wurde hierzu viel - auch falsches - geschrieben,
Richtig ist:
- ab Heute 01.12.2010 ist der Verkauf von R 40 klassifizierten PU-Klebern wegen dem Inhalt von MDI und dem damit verbundenen Verdacht auf Krebserregung verboten.
Ausnahmen:
- diese Kleber dürfen weiterhin an Endverbraucher über 18 Jahren von sachkundegeprüften Verkäufern verkauft werden.
Die Firma ######### hat deshalb rechtzeitig reagiert und bringt ab Januar 2011 MDI - freie +++++++++auf den Markt, dieser dürfte damit der einzigste Kleber dieser Art ohne krebsserregende Inhaltsstoffe sein.
Dank Stefan (Gideon) noch ein Link zur Grundlage:
http://www.ilm-kreis.de/index.phtml?La=1&sNavID=1582.319&mNavID=1582.317&object=tx|1626.3995.1&sub=0
oder hier:
http://www.extern.berlin.ihk24.de/p...mikalienrecht/Merkblatt_MDI-Anforderungen.pdf
Bitte hier keine neue "Tübchendebatte"...
Richtig ist:
- ab Heute 01.12.2010 ist der Verkauf von R 40 klassifizierten PU-Klebern wegen dem Inhalt von MDI und dem damit verbundenen Verdacht auf Krebserregung verboten.
Ausnahmen:
- diese Kleber dürfen weiterhin an Endverbraucher über 18 Jahren von sachkundegeprüften Verkäufern verkauft werden.
Die Firma ######### hat deshalb rechtzeitig reagiert und bringt ab Januar 2011 MDI - freie +++++++++auf den Markt, dieser dürfte damit der einzigste Kleber dieser Art ohne krebsserregende Inhaltsstoffe sein.
Dank Stefan (Gideon) noch ein Link zur Grundlage:
http://www.ilm-kreis.de/index.phtml?La=1&sNavID=1582.319&mNavID=1582.317&object=tx|1626.3995.1&sub=0
oder hier:
http://www.extern.berlin.ihk24.de/p...mikalienrecht/Merkblatt_MDI-Anforderungen.pdf
Bitte hier keine neue "Tübchendebatte"...
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