Privater Flugtag

Hallo,

zu meinem 40ten möchte ich einige Freunde und Bekannte (10 - 15 aktive Flieger) zu mir einladen und auf meinem Grundstück sozusagen eigenen, privaten Flugtag abhalten.
Die Fläche nutze ich seit etwa 5 Jahren als Modellflugplatz für Modelle unter 5Kg, bin Einzelmitglied im DMFV und bin mehr als 1,5 km von der nächten Ortschaft entfernt (Luftlinie, vermessen mit Google Earth).
Auf welchen Ärger darf ich mich einstellen? Sollte ich mein Vorhaben einer Behörde melden?
Meine Kumpels sind auch alle versichert, soviel vorweg. Hauptsächlich fliegen wir E-Modelle.

Gruß,

Ralf
 
Hallo Ralf,
wenn Ihr unter 5 kg. bleibt, würde ich garnichts machen, das ist doch genehmigungsfreies Fliegen mit Erlaubnis des Eigentümers, zumal für nur einen Tag.
Wichtig wären nur Absperrungen, das euch keiner in die Quere kommt.
Viel Spass.
 
Flugerlaubnis

Flugerlaubnis

Hallo "hänschen".

Das mit der Aufstiegserlaubnis habe ich schon mit dem Landkreis klären müssen, ich darf:D.

Ich habe Bedenken von wegen Veranstaltung oder nicht...

Die Herren in den lindgrünen ääh dunkelblauen Anzügen werden eh wieder auftauchen, und da möchte ich Argumente haben die in irgendeinem Gesetzestext stehen.

Deshalb hab ich das hier aufgemacht.

LG

Ralf
 
Hallo Ralf, wenn du das mit dem Landkreis geklärt hast, wobei ich nicht weiss, was es da zu klären gab (wenn die Anforderungen eingehalten werden), dann hast du doch deine Argumente?
Wenn die Herrn kommen, lade sie ein auf eine Cola und ne Wurst...
 
Landkreis

Landkreis

Na ja, die haben intensiv überlegt wie die die Gesetzeslage umgehen können (die haben das mit einer Baugenehmigung wegen einer Nutzungsänderung versucht).
Mein lieber Nachbar hat mich angezeigt, ich dürfe da nicht fliegen, war eine längere Geschichte, das Grundstück liegt direkt bei mir am Haus, und ich hab ihm die Pacht gekündigt weil er einmal Sonntag morgens um 6.30 seinen Mais ernten musste und anschließend Gülle gefahren hat, die mir von den Wänden und meinen Fenstern herunterlief.
Gab seitdem jedes Jahr besuch von der Polizei, die kennen ihn aber schon und sind immer nett zu mir. Tut mir ja auch leid, aber was soll man tun. Den Nachbarn stört schon das ich atme...

Gruß,

Ralf
 
naja, es kann der frömste nicht in Frieden leben, wenns dem Nachbarn...
weiterhin frohes Atmen und Spass mit dem Hobby...
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
und bin mehr als 1,5 km von der nächten Ortschaft entfernt (Luftlinie, vermessen mit Google Earth).
...
Hallo Ralf,

so ganz schlau werde ich nicht aus Deinen Angaben. Du bist wohnst offensichtlich weit draußen, aber du hast einen Nachbarn. Hast Du vielleicht mehrere Nachbarn? Für die 1,5 Km ist nicht nur alles an Ortschaften mit gelbem Schild relvant, da sind auch kleinere Weiler zu berücksichtigen. Ich weiß allerdings nicht die Mindestanzahl an Häusern, die für eine Berücksichtigung notwendig ist.

Zur Gülle am Fenster: Solche Aktionen kommen schon mal vor. Ich nehme an, du hast ihm eine Rechnung geschickt, oder?

Servus und schönen Flugtag wünscht,
Hans
 
Aufstiegserlaubnis

Aufstiegserlaubnis

Hallo!

Wie schon gesagt, das mit der Aufstiegserlaubnis ist geklärt.

Ja, ich habe mehrere Nachbarn, aber nur dieser regt sich über alles auf und zeigt mich immer wieder an. Er ist sauer weil ich ihm vor fast 10 Jahren die Pacht über das Grundstück gekündigt habe weil er sich mir gegenüber so "rücksichtsvoll" verhalten hat. Seitdem versucht er immer wieder mir eine reinzuwürgen, der Brüller war "Lärmbelästigung". Da sind bei mir auch zwei nette Herren von der Polizei aufgetaucht und wollten das ich mit dem Lärm aufhöre. Ich habe dann alle meine Kumpels gebeten ihre Modelle "anzulassen". Alles E-Modelle :D
Die Herren von der Polizei haben sich angeschaut und haben sich für die Störung entschuldigt,
Dann haben sie meinen Nachbarn aufgesucht. Ich weiss nicht was die ihm erzählt haben, aber für einige Monate hatte ich ruhe.

Die Frage bleibt: wenn ich einige Leute mehr als sonst üblich bei mir Fliegen lasse, diese mit Kaffee, Bratwurst und Getränken versorge, halte ich dann eine Veranstaltung ab und muss ich diese beim, keine Ahnung, Ordnungsamt anmelden? Brauche ich eine zusätzliche Versicherung? Oder weil es keine öffentliche Veranstaltung ist eben nicht?

Danke,

Ralf
 
Ralf: meldest Du deine (anderen) privaten Gartenpartys an?
Wenn ja, warum?
Machst du Werbung? Nö, oder?
Kann jeder kommen? Nö, oder?
Sind Abstellplätze genug da oder werden andere in der Wahrung ihrer Rechte eingeschränkt? Nö, passt schon, oder?

Probleme könnte es geben, wenn du gegen Entgelt Getränke oder Grillgut oder ... an deine Gäste abgibst.
Oder ein Flieger beim Nachbarn runterkommt. Aber sonst?

So wie du das im Eingangsposting beschreibst, werden die Herren der Exekutive dir vielleicht auf Veranlassung deines Nachbarn
wieder einen Besuch auf deinem Privatgrundstück abstatten müssen, aber ... auch wieder gehen. Wie schon früher.
Es sei denn, Musik oder das Unterhaltungsprogramm oder ... ist zu laut, aber sonst?
 
Gute Antwort

Gute Antwort

Hallo!

Das ist ja von meinem Rechtsempfinden aus auch so. Ich habe nur bedenken das das wegen dem Modellfliegen als Veranstaltung gesehen werden könnte und ich abbrechen muss oder sogar noch zusätzlich Ärger bekomme.
Wenn die begründung "Private Party" reicht, bin ich beruhigt.

Danke,

Ralf
 
Luftrechtlich ist es genehmigungsfrei und zulässig ( ich gehe mal davon aus, Du befindest Dich nicht in einem der im Luftrecht genannten Beschränkungsgebiete bzw. im Endanflug der Jumbojets...). Elektrisch gibt es keine 1,5 km Siedlungsabstände, evtl. allerdings die 5 kg ( hehe, lebe in Südbayern..:). Du kannst also ohne Begründung Deine Freunde jeden Tag einladen und fliegen lassen. Machen alle Vereine, ob e.V. oder auch nicht, oder IGs so auf ihren unzugelassenen Plätzen.
Also hat das Landratsamt keinerlei ( luftrechtliche ) Befugnis, sondern hätte höchstens die Luftfahrtbehörde ( meist am Regierungspräsidium ), die Polizei nur zur Abwehr akut drohender Gefahren ( Starten eines manntragenden von irgendeiner Wiese quer zur Autobahn oder übern Badeweiher...).
Ob das Fest gelingt ist eine andere Sache, wenns nem missliebigen Nachbarn nicht gefällt, dann kann er höchstens über Ortsrecht ( Ruhestörung ) was machen, dann kommt die Polizei und prüft. Evtl. natürlich dann auch den Alkpegel der Abreisenden...also Obacht geben.
Ach ja, wenn man notlandet, hat man das Recht auf Bergung seines Fluggerätes unter Ersatz des angerichteten Fremdschadens....oder meldet irgendein Segelflugzeug seinen Absaufer vorher allen an?
 
Hallo,
wie schon gesagt wurde, es ist eine reine Modellflugsache (Veranstaltung will ich es erst gar nicht nennen) , zudem privat. Das Ist genehmigungsfrei.
Der Polizei, würde ich eine nette schriftliche Info zukommen lassen dass du zum 40. das und das beabsichtigst. Dann kommt von der Seite bestimmt keiner denn dann wissen die was ist.

Voraussetzungen, dass es keinen Ärger gibt, ist unter 5 kg bleiben, jeder muss Haftpflichtversichert sein und mögliche Zuschauer in Ruhe leben lassen.

Und ganz wichtig, dass es als Modellflugveranstaltung genehmigungsfrei ist, keine öffentliche Veranstaltungswerbung so mit Bewirtung und so, sonst ist es als Veranstaltung von der Gemeinde nicht genehmigungsfrei.

Und falls Lärmbeschwerden kommen, Druck dir die 18 BundesimmisionsschutzVO und die LVL für Luftfahrzeuge aus dazu noch den § 16 LuftVO.
In der 18. Bim ist geregelt, dass der Beschwerdeführer EUCH nachweisen muss, dass ihr zu laut seit nicht umgekehrt. der §16 zeigt was genehmigungspflichtig und genehmigugsfrei ist
Zudem ist beim erlaubnisfreien Modellflug KEIN Lärmpass erforderlich.
Das wichtigste, ist der § 16 der Rest nur falls es je ausufern sollte.

Und für Elektroflug unter 5kg, ist kein Abstand zur Nachbarschaft erforderlich.
Bei Verbrennern gillt 1,5 km und zwar aus Lärmschutzgründen. (kein Sicherheitsabstand der ergibts sich aus deiner Sorgfaltspflicht) Das Problem bei den 1,5 km ist, dass es zu geschlossenen Siedlungen ist. Allerdings weichen das Gerichte je nach Gutdünken dahingehend auf, dass man sagt ab 3 Häusern ist es Siedlung und andere Gerichte sagen wiederum, dass auch für 1 Haus/Nachbar im Außenbereich Lärmschutz gillt. Eine klare Aussage, was da letztlich geht, ist nicht möglich. Da hilft nur es drauf ankommen lassen und warten was die Gegenseite Argumentiert. Vordergründig hilft da der § 16 in dem steht
" c).................... von Wohngebieten, " Darauf kannst du dich zuerst berufen. Um das auszuhebeln, ist sehr viel Sachkunde nötig. Zudem hat sich auch die Polizei an den Gsetzestext zu halten Die Polizei, hat dann keine Handhabe.

Gruß
Eberhard
 

Termnak

User
Hallo Ralf,
noch mal zum besseren Verständnis.
Das Grundstück gehört dir. Du nutzt dieses als Modellflugplatz. Ist dieses Grundstück im Flächennutzngsplan dann auch als Modellflugplatz eingetragen? Ich nehme einmal an nicht. Also ist das Grundstück eine im Flächennutzungsplan eingetragene landwirtschaftliche Wiese zum Beispiel, auf diese man zum 40. auch mal ein kleines Fussballspiel abhalten könnte mit Getränke und Speisen für die eingeladenen Gäste :)

Ihr seit kein Verein so wie ich es aus den Posts entnehmen kann.

Ihr fliegt elektrisch bis 5kg.

Du benötigts für das Fest keine bauliche Anlage oder? z.b. Dixi. Bei uns in Bayern zählt dies als bauliche Anlage im Ausenbereich :cry:

Kann nur sagen, viel Spaß beim feiern und fliegen :D

Gruß Jürgen
 

Termnak

User
Hallo Ralf,
was ich noch übersehen habe ist die AE. Also du schreibst du darfst. Also hast du die AE. Schau nochmal in der AE nach wie hier der genehmigungsfreie Modellflug gereglet ist.

Gruß Jürgen
 
Ist dieses Grundstück im Flächennutzngsplan dann auch als Modellflugplatz eingetragen? Ich ...Du benötigst für das Fest keine bauliche Anlage oder? z.b. Dixi. Bei uns in Bayern zählt dies als bauliche Anlage im Ausenbereich :cry:

FNP ist belanglos, da nur in Baugenehmigungs- oder Bauleitplanungsverfahren relevant. Und Fliegen von einer Wiese aus ist KEINE Nutzungsänderung. Nur im Zusammengang mit einer dauerhaft geänderten anderen Nutzung ( als Fluggelände ) und Schutzzaun, Hütte/Geräteraum und ( wichtig!) Parkplätzen kommt man zu einer Genehmigungsbedürftigkeit. Leider konzentriert eine AE diese noch lange nicht. Dieser Umstand ist weitgehend unbekannt, vor allem bei den Geländeinhabern, die nicht mal ne AE beantragen ( müssen). Man ist hier auf eine Duldung bzw. Augenzudrücken angewiesen.
 

Termnak

User
Hallo Eberhard,
klar braucht er bis 5kg elektrisch keine AE. Ich wollte nur darauf hinweisen, das er in seiner AE nachschaut, ob der genehmigungsfreie Modellflug nicht durch irgend einen Passus beschnitten wird, da sich die AE ja auf das Grundstück bezieht wo er die Feier abhält.
Zitat VollGfk: Und Fliegen von einer Wiese aus ist KEINE Nutzungsänderung.

Was anderes habe ich ja nicht behauptet. Deine Ausführung zur Nutzungsänderungen sind richtig, wobei ich dir bei den Parkplätzen wiedersprechen muss. Parkplätze müssen nicht zwingend befestigt sein und benötigen dann keiner Baugenhemigung.

Glaube wir weichen aber vom Thema ab.
Ralf kann mit den Antworten bestimmt viel anfangen und wird schon voll in der Planung seines Festes sein :)

Gruß Jürgen
 
Viele Antworten

Viele Antworten

Hallo,

zuerst danke für die netten Antworten.
Also ich habe keine Aufstiegserlaubnis, da ich für die Art Modellflug, die ich hier betreibe keine brauche - §16 Abs. 1 LuftVO. Das habe ich schon mit dem Landkreis lang und breit durchgekaut, das darf ich (da in unserem Landkreis schon ein Modellflugplatz mit echter AE(25kg) existiert haben die im Landkreis das mit allen Tricks zu unterbinden versucht - bis ich dann beim Niedersächsischen Amt für Strassen und Wegebau, Abt. Luftverkehr mit einem sehr netten Herrn gesprochen habe der darauf den Herren vom Landkreis mitgeteilt hat das für Aufstiegsgenehmigungen - oder vielmehr Aufstiegsnichtgenehmigungen immer noch dieser Herr (dessen Name mir leider entfallen ist) die zuständigkeit hat. Darauf war das Thema vom Tisch.)

Da das mein Grundstück ist maße ich mir mal an einzelnen Personen, die bei mir fliegen wollen, ggf die Flugerlaubnis zu entziehen wenn die sich nicht benehmen können.

Haftpflicht hin oder her, angedüdelt fliegen geht gar nicht. Find ich aber auch auf anderen Flugtagen schlimm, wenn welche Volltrunken ihr Modell fliegen lassen. Schon erlebt.:(

Also ich fasse mal zusammen:

Eurer Meinung nach ist das eine Private Angelegenheit wenn mehr Leute als sonst üblich bei mir fliegen und von mir unentgeltlich mit Getränken und Nahrungsmitteln versorgt werden.

Meine Bedenken waren: Nein, geht nicht, das ist nach §0815 vom 31.02.1894 eine Luftsportveranstaltung, braucht die Genehmigung von der NATO, Obama und dem Pabst ! ;)

Danke das ihr diese Bedenken zerstreut habt.

Feier ist erst im Juni. - dies ist keine Einladung -

Danke nochmal,

Ralf
 
In der 18. Bim ist geregelt, dass der Beschwerdeführer EUCH nachweisen muss, dass ihr zu laut seit nicht umgekehrt. Gruß
Eberhard

Bevor das obige jemand Ernst nimmt:
In der 18. BImSchV steht darüber ("EUCH nachweisen") nichts. Die 18. BImSchV ist auch öffentliches Recht (also für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern anwendbar).
Falls sich jemand beschwert, kann er sich privatrechtlich wehren (§ 906 oder 1004 BGB) oder über die Behörde (Verstoß nach der 18. BImSchV als "Erkenntnisquelle !!!"). Den Nachweis führt im ersten Fall der Beschwerdeführer, im zweiten Fall der Störer gegenüber der Behörde (nur gültig bei einer Überschreitung der Richtwerte!).
 
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