Greift hier die Versicherung vom DMFV

Hallo an alle,
mir ist da was saublödes passiert. Als ich letzte Woche unseren Flugplatz mit einer 8Tonnen Walze vom Baumaschinenverleih von gegenüber walzen wollte, bin ich mit der kompletten 8 Tonnen Walze in einen Graben gerutscht (auf dem Weg zum Flugplatz). Das Ding ist auf die Seite gekippt, der Schaden ist relativ groß. Jetzt habe ich die Rechnung vom Baumaschinenverleiher bekommen.
Schadenhöhe = 3824 Euro an der Walze:cry:
Herr lass Hirn vom Himmel regnen :rolleyes:Könnte man sich selber in den Ar..... treten, ich hätte es 50 mal gemacht. Dabei habe ich es nur gut gemeint und wollte mal einen glatten Platz haben.
Weiß jemand, ob da die Versicherung vom DMFV einspringt?
 
Ich bin kein Versicherungsfachmann, von unserem Vereinsvorstand gabs aber mal die Aussage, dass wir durch die Versicherung über den Verein (beim DMFV) z.B. auch beim Rasenmähen (ergo: bei Arbeiten am Platz?) versichert sind, wenn dort etwas passiert. Würde die Chancen also eher als gut einstufen, aber das beste ist wohl du rufst beim DMFV an, die werden dir erstmal ihre Sicht der Dinge erklären. Danach kannst du, wenn Dir die Antwort nicht gefällt immer noch einen Experten/Anwalt zu Rate ziehen, wenn du denkst die sollten das übernehmen.
 

FrankR

User
Da die Walze im gegensatz zum Rasenmäher nicht dem Verein gehört wird der DMFV nicht einspringen.
Schließt man mit dem Leihvertrag nicht oft auch eine Versicherung ab? Ansonsten evtl. mal die private Haftpflicht anfragen.

Frank
 
warum fragst du nicht:
- deinen Vorstand
- den Dmfv
- deine private Hafzpflicht
hier wird doch nur gerätselt...:confused:
 

Babl

User
Für soetwas hat man eine Vereinshaftpflicht Versicherung !!!

Bei unserem Baumaschinendienst sind die Gegenstände mit einer Selbstbeteiligung versichert.

Lies dir nochmal genau den "Ausleihvertrag" durch !!!! Ich meine sogar, dass die nix ohne

Versicherung ausleihen dürfen !!! Habt ihr eine Vereinsrechtschutz Versicherung???

Wenn ja anrufen und abklären lassen!!!

Ich hab mal in einem Vertrag von letztem Jahr geschaut, als wir uns einen Staigen geliehen haben.

Da steht: Schäden bei der An und Abfahrt deckt die Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung.

Bei Schäden wärend der Arbeit, 10% des Schadens bis max. 1000 Euro.
 
wenn sie bei Unfall, grober Fahrlässigkeit, Fehlbedienung etc nicht greift, wann soll sie denn dann greifen, bzw. warum hat man sie dann?

Grüße Heiner
 
Wo in Dorsten ist denn Euer Flugplatz?
 
Ich würde ganz klar mal nen Anwalt aufsuchen, weil wenn in den Ausleihgebühren eine Versicherung mit drin ist, dann muss die auch bei Unfall haften ! :rolleyes: Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber für mich klingt das nach irreführung des Kunden! Geld für eine Versicherung verlangen, die aber nie haftet... bei 3800 € dürfte sich der Anwalt schon rentieren. Und ich schätze ein "Beratungsgespräch" ist entweder nicht so teuer, oder vllt sogar je nach Anwalt kostenlos!
Lass dich nich unterkriegen! Sowas kann jedem mal passieren!

Grüße

Andrej
 
Mal eine andere Frage:

Hast Du die Walze im Auftrag Deines Vereines ausgeliehen und gefahren - sprich hat Dich z.B. der Vereinsvorstand damit beauftragt?

Dann ist das eine Tätigkeit die Du für den Verein übernommen hast. Damit ist grundsätzlich der Verein für den Schaden haftbar.
Entweder ggü. dem Verleiher oder gegenüber Dir - das hängt von den Einzelumständen ab.
Unabhängig von den rechtlichen Ansprüchen ist aber sowieso unfair ein Mitglied in einem Fall wie Deinem auf den Kosten sitzen zu lassen - insofern würde ich mit dem Vorstand reden.

Andrej schrieb:
Ich würde ganz klar mal nen Anwalt aufsuchen, weil wenn in den Ausleihgebühren eine Versicherung mit drin ist, dann muss die auch bei Unfall haften !
Billiger wäre erst einmal eine Frage bei der DMFV Rechtsberatung - das ist eine sehr nützliche Dienstleistung des Verbandes für seine Mitglieder und RA Sonnenschein scheint da recht fähig zu sein. Wie gesagt, in meinen Augen ist das eine Vereinsangelegenheit und damit sollte sich Dein Vorstand zusammen mit dem DMFV darum kümmern.

Hier noch der Link auf die Versicherungsbestimmungen des DMFV http://dmfv.aero/files/DMFV_Broschuere_Versicherung_1110.pdf - les' mal das Kapitel "Vereinshaftplichversicherung". Das deckt meines Erachtens Deinen Fall ab.

Für den konkreten Fall ist es wahrscheinlich zu spät - aber für die Zukunft und für Andere die hier mitlesen:
Falls man Rechtsgeschäfte für den Verein tätigt sollte man das immer ausdrücklich im Namen des Vereins tun, z.B. auf einem Fahrzeug/Gerätemietvertrag den Vereinsnamen als Auftraggeber vermerken, ggf. zusammen mit dem eigenen Namen.

Wenn möglich sollte ein Mitglied des Vorstandes so einen Vertrag unterschreiben - geht das nicht unterschreibt man "i.A." (im Auftrag).

Schlecht ist es wenn Dinge "unter der Hand" gemacht werden.....


Gruß
Thomas
 

scheff

User
wenn sie bei Unfall, grober Fahrlässigkeit, Fehlbedienung etc nicht greift, wann soll sie denn dann greifen, bzw. warum hat man sie dann?

Grüße Heiner

...eine Versicherung deckt immer den Schadensfall bei leichter Fahrlässigkeit i.S.v. §276 II BGB ab (dafür hat man eine Versicherung). Leistungsfreiheit der Versicherung ist gegeben bei Vorsatz (schuldhaftes Herbeiführen eines Versicherungfalles, Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhung), Berechtigung zur Leistungsminderung bei grober Fahrlässigkeit. vgl § 26 I, II VVG i.V.m. § 23 VVG.

Grüße vom Bodensee

Robert
 

rubberduck

User gesperrt
hallo,
ich hatte mal einen ähnlichen Fall.
Grundsätzlich ist erstmal der "Verleiher" haftbar, bzw. dessen eigene Versicherung.

Es sei denn, im Verleih-Vertrag steht expliziet, dass der Entleiher für Schäden haftet.

Also, erstmal den Vertrag lesen ..

gruss
jürgen
 

VR40

User
Haftpflichtschaden

Haftpflichtschaden

Hallo,
ich würde den Schaden der Vereinshaftpflicht-Versicherung melden.
Es ist allerdings fraglich, ob dieser Vertrag auch in Abweichung von § 4, 1 6 a AHB (alte Fassung) bzw. 7.6 AHB (neue Fassung) Mietsachschäden an beweglichen Sachen beinhaltet.

Dass der Verleiher für Schäden haftet, die du ihm als Entleiher zufügst, ist totaler Quatsch.
Es könnte bestenfalls sein, dass der Verleiher eine Kasko- bzw. Maschinenbruchversicherung für die ihm zugefügten Eigenschäden abgeschlossen hat.
Anders sieht die Sache natürlich bei Autovermietungen aus. Da es sich in diesen Fällen um zulassungs- und versicherungspflichtige Fahrzeuge handelt, ist zumindest der Drittschaden, der durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge entsteht, über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Vermieters gedeckt. Für die Schäden an den gemieteten Kfz besteht i.d.R. eine Kaskoversicherung, wobei jedoch je nach Mietvertrag der Entleiher eine SB zu tragen hat.

Gruß
Bernd Kleist
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
Wenn möglich sollte ein Mitglied des Vorstandes so einen Vertrag unterschreiben
...
Um das noch zu präzisieren: Ein vertretungsberechtigtes Mitglied des Vorstandes.
Wer das ist, steht in der Satzung.

Wie teuer es werden kann, wenn man sich nicht an die Regeln hält, sieht man an diesem Beispiel. Ich meine dem Startbeitrag entnehmen zu können, daß die Aktion nicht vom Verein beauftragt war.
...
Dabei habe ich es nur gut gemeint und wollte mal einen glatten Platz haben.
...
Das verbessert nicht gerade die Chancen, die Kosten ersetzt zu bekommen. Es wäre besser, der Satz stünde hier nicht drin.

Servus
Hans
 

Niwo

User
Meines Wissens tritt die Versicherung des Verleihers in Kraft, wenn ein Schaden durch eine Fehlfunktion des Gerätes oder durch eine Fehlbedienung in Folge einer mangelhaften bzw. fehlenden Einweisung in das Gerät ensteht.
In der Regel muss man für eine erhaltene Einweisung unterschreiben.

Stand so zumindest in meinem letzten Leihvertrag für ein Gerät. ( Aufsitzrasenmäher )

Wenn du vom Verein beauftragt gewesen wärst, könnte evtl. die Versicherung über DMFV einspringen - kann ich aber nicht sicher bestätigen.


Gruß Klaus
 
Also im Vertag des Verleihers steht:

Für Schäden durch Feuer, Unglück (war in meinem Fall wohl so), Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienervorschriften sowie Diebstahl haftet der Mieter.

Also haftet der Verleiher bei mir NICHT.
 

WonkotheSane

Vereinsmitglied
Was sagt denn der DMFV, daß wäre doch durchaus mal eine Sache, die dringlich geklärt werden müsste.....
 

Pike

User
kein Haftpflichtschaden

kein Haftpflichtschaden

Ich würde sagen, dass da keine Haftpflichtversicherung für aufkommen darf, du bräuchtest eher eine Kaskoversicherung.

Eine Haftpflichtversicherung zahlt nur den Schaden der einem anderen durch dein Handeln entsteht. Wenn du dir was ausleihst, dann geht es in deinen Besitz über (nicht in dein Eigentum) und wenn du aus welchem Grund auch immer Dinge kaputt machst, die in deinem Besitz sind, zahlt natürlich keine Haftpflichtversicherung, weil kein anderer geschädigt wurde. Was anderes wäre, wenn du mit der Walze im Graben noch z.B. ein Verkehrsschild mitgenommen hättest, der Schaden am Verkehrsschild würde dann in den Bereich einer Haftpflichtversicherung fallen.

Und für den Rasenmäher des Vereins der über die Haftpflichtversicherung gesichert ist gilt auch, wenn du damit z.B. jemandem anderen (nicht dir selbst) versehentlich über den Fuß mähst, dann wird dessen Schaden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt, aber nicht der Schaden der am Rasenmäher entstehen sollte, weil der Mäher im Besitz des Verursachers ist.

Alles klar soweit?
Pike
 
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