Turbine Verbrennungsmotor oder Reaktionsantrieb?

Hallo
Wie ist eure Meinung zu diesen Thema.
Ist die Modellturbine als Verbrennungsmotor oder als Reaktionsantrieb einzustufen.
Was steht in euren Aufstiegsgenehmigungen?
Gibt es eine rechtsverbindliche Einstufung?

Grüsse Heiko
 
So einfach ist das nicht.

@Jet-Michi
Ein Strahltriebwerk ist im Grunde ein Reaktionsantrieb. Die Verbrennung wird nur dazu benötigt um das Volumen des austretenden Gases zu erhöhen.

Ein Strahltriebwerk arbeitet nach dem "actio = reactio" Prinzip.

Der Reaktionsantrieb ist dafür die richtige Bezeichnung für ein Strahltriebwerk. Ein Verbrennungsmotor ist u.a. ein Kolbenmotor.

Gruß
Robert
 
...hier gehts aber um den Inhalt der Aufstiegserlaubnis und da ist -zumindest hier bei uns- die Turbine ein Verbrennungsmotor. Der "Reaktionsantrieb" von dem Heiko spricht geht in Richtung Raketenantrieb -
 
Hallo
Ist die Modellturbine als Verbrennungsmotor oder als Reaktionsantrieb einzustufen.

Servus Michael,

Er hat gefragt wie eine Modellturbine einzustufen ist. Fakt ist, es ist ein Reaktionsantrieb, genauso wie eine Rakete auch ein Reaktionsantrieb ist. Ein Verbrennungsmotor ist es nicht.

Das man in der Aufstiegserlaubnis die Turbine fälschlicherweise als Verbrennungsmotor bezeichnet kann ich mir gut Vorstellen.

Sogar in der LuftVO ist im §16 alles was "Benzin verbrennt":D unter Verbrennungsmotor, außer Raketen, zusammengefasst. Im Grunde ist das nicht korrekt formuliert, oder einfach ein überbleibsel aus der Zeit, als es noch keine Modellturbinen gab. Es wäre jetz auch mal interessant ob Modellturbinen da definitiv darunter fallen oder bis dato einfach eine Grauzone sind.
Technisch und physikalisch unterscheidet man aber zw. Verbrennungsmotor und Reaktionsantrieb.
Für Verbrennungsmotore braucht man eine Erlaubnis in dem 1,5 km Radius zu Wohngebieten
Da ich jetzt auf Anhieb keine Kommentierung zu dem Gesetz da hab, kann ichs auch nicht definitiv sagen ob da auch bereits Modellturbinen mit untergebracht sind. Aber es hat sich mit Sicherheit schon das ein oder andere Gericht damit befasst und ich nehme an, dass Turbinen unter "Verbrennungsmotor" gefasst wurden.
Ansonsten ist der §16 LuftVO für Modellturbinen nicht anwendbar.

Gruß
Robert
 
Hallo Michael

Ja,es geht um die Aufstiegserlaubniss.
Bei unserer steht der Ausschluss-Reaktionsantrieb-drin .Nur ist dies nicht sauber ausgedrückt. Gemeint war bei der Erteilung der AE eben der- Raketenantrieb-.Die Turbinen kamen ja erst ein paar Jahre später auf.
Daher meine Frage wie das Thema sonst behandelt wird. Oder es eine gesicherte Einstufung der Turbine als Verbrennungsmotor gibt.

Grüsse Heiko
 
also dann staubsauger, nur da steht in den aufstiegsgenehmigungen nix drüber drinne:D:D:D
 
Die NFL I 59/06 spricht von Strahltriebwerken und verweist auf die Einhaltung der LVL für Verbrennungsmotoren (2.2.5)

Bei den Abstandstabellen wird lediglich zwischen Kolbenmotor und Turbinenantrieb unterschieden.
 
Keine Sorge

Keine Sorge

Hallo,

die Turbine ist eine Wärmekraftmaschine.
Und eine Maschine in der was verbrannt wird und sich eine Welle dreht ist für mich ein Verbrennungsmotor.
Im Hubschrauber und im Fan funktioniert die Turbine auch wie ein Motor.
Nur bei einer Strahlturbine wird das Abgas durch eine Düse beschleunigt und als Antrieb verwendet. Wie beim Propellerflieger auch.
Ein Reaktionsantrieb funktioniert auch im Vakuum, bei meine Bine glaube ich das nicht.:rolleyes:

Ich denke Heiko muss sich keine Sorgen machen.:D
 
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