Software nach Download umtauschen ??

Gregor Toedte

Vereinsmitglied
Tag,
ich habe bei einem der vielen Navihersteller per sync über die Software des Herstellers neue Karten für meine Handynavigation gekauft. Die Navigationssoftware meldet nach der Karteninstallation "Keine Karte gefunden". Die Hotline des Herstellers vertröstet mich mit so genialen Fragen wie "ist ihr Gerät kompatibel" und "wiederholen Sie den Download" nun seit knapp 4 Wochen.
Lade ich eine Demokarte (gratis), so funktioniert alles, liegt demnach weder am Download, noch am Gerät.
Nun möchte ich die Software umtauschen....hat da jemand eine Idee zu, wie das gehen kann?
Die AGB sagt, dass man innerhalb von 7 Tagen nach dem Download eine Mängelerklärung ausfüllen kann und dann ggf. die Kosten erstattet bekommt. Nun ist aber deutlich mehr Zeit vergangen, das liegt aber nicht an mir, sondern an der Hotline die sich immer fein Zeit zur Antwort lässt....

Welche Rechte habe ich da?

Gruß
Gregor
 
Hallo Gregor,

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/faq_fernabsatz.htm
B2C heißt Privatkunde, B2B heißt Geschäftsleute unter sich.

Danach generell 14 Tgae Rückgaberecht, alternativ Rückabwicklungsrecht.
Die 7 Tage in den AGB´s halte ich schon für eine nicht zulässige Schlechterstellung gegenüber dem Gesetz, ist aber bei Softwaredownloads nicht ganz unüblich.
Es mus dann aber in dem Hinweis auf das 14tägige Rückgaberecht die Klarstellung enthalten sein, dass das Rückgaberecht nicht gilt.

Punkt 3. ist wichtig: war die Information umfangreich genug?
Wurde auf Inkompatibiliäten hingewiesen?

Wurde die Reklamation in irgendweiner weise schriftlich nachvollziehbar angemeldet? Mail etc?
Dann sollte das wegen des Mangels der Ware trotzdem möglich sein, es sei denn, die Kombination Gerät - Speicherkarte - Software ist an irgendeiner Stelle
der Produktbeschreibung/Werbung/Anpreisung für den Käufer erkennbar als inkompatibel gekennzeichnet worden.
Bis zu 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler, danach erfolgt die Beweislastumkehr.

Auch noch hilfreich ist http://www.akademie.de/fuehrung-org...errufsbelehrung-online-shops-ebay-amazon.html
 

Gregor Toedte

Vereinsmitglied
Hallo Uwe,
danke für die Links. Im des Ticketsystems des Herstellers ist schon nachvollziehbar, wann ich erstmalig reklamiert habe. Da waren noch keine 7 Tage um, die Hotline hat mich bisher allerdings nur hingehalten.

Grüße
Gregor
 
Bei einem Software download gibt es keine Rückgaberecht.

Frank
Das ist so pauschal eindeutig falsch, jedenfalls in D. Bitte lies dir dazu die gemachten Links durch.
Bitte nicht irgendwelche Klingeltöne mit Softwaredownloads über einen Kamm scheren.
Auch da gelten die Verbraucherschutzgesetze. Dazu gibt es schon Gerichtsurteile, wir brauchen also nicht mehr raten.

@Gregor: wenn Du die Reklamation über die Ticketfunktion des Hertellers nachweisen kannst, bist du im grünen Bereich. Nach § 195 BGB bis zu drei Jahren.:D
Du kannst Nacherfüllung verlangen § 439 (1), da nach §434 (1) 3 BGB ein Sachmangel vorliegt (Kombination funktioniert nicht, Demo aber schon).
Minderung des Kaufpreises (sinnlos) oder Rücktritt §440 BGB, da ja schon zwei Versuche der Nachbesserung fehlschlugen.
§442 beachten: gab es irgendeinen Hinweis für Geräte-, Software-, Speicherkartenkombinationen als nicht kompatibel, die eingesetzt wurde?
Muss schon konkret bei denen stehen, Pauschalaussagen sind da schon ein guter Hebel.

Meine Erfahrungen dabei sind, das der Hersteller bei energischem Beharren den gewünschten Weg geht. Eine Helpline hat mich da auch schon mal vier Wochen gekostet.

Ich hatte allerdings auch schon unvollständige Downloads wegen eines Fehlers der Antivirensoftware.
 

Gregor Toedte

Vereinsmitglied
So wie es aussieht lädt die Syncsoftware inkompatible Karten. Wenn ich mein Gerät snschliesse und mir über die Apllikation des Naviherstellers ein Kartenupdate laden möchte, so scheint die Version der Karte nicht mit der Version meiner Navisoftware zu funktionieren. Diese Kombination wird mir jedoch von der Software genau so (und als einzig mögliche) angeboten. Ein wenig Studium im INet zeigt, dass meine Navisoftware mit dieser Kartenversion anscheinend nicht funktioniert. Ich denke schon, dass sich da was machen lässt, ich widerrufe ja nicht, ich reklamiere eine falsche Lieferung.
 
Hallo Frank,

es ist bekannt, was da steht. Es ist aber auch bekannt, wie Gerichte in der Auslegung der §§ schon entschieden haben.
Hier geht es nicht um einen singulären Softwaredownload, sondern um ein bereitgestelltes Update, das für gewöhnlich entweder
zum Kauf des Gerätes gehört oder nachträglich erworben werden kann, um Gerätefunktionen mit aktuellen Möglichkeiten zu nutzen.
Und der gewöhnlich zu erwartende Nutzen ist nicht zu erzielen, also ist die Software mangelhaft. Und damit greifen §§ für Mängelrüge, Beseitigung usw.
Das isnd zwei paar Schuhe.
Was du vermutlich meinst, ist das oft zitierte "Umtauschrecht", das so auch bei mängelfreier Ware nicht existiert, es sei denn, der Händler gewährt es.
 

Gregor Toedte

Vereinsmitglied
Ende der Geschichte

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Zum Abschluss:
Mir wird der volle Kaufbetrag erstattet, man hat mir vorher noch ein Upgrade meiner Software zu besonderen Konditionen angeboten, dies habe ich jedoch abgelehnt....

Gregor
 
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