Überfliegen von Häusern und bewohntem Gebiet erlaubt?

Hallo,

weiß jemand die Gesetzeslage bezüglich des Überfliegens von Häusern. Gibt es Mindesthöhen, ist es gar verboten oder vielleicht nicht festgelegt. Aktuell geht es mir um ein Elektrosegler mit 180cm SW und 900g Abfluggewicht.

Gruß

Michael
 
Gab es da nicht eine gesetzliche Regelung bezüglich des Mindestabstands zu bewohnten Gebieten beim RC-Flug?

Ich denke ein bewohntes Haus darf ruhig als solches betrachtet werden....
 

Dr Fly

User †
Mindestabstand Verbrenner zu bewohnten Gebieten 1,5 km:confused:
Mindestabstand Elektro zu bewohnten Gebieten 500m :confused:
So meine ich noch was im Ohr zu haben was Entfernungen angeht.
Aber allein schon aus Sicherheitsgründen würde ich nie über bewohntem Gebiet
oder Menschen fliegen:eek:selbst wenn das Fluggerät noch so klein ist.
Meine Meinung!!
Schöne Grüße
Andreas
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Liebe Leute, bevor da wieder mal nur spekuliert wird und neue aberwitzige Gerüchte in die Welt gesetzt werden...
Mindestabstand Elektro zu bewohnten Gebieten 500m

...lest doch einfach mal Modellflug und Luftrecht (entsprechender Link in meiner Signatur). Danach wisst ihr fundiert mehr als 95% aller restlichen Modellflieger!
Gewaltiger Wissensvorsprung, das wär' doch was, oder?
 

Gast_39324

User gesperrt
Ganz einfach

Ganz einfach

Fliege nie über Menschen und Häuser;)

Oder so;
Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will. Zu beachten ist natürlich in diesem Zusammenhang die Bestimmung, dass im Abstand von weniger als 1,5 km von Wohngebieten Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden dürfen, wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht einheitlich geregelt ist. Außerdem sind bei allen Modellflugaktivitäten nicht nur Luftsperrgebiete zu beachten (Anhang §62 LuftVG) sondern auch von der Begrenzung von Flugplätzen ein Mindestabstand von 1,5 km einzuhalten.

Nach dem würde ich mal behaupten darf ich auch in der Stadt fliegen,wenn ich die Genehmigung vom Eigentümer habe:eek:

Ich schüttle immer den Kopf wenn ich ein Vid sehe wo einer übers Dorf fliegt:(

Gruß Jürgen
 
Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümer

Hallo allerseits,
zwei ergänzende Bemerkungen zu dem informativen Beitrag zur Rechtslage:
- Egal wo, bedarf es der Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Zum Beispiel in öffentlichen Parkanlage ist der Modellflug gelegentlich durch eine Satzung der Kommune untersagt.
- Zwischen "erlaubt" und "vernünftig" ist auch noch ein Unterschied.

Es gibt so schöne zugelassene Modellflugplätze .... .

Euer Stefan
 

Knut

User
Hallo,

lt. Luftrecht ist es also nicht verboten, mit Seglern/E-Seglern < 5 Kg über Häuser zu fliegen. Voraussetzung ist der Start von einem Gelände wofür ich das Einverständnis vom Eigentümmer habe.
Ob das nun vernüftig ist, ist eine andere Frage.
Wobei sich die 5Kg wohl auch nur auf den Start von einem zugelassenen Platz aus beschränken.

Tschüß
Knut
 

UpDown

User
Modellflug und Luftrecht Link

Modellflug und Luftrecht Link

Liebe Leute, bevor da wieder mal nur spekuliert wird und neue aberwitzige Gerüchte in die Welt gesetzt werden...
...lest doch einfach mal Modellflug und Luftrecht (entsprechender Link in meiner Signatur). Danach wisst ihr fundiert mehr als 95% aller restlichen Modellflieger!
Gewaltiger Wissensvorsprung, das wär' doch was, oder?

Der Satz hat gesessen! :cool:
Danke für Dein Link.
 
Lufthoheit

Lufthoheit

Ihr lieben Leute vergesst hier ganz offensichtlich, dass dem Grundstückseigentümer auch der Luftraum über seinem Gelände gehört!
Da geht mal gar nichts ohne Genehmigung!

Gruß

oldtimer
 

Hans J

Vereinsmitglied
:D soso, der A 380-Pilot fragt mich also nach seinem Start in HH-Finkenwerder ob er durch
meinen Luftraum fliegen darf. Dann muß ich wohl immer grade im Garten gewesen sein, als er anrief;)
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
oldtimer49 schrieb:
...dass dem Grundstückseigentümer auch der Luftraum über seinem Gelände gehört!

Da muss ich wohl irgendwann mal kalt enteignet worden sein...:cry:
 

Arndt

User
Hallo Eckart,

Dein Artikel zum Luftrecht ist wirklich sehr interressant. Danke fürs zusammen tragen!

Leider habe ich aber kein Antwort zur ursprünglichen Frage gefunden. Entweder ich habe das schlicht überlesen oder die Antwort lautet "Es gibt keine Mindesthöhe für den Überflug" außer den Grundregeln aus §1.

Würde mich freuen, wenn Du dazu noch mal etwas sagen könntest.

Danke und Gruß,

Arndt
 
Schließe mich an. Sehr interessante Zusammenfassung der luftrechtlich relevanten Punkte für Modellflieger, allerdings keine Infos bzgl. Besonderheiten über Ortschaften. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es für Modellflieger hier keine besonderheit gibt und die Sichtflugregeln der LuftVO bzgl. Mindesthöhen greifen. Demnach wären über dicht besiedeltem Gebiet (so ziemlich alles was nicht gerade ein allein stehendes Haus ist) 300m (1000 ft.) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600m der Wert an dem wir uns orientieren müssten.

EDIT: Tippfehler - aus 1500ft 1000ft gemacht.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Es gibt keine Mindestflughöhen für Modelle. Allerdings legt so manch einer die für die AL geltenden Sicherheitmindestflughöhen so aus, als ob sie gleichermaßen für Modellflieger gelten würden. Für diese Auffassung gibt es allerdings keine luftrechtliche Grundlage. Das sind rein persönliche Ansichten. Es ist nämlich die Frage, ob Modellflug dem Sichtflug gleichgesetzt werden kann. Wäre das der Fall, müsste jeder Modellflieger die Sichtflugregeln einhalten...

Wer mal nachlesen möchte: Quelle
 
Die Modellflugmindesthöhen immer analog zu den Sichtflugregeln auszulegen ist mit Sicherheit so wenig sinnvoll wie die Übersetzung anderer VFR-Regeln in den Modellflug. Ich wüsste zumindest nicht wie eine Mindesthöhe von 150m außerhalb der bewohnten Gebiete (also z.B. überm Feld neben dem Modellflugplatz) sinnvoll realistisch anwendbar sein sollten ;-)

Für die Mindesthöhe über bewohntem Gebiet würde ich allerdings bis mir was besseres bekannt ist von den genannten Richtlinien ausgehen, vermutlich mach ich damit auch nicht all zu viel verkehrt. Aber auch das hat natürlich keinerlei rechtliche Grundlage sondern ist nur meine persönliche Meinung.

Im übrigen bleib ich bewohntem Gebiet soweit wie möglich fern - aber darum geht's hier ja gar nicht.
 
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