F.3.2 Bauvorschriften
(b) Zwischen der oberen und unteren Mess-Marke muss der Querschnitt
(1) gleichmäßig rund
(2) konstant
innerhalb der in F.3.4 erlaubten Abweichungen sein, mit
Ausnahme der folgenden Bereiche:
Keep, partielle Ausschnitte zur Einführung eines Segels,
Liekschnur oder Mastrutschern, Öffnungen für Beschläge und/oder
Wanten, interne oder externe Anschlüsse für Salinge
Bedeutet das also, daß ein Mast zwar rund sein muss, eine Segelnut (Keep) aber aufgesetzt werden kann und wenn angespachtelt der Mast dadurch auch oval werden könnte?
Danke für Klärung
(b) Zwischen der oberen und unteren Mess-Marke muss der Querschnitt
(1) gleichmäßig rund
(2) konstant
innerhalb der in F.3.4 erlaubten Abweichungen sein, mit
Ausnahme der folgenden Bereiche:
Keep, partielle Ausschnitte zur Einführung eines Segels,
Liekschnur oder Mastrutschern, Öffnungen für Beschläge und/oder
Wanten, interne oder externe Anschlüsse für Salinge
Bedeutet das also, daß ein Mast zwar rund sein muss, eine Segelnut (Keep) aber aufgesetzt werden kann und wenn angespachtelt der Mast dadurch auch oval werden könnte?
Danke für Klärung