Strafkringel - wann?

Tiga

User gesperrt
Hi Leute,

mal eine Frage an die Regelprofis. Folgende Situation:
Man segelt in einem relativ dichten Feld, begeht eine Regelverletzung und muss nun einen Strafkringel drehen. Nun besagt ja die Regel dass man sich frei segeln muss um dann unverzüglich seinen Strafkringel zu drehen. Aus dieser Formulierung ergeben sich ja nun zwei Fragen die auf Regatten immer wieder für Gesprächsstoff sorgen.

1. "frei segeln"

Die Forderung an sich ist ja klar, man muss eine Position erreicht haben in der man ohne die Behinderung anderer Wettfahrtteilnehmer seinen Kringel drehen kann. Aber: reicht es wenn man im Feld so lange mitsegelt bis sich die geforderte freie Position ergibt oder muß man sich aktiv frei segeln, ggf. also auch sofort seitlich aus dem Feld heraussegeln um dort ohne Behinderung kringeln zu können?

2. "unverzüglich"

diese Formulierung wird nun extrem unterschiedlich ausgelegt. Bis jetzt habe ich drei Varianten gehört:
a) man hat Zeit bis unmittelbar vor der Zieldurchfahrt
b) man muss auf jeden Fall noch auf dem derzeitigen Bahnschenkel kringeln
c) bei der allerersten Möglichkeit die sich bietet.

Wenn letzteres der Fall ist dann wäre es ja bereits ein weiterer Regelverstoß wenn ich z.B nach einem Protest frei genug bin um sofort kringeln zu können, ich aber einfach noch ein Stück weiter segle (z.B. weil das Boot gerade so gut läuft) und ich erst 1 min. später kurz vor der Bahnmarke meine Strafe absolviere.

Ich bin gespannt was die Profis dazu meinen!

Viele Grüße
Rainer
 
zu 1)

Du musst dich aktiv freisegeln! D.h. z.B. auch aus dem Feld raus wenden/halsen oder Segel aufmachen.

zu 2)

unverzüglich = ohne schulhaftes Zögern (Rechtsdeutsch) :D

Da du dich ja aktiv frei segeln musst kannst du auch bei der nächsten Möglichkeit (d.h. ohne einen Dritten zu behindern) kringeln. Auf jeden Fall sollte es vor erreichen der nächsten Bahnmarke passieren.

Beste Grüße

Nigel
GER 87
 

Gast_633

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hi tiga, wo hast das gelesen?

es stimmt,dass es so angewendet wird, aber in den isaf regeln steht nichts davon (oder?)
es wird normalerweise vom veranstalter in die segelanweisung geschrieben und meist wird das gemeint was nigel sagt. möglichst sofort ohne jemanden zu behindern, sonst kannste gleich weiterdrehen.

gruss andreas
 

Tiga

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Hi Andreas,

hi tiga, wo hast das gelesen?
Was speziell meinst du? Etwa die Formulierungen "unverzüglich" und "frei segeln"? Die stehen exakt so in den ISAF-Wettfahrtregeln:

720º Turns Penalty
After getting well clear of other boats as soon after the incident as possible, a
boat takes a 720º Turns Penalty by promptly making two complete 360º turns
(720º) in the same direction, including two tacks and two gybes. When a boat
takes the penalty at or near the finishing line, she shall sail completely to the
course side of the line before finishing.
Oder hast du was anderes gemeint?

Der Grund für meine Frage war die Tatsache dass es in Unterschneidheim mal wieder (wie schon bei so vielen Regatten) große Unstimmigkeiten über die Auslegung dieser Regel gab.

Ach ja: wie ist es in Köln gelaufen?

Grüße
Rainer

[ 26. September 2004, 22:24: Beitrag editiert von: Tiga ]
 

Gast_633

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ja genau das meinte ich. , habe immer geglaubt dies waere etwas softer formuliert. ja da kann ich mich nur nigel anschliesen. wobei ich auch (und einige andere) als schieri auch noch einen halben bahnschenkel tolerieren.oft kann man sich nicht freisegeln ohne andere zu behindern und dies sollte man ja auch nicht. man hat waehrend des kringeln kein vorfahrtsrecht.
köln war für walter super (3/4.platz) ich haette ir vielleicht einen besseren gewuenscht, hatte ahbe etwas pech mit dem boot (viele störungen in der funke-am 2.tag mit frequenzscanner war es auch klar. gleich 2 anlagen haben auf mich rein gestreut. also nur 8 und 9)

gruss andreas
 
Hallo Rainer,

Deine Irritation ist verständlich, hatte mich auch über die verschiedenen Aussagen gewundert - die ja fast jeden IOM-Lauf begleitet haben ;). Es ist wohl eine typisch deutsche Krankheit, aus eigentlich doch ganz einfachen deutlichen und unmissverständlich klaren Regeln noch irgendwelche Interpretationen zu ziehen und darüber zu diskutieren. Ebenso typisch ist es wohl, das sich diese "Meinungen" oftmals im Skipperfeld verbreiten und festsetzen, vielleicht weil es einfacher ist, dem Hörensagen einfach zu glauben, als mal selbst im Buch nachzuschauen - besonders wenn die Aussagen ab und an von Leuten stammen, die als "Profis" oder "Authoritäten" gelten. ;)

Mit ein wenig Logik, die den ganzen lieben Segelregeln hinterlegt ist (ok, ok, auch wenn nicht immer gleich ersichtlich... :D ), macht es ja auch Sinn, "unverzüglich" seine Entlastung zu fahren. Wenn ich mir auf der Startkreuz was einfange, und dann erst ne halbe Stunde später unmittelbar vorm Ziel entlaste - wie soll das von den Observern denn bitte schön noch im ganzen Rennablauf mit u.U. weiteren Situationen / Vorfällen beobachtet/verfolgt werden?

"Unverzüglich" wird bzw. wurde früher, dann so ausgelegt, daß man nach dem Vorfall eben erkennbar Anstalten machen muß, zu seinem Kringel zu kommen. Wenn man mitten in einem Pulk ist, kann man natürlich nicht einfach das Boot rausheben, abseits reinsetzen, Kringeln und gut ist. Daher wird das Freisegeln in solch einem Fall in der Regel sogar bis zur nächsten Boje toleriert, passiert der Vorfall unmittelbar vor einer Tonne / beim Runden einer Tonne ggfs. dann auch bis zur folgenden Tonne. Schlicht deshalb, weil Du ja beim Freisegeln niemanden behindern darfst, bzw. Du oft nicht einfach auch mit normalerweise Wegerechtsposition aus dem Feld raussegeln kannst. Man hat ja keine Rechte mehr in dem Moment, wo man sich eben an die Entlastung begibt - und das gilt bereits vom ersten Ansatz zum Freisegeln an - nicht erst beim reinen Kringeln. Wenn ein Boot aber bereits "frei" ist, also kein Pulk oder so drumherum - dann soll/muß es sofort seinen Kringel machen und fertig.
In Unterschneidheim waren von verschiedenen Leuten diese Limits klar und deutlich weit überzogen worden, da waren oft in keinster Weise "unverzügliche" Versuche zu erkennen - selbst wenn sie bereits völlig frei dahin segelten. Bei einer (internationalen) Meisterschaft hätten die vermutlich gleich den nächsten Protest am Hals gehabt, bei "strengeren" Observern aber evtl. auch bei einer normalen Regatta.

Das gleiche übrigens zur in Unterschneidheim aufgekommenen Frage bzw. Aussage nach dem erlaubten Beginn eines Luvrecht eines überholenden Bootes. Das stelle ich mal in einen eigenen Beitrag - jetzt interessiert es mich nämlich doch... :confused: .

Gruß
Thomas
 
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