Einfuhrumsatzsteuer

jaja, das leidige Thema ...

Ich nutze gelegentlich die Möglichkeit, mir Modellbauartikel in geringfügigem Umfang bei einem chinesichen Händler zu bestellen und nach Hause schicken zu lassen.
Bisher war ich der Auffassung, dass zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer lediglich der reine Warenwert herangezogen wird - bei einem Warenwert von unter 22€ das Ganze also einfuhrumsatzsteuerfrei erfolgt, unabhängig von der Höhe der dazu kommenden Versandkosten.
So hat das auch die ganze letzte Zeit funktioniert: Ich habe beim Zollamt die PayPal-Rechnung vorgelegt, auf der sowohl der Warenwert als auch die Versandkosten ersichtlich sind. Lag der Warenwert unter 22€, wurde keine EUSt. erhoben.

Nicht so bei meiner letzten Sendung! Der Zollangestellte rechnete diesmal die Versandkosten zum Warenwert und berechnete dann die EUSt. Diese lag bei über 5€, ich musste also bezahlen.
Auf meine Nachfrage, wieso die Versandkosten mitgerechnet würden, bekam ich zur Antwort, dass es dazu eine Anweisung des (für mein Zollamt zuständigen) Hauptzollamts Erfurt gäbe, die auf einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg basiere.

Eben habe ich mit dem HZA Erfurt gesprochen - die Anweisung an die untergeordneten Zollämter gibt es tatsächlich. Auf welchem Urteil des Hamburger Finanzgerichts (Aktenzeichen) die Erfurter Anweisung basiert, konnte (oder wollte?) der Gesprächspartner aber nicht sagen?
Noch interessanter: Auf meinen Hinweis, dass andere HZA die Berechnung der EUSt. anderes, also ohne Hinzurechnung der Versandkosten, handhaben, bekam ich zur Auskunft (und diesmal wörtlich, ich habe extra mitgeschieben): "Das entscheidet jedes Zollamt unterscheidlich, das sind immer Einzelfälle, wie die Kollegen das handhaben."

Es kann doch nicht sein, dass jeder Zollbedienstete das nach "Gutdünken" entscheiden kann! Oder doch? Wie jetzt??? Ich habe Pech, weil die Mitarbeiter in meinem Zollamt der Meinung sind, die Versandkosten mit einzurechnen? Kann ich meine Waren dann bitte über eine anderes Zollamt einführen lassen, wo die Kollegen nur den Warenwert betrachten?

Und: Gibt es dieses Hamburger Urteil irgendwo zum Nachlesen?


Thomas
 
Ich kenne es auch so, dass der Versand mal berücksichtigt wird - und mal nicht. Eine schlüssige Auskunft seitens des Zolls bekam ich bisher nicht.

greets, Nik
 
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Nicht so bei meiner letzten Sendung! Der Zollangestellte rechnete diesmal die Versandkosten zum Warenwert und berechnete dann die EUSt. Diese lag bei über 5€, ich musste also bezahlen.
Auf meine Nachfrage, wieso die Versandkosten mitgerechnet würden, bekam ich zur Antwort, dass es dazu eine Anweisung des (für mein Zollamt zuständigen) Hauptzollamts Erfurt gäbe, die auf einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg basiere.
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Hallo Thomas,

grundsätzlich werden bei der EUSt. die Gesamtkosten als Grundlage verwendet, also Warenwert plus Porto, Verpackung und eventuell sogar die Transportversicherung.

Wenn ein Zollangestellter sich vertut und nur den Warenwert verwendet, hast Du Glück gehabt. Ein Anspruch auf zukünftige "falsche Berechnungen" lässt sich da nicht ableiten.

:) Jürgen
 

@all: Danke erstmal für die Hilfen/Meinungen ...

@stopfohr: In dem von Dir verlinkten Beitrag geht es um Warenwerte deutlich über dieser ominösen 22€-Grenze. Das dabei Warenwert UND Versandkosten zugrunde gelegt werden, ist unstrittig.

@Juergen: Hier steht eindeutig "mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22Euro" (Hervorhebung durch mich). Und so wurde das ja auch bisher gehandhabt ...

@all: (Wo) Gibt es eine eindeutige Regelung?
Oder bleibt die Erhebung der EUSt. dem Gusto des gerade im Dienst befindlichen Zollbeamten überlassen?

Thomas
 

WeMoTec

User
Ganz korrekt wird eigentlich der Versandanteil bis zur deutschen Grenze angesetzt. Ist dieser nicht separat ausgewiesen, kalkulieren Zollagenten (Gdsk, UPS, GLS) aber auch der Zoll häufig pauschal mit 70% der gesamten Versandkosten.

Wichtig auch: Die USt. wird zwar theoretisch ab 22 Euro berechnet, die Zollämter (zumindest in NRW) sind aber gehalten, Beträge < 5 Euro wegen des entstehenden Arbeitsaufwandes :D nicht ein zu ziehen.

Oliver
 
Inzwischen habe ich mal auf der "www.zoll.de"-Seite weiter gegrast und Folgendes gefunden:

"...Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Rechnungsendpreis, Hinzurechnungen oder Abzüge finden nicht statt. Das heißt, dass z.B. Portokosten einbezogen werden, wenn Sie im Rechnungspreis enthalten sind..."

Genau hier liegt scheinbar das Problem, auf einer älteren Seite (aus 2006) war nämlich folgender Wortlaut zu lesen: "Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 EUR ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht."

Also, nun scheint's ja eindeutig zu sein: Der aktuelle Wortlaut bezieht die Versandkosten ein. Punkt. Ende.

... die Zollämter (zumindest in NRW) sind aber gehalten, Beträge < 5 Euro wegen des entstehenden Arbeitsaufwandes :D nicht ein zu ziehen.
Ja, bei uns läuft das auch so. Allerdings spricht der Zoll selbst hier von 10€:
"Absehen von der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer- sog. Kleinbetragsregelung nach § 15 EUSt-BV -
Aus Vereinfachungsgründen wird von der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer in Bagatellfällen abgesehen. Diese Kleinbetragsregelung setzt voraus, dass:
- die Gegenstände bei ihrer Einfuhr nur der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen,
- der festzusetzende Einfuhrumsatzsteuerbetrag weniger als 10 EUR beträgt und
- der Steuerbetrag in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.
"

:confused:


Thomas
 

udogigahertz

User gesperrt
Genau hier liegt scheinbar das Problem, auf einer älteren Seite (aus 2006) war nämlich folgender Wortlaut zu lesen: "Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 EUR ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht."

Also, nun scheint's ja eindeutig zu sein: Der aktuelle Wortlaut bezieht die Versandkosten ein. Punkt. Ende.
Thomas
Ja, das wurde früher kundenfreundlicher gehandhabt, nun nicht mehr. Dazu gibt es auch einen Hintergrund, nämlich den, dass es in der Vergangenheit so einige findige (windige?) Internethändler gab, die den Warenwert absichtlich unter der 22,--€-Grenze hielten (warum wohl?), dann aber astronomische Versandkosten veranschlagt hatten, um letztlich wieder auf ihren Preis zu kommen.
Diesem "Einfuhrumsatzsteuerschwindel" hat man nun mit der aktuellen Regelung einen Riegel vorgeschoben, leider zu Lasten aller übrigen, ehrlichen Internethändler und deren Kunden. So ist das leider allerorten zu beobachten: Ein paar Schwarze Schafe können den Hals nicht voll genug kriegen ...... und am Ende zahlen wir alle dafür die Zeche.

Grüße
Udo
 
Diese findigen Händler haben sicher auch wegen Ebay den Warenwert runter und die Versandpauschalen hochgesetzt. Ebay- Provisionen zahlt man ja auch nur auf den Wa(h)renwert...
 
Dazu gibt es auch einen Hintergrund, nämlich den, dass es in der Vergangenheit so einige findige (windige?) Internethändler gab, die den Warenwert absichtlich unter der 22,--€-Grenze hielten (warum wohl?), dann aber astronomische Versandkosten veranschlagt hatten, um letztlich wieder auf ihren Preis zu kommen.

Der Zoll hatte schon immer das Recht, offensichtlich unrichtige Warenwerte nicht zu akzeptieren, und dann selber einen Wert zu ermitteln, sowohl im Versandhandel als auch bei der Einreise am Flughafen war. Und das haben die in solchen Fällen auch in der Vergangenheit getan.

Oliver
 

spacy

User
Da hab ich wohl ein kulantes Zollamt, noch nie bei einer meiner gut 130 China Bestellungen wurde der Versand mitberechnet :rolleyes:
Leider bin ich inzwischen vermutlch auf irgendeiner Liste, denn seit diesem Jahr wird JEDES einzelne Paket an mich vom Zoll abgefischt, muß ich jedes Mal was zu texten.
 
Tach, zusammen!
Hier mal ein Auszug aus den offiziellen Zollseiten:

Entscheidend für die Abgaben ist der Zollwert:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/d0_abgabenfestsetzung/index.html

Zitat: "Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. "

Vielleicht hilft dies bei der Argumentation beim Zoll weiter...

Gruß
jogi
 
Aber der Zollwert kommt doch erst zum Tragen wenn es über 150€ sind, denn darunter ist die Ware ja Zollbefreit. Und es ging ja hier anfangs um Warenwerte unter 22€ oder?

Aber vielleicht kann ja einer mal die Zollwertgeschichte mit zum Zollwert nehmen und sobald die Versandksoten mit einberechnet werden wenn unter 22€ Warenwert den zettel auf den Tisch legen...und danach bitte hier berichten...dann haben wir alle was davon ;-)

Und ja, ich hab auch schon beides erlebt, mal mit mal ohne Versandkosten.

Was auch zu berücksichtigen ist: Eigentlich kostet jeder Tag beim Zollamt Lagergebühren, hier (NRW) sind es momentan 50 Cent/Tag, deshalb ist die 5€ Kulanzgebühr schnell erreicht.

Wolfgang
 
Hallo!
Das ist so nicht ganz richtig.

Der Zollwert wird grundsätzlich nach dem GATT-Zollwertkodex bestimmt:
siehe:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/index.html

Ab einem Zollwert von 22.- € wird die Einfuhr einfuhrumsatzsteuerpflichtig,
ab 150,- € zusätzlich zollpflichtig.
Bis zu der Höhe von 22,- € gilt die Lieferung im Postverkehr als "Geringwertige Sendung":

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/b0_geringwertige_sendung/index.html

Ausnahmen gibt es auch, z.B. für Kaffee.


Gruß
jogi
 
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