DMFV-Hilfsfonds 2005

Förderprogramm für DMFV-Mitgliedsvereine

Der DMFV-Hilfsfonds ist ein Förderprogramm des Deutschen Modellflieger Verbandes e.V. für seine Mitgliedsvereine. Die Vereinsförderung besteht aus einem finanziellen Zuschuss des DMFV. Antragsberechtigt sind alle DMFV–Vereine, die mindestens drei Jahre Mitglied im DMFV sind.

Gefördert werden besondere sportliche Maßnahmen, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Maßnahmen für den Umweltschutz. Schriftliche Anträge können formlos an die Geschäftsstelle des DMFV geschickt werden und müssen die vom geschäftsführenden Vorstand unterzeichneten Punkte "Beschreibung der geplanten Maßnahme", "Kostenvoranschlag" und "Erklärung, dass im Jahr der Förderung keine Kündigung als Mitgliedsverein im DMFV erfolgt" enthalten. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und spätestens bis 31. Mai 2005 beim DMFV eingegangen sein. Jeder Verein kann pro Jahr nur einen Antrag für eine Maßnahme stellen. Die DMFV-Mittel für den Hilfsfonds sind jährlich begrenzt und können nur bis zum Limit ausgeschöpft werden. Als Zuschuss kann maximal die Hälfte der Gesamtausgaben der Maßnahme jedoch nicht mehr als 1.500 Euro bewilligt werden.

Über die Gesamtausgaben, einschließlich des Eigenanteils des Vereins, muss dem DMFV ein vom Vereinsvorstand unterzeichneter Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Dieser Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Wochen nach Fertigstellung der Maßnahme in der DMFV-Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Über die Vergabe der Vereinsfördermittel entscheidet ein unabhängiges Gremium des DMFV, das aus dem Präsidenten und je einem Mitglied des Gebiets- und Fachbeirats besteht, das weder Vorsitzender noch Stellvertreter seines Beirats sein darf. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Nähere Informationen sind direkt bei der DMFV-Geschäftstelle in Bonn erhältlich.
 
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