Reger Erfahrungsaustausch

Gemeinsame Gutachterschulung von DMFV und DAeC

Nürnberg ist am 12. März Schauplatz einer gemeinsamen Gutachterschulung der Luftsportverbände DMFV und DAeC gewesen. Insgesamt hatten sich 25 Modellflug-Sachverständigen-Gutachter in der Frankenmetropole eingefunden, um sich neben einem regen Erfahrungsaustausch mit drei Kernthemen zu beschäftigen.

Hauptthema war das beim Ingenieurbüro Wolfgang Sorge entwickelte vereinfachte Verfahren zur schallimmissi-onstechnischen Beurteilung von Modellfluggeländen gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV).
Die Entwicklung dieses Verfahrens wurde 2003 von DMFV und DAeC, als Weiterentwicklung des bereits vor-handenen DMFV-Gutachtens vom TÜV Rheinland, in Auftrag gegeben und 2004 abgeschlossen. Der Auftrag umfasste die Messung der charakteristischen 25-Meter-Pegel mehrerer Flugmodelle sowie die Erstellung von Frequenzanalysen. Hinzu kam die Berechnung des charakteristischen mittleren Schallleistungspegels für je ein typisches Flugmodell mit Kolbenmotoren beziehungsweise Strahltriebwerken – gegebenenfalls einschließlich Zuschlägen gemäß Sportanlagenlärmschutzverordnung. Weiterhin war Gegenstand der Untersuchung die Be-rechnung von Schallimmissionspegelrasterkarten mit Darstellung des jeweiligen Beurteilungspegels "tags" an Sonn- und Feiertagen innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten für je ein charakteristisches Flugmodell mit Kol-benmotoren beziehungsweise Strahltriebwerken. Den Abschluss bildete die Entwicklung von Abstandstabellen mit Angabe der jeweils mindestens erforderlichen Entfernung zwischen Mitte Start-/Landebahn und Immission-sort für insgesamt fünf Gebietscharakteristiken. Mit dem Gutachten des Büro Sorge stehen für das Verfahren zur Erteilung der Aufstiegserlaubnis erstmalig Abstandstabellen zur Verfügung. Mit ihnen kann auf einfache Art und Weise der maximal mögliche Emissionspegel der eingesetzten Flugmodelle ermittelt werden.

Die grundlegende Idee ist dabei, die Ausbreitung der erzeugten Schallenergie in unterschiedlichen Geländetypen so zu vereinheitlichen, dass sie in einer allgemein gültigen Abstandstabelle in Kombination mit den zulässigen Emissionswerten (Modell) dargestellt werden kann. Man geht also von den am Immissionsort (Nachbar) maxi-mal zulässigen Lärmpegeln aus und stellt über Ausbreitungsrechnungen fest, in welcher Entfernung zum Immis-sionsort welche maximalen Emissionswerte erlaubt sind. Es werden die jeweils ungünstigsten Bedingungen berücksichtigt Auf diesem Wege wird erreicht, dass bei der Einhaltung der vorgegebenen Maximalpegel auf dem Modellfluggelände keine Schallmessungen beim nächsten Nachbarn gemacht werden müssen und die Immissi-onsrichtwerte nach der 18. BImSchV zwingend eingehalten werden.

Bislang wurden die Modellfluggelände nach der "Richtlinie für die Genehmigung der Anlage und des Betriebes von Flugplätzen für Flugmodelle und für die Erteilung zum Aufstieg von Flugmodellen" beurteilt. Darin wird pauschal der maximal zulässige Schallpegel in 7 Meter Abstand zum Flugmodell in Abhängigkeit der Entfer-nung zum nächsten Wohngebiet festgelegt. Die Nachteile dieser Regelung sind hinlänglich bekannt, denn sie nimmt keinen Bezug auf die wirklichen Störungen, die in einem Wohngebiet bei unterschiedlicher Nutzung auftreten. In der Praxis führt sie zu unverhältnismäßig hohen Einschränkungen beim Modellflugbetrieb. Die Erkenntnisse dieses Verfahrens wurden bereits in den Vorschlag der Luftsportverbände zur Neufassung der Richtlinien zur Erteilung der Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle eingearbeitet. Dieser Vorschlag liegt dem Bun-desministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen seit geraumer Zeit zur Entscheidung vor.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Gutachterschulung war ein Vortrag von Günter Meyer zum Thema Er-richtung und Betrieb von Modellfuggeländen aus Sicht der Kreisverwaltungsbehörde. Herr Meyer stellte dar welche Behörden im Verfahrung zur Erlangung der Aufstiegserlaubnis beteiligt sind und welche Verordnungen und Gesetze beachtet werden müssen. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Baurecht, Naturschutzrecht und die Bundessimmissionsschutzvorordnung. Wertvolle Hinweise konnte er den Gutachtern im Umgang mit den Behörden geben.

Da inzwischen immer mehr Flugmodelle mit Turbinenantrieb auf unseren Fluggeländen im Einsatz sind, gab Winfried Ohlgart einen Einblick in die Sicherheit beim Betrieb von Jetmodellen. Dabei konnte festgestellt wer-den, dass der Betrieb von Jetantrieben mit der technischen Entwicklung kontinuierlich sicherer wird. Dazu haben unter anderem Innovationen wie Autostart, elektronische Kontrolle, passendes Fernsteuerequipment und die gestiegene Erfahrung von Piloten und Herstellern beigetragen.

Auf Grund der Schadensauswertung beim DMFV konnte festgestellt werden, dass beim Betrieb von Modellen mit Turbinenantrieb keine höhere Gefahr als beim sonstigen Modellflugbetrieb ausgeht. Diese Untersuchung zeigt auf: Die Empfehlungen der Verbände zum eigenverantwortlichen Handeln der Piloten sind in Verbindung mit den vorhandenen Regelungen für den gesamten Modellflug völlig ausreichend. In einer engagierten Ab-schlussdiskussion machte DMFV-Präsident Hans Schwägerl den Vorschlag zur Bildung einer ständigen Exper-tenkommission, die den Zulassungsbehörden in allen Fragen zum Modellflugbetrieb beratend zur Seite steht. DMFV und DAeC wollen hierfür kurzfristig die Weichen stellen.
 
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