Keine 35 MHz für Simulatoren

Schreiben der Regulierungsbehörde klärt die Situation

Da Flugsimulatoren immer mehr Verbreitung finden, die mit einer echten Modellfernsteuerung betrieben werden können, gibt es Unklarheiten im Bezug auf die Rechtmäßigkeit einer Nutzung des 35-MHz-Frequenzbereiches am heimischen Computer. Im folgenden veröffentlichen wir Auszüge aus einem Brief, den die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu dieser Thematik jüngst einem interessierten Fragesteller zukommen ließ:

Die Frequenzen des 35-MHz-Frequenzbereiches dienen gemäß der Verfügung 53/2003 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für Modellfunk (Funkanwendungen zur Fernsteuerung von Modellen)", veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 23/2003 der Reg TP vom 19.11.03, ausschließlich der Fernsteuerung von Flugmodellen. Da es sich bei einem Heim-PC auch im weitesten Sinne nicht um ein Flugmodell handelt (dieses wird lediglich nachgebildet), darf die von Ihnen geschilderte Anwendung nicht auf den 35-MHz-Frequenzen für Modellfernsteuerungen betrieben werden.

Da der Betrieb der "Flugsimulatoren" überwiegend innerhalb geschlossener Gebäude stattfinden dürfte, verringert sich einerseits die Störreichweite der Sender. Anderseits ist der Betrieb von Flugmodellen nicht generell auf ausgewiesenes Fluggelände beschränkt (insbesondere die Betriebsorte für die Fernsteuerung von Helikoptern und Kleinstmodellen, die mittlerweile auch innerhalb ausreichend geräumiger Gebäude geflogen werden, können nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden), so dass kein geeigneter Sicherheitsabstand zwischen Simulator und "normalem" Flugbetrieb festgelegt werden kann. Auch über den Weg der Begrenzung der Strahlungsleistung kann keine bessere Verträglichkeit erzielt werden, da die Sende- beziehungsweise Strahlungsleistung der Sender im Allgemeinen nicht ohne weiteres manuell verändert werden kann.

Unterstellt man für die Zukunft ein reges Interesse am Einsatz derartiger Simulatoren, ist daher mit einem hohen Störpotenzial für den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Modellfernsteuerungen zu rechnen, was im Sinne einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung nicht hingenommen werden kann.

Die Reg TP weißt darauf hin, dass die drahtlose Verbindung zwischen den Komponenten der Modellfernsteuerung und dem Heim-PC mit verhältnismäßig geringem Aufwand auf anderen Frequenzen realisiert werden kann, da zahlreiche Fernsteueranlagen durch steckbare Module eine Umrüstung auf die im Bereich der Modellfernsteuerungen üblichen Frequenzen des 27-MHz- beziehungsweise 40-MHz-Bereiches ermöglichen.

Daneben stehen für derartige Anwendungen zahlreiche geeignete Frequenzen der sogenannten Short Range Devices (SRD) zur Verfügung, die mit der Verfügung 71/2003, veröffentlicht im Amtsblatt der Reg TP Nr. 25/2003, ebenfalls für die Benutzung durch die Allgemeinheit, also unter anderem auch ohne Anmelde- und Gebührenpflicht zugeteilt wurden.
 
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