FFH- und Vogelschutzgebiete

Rechtsgutachten des DMFV über die Auswirkungen von FFH- und Vogelschutzgebieten auf den Modellflugsport

Durch die Einführung der Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) auf Ebene der Europäischen Union haben sich für Deutschland Veränderungen in den Naturschutzvorschriften ergeben, die sich ebenfalls auf den Modellflugsport auswirken. Am stärksten sind diese Änderungen zu spüren, wenn in einem betroffenen Gebiet ein neues Fluggelände angelegt werden soll. Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) hat nun ein Rechtsgutachten über diese Auswirkungen erstellen lassen, das das erste seiner Art sein dürfte. Damit besitzt der Verband ein effektives Instrument, um seine Vereine optimal beraten zu können. Ein faunistisches Fachgutachten und ein ausgearbeiteter Leitfaden sind ebenfalls bereits in Auftrag gegeben, und sollen in kürze zur Verfügung stehen.

Bei den neuen Umweltvorschriften geht es sowohl um einen langfristigen Schutz wildlebender Vögel als auch um den Erhalt biologischer Vielfalt. Deswegen sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgefordert, entsprechende Gebiete auszuwählen und der EU zur Bestätigung zu melden. Für betroffene Modellflugvereine kann die Umsetzung der Richtlinien bedeuten, dass Verträglichkeitsprüfungen beziehungsweise auch Alternativprüfungen anstehen können. Mehrere betroffene Vereine hatten sich bereits an den DMFV gewandt und um Hilfestellung hinsichtlich einer Aufstiegserlaubnis gebeten. Mit dem Rechtsgutachten, das die in Modellflugfragen erfahrene Kanzlei Kreutzberg erstellt hat, hat der DMFV eine wesentliche Grundlage geschaffen, um seinen Mitgliedsvereinen eine erforderliche fundierte Beratung und Hilfestellung zu ermöglichen.
 
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