Haftpflichtversicherung - Hangflug in Dänemark

Moin,

ich suche eine passende Haftpflichtversicherung für den Hangflug an Dänemarks Steilküsten und eventuell für die Hänge in Österreich, für die allgemeine Modellflugplatzbenutzung und für eventuelles "Wiesenfliegen" (... falls mal kein passender Modellflugplatz in der Nähe ist).

Welche internationale Haftpflichtversicherung könnt Ihr empfehlen ? Reicht die Versicherung vom DMO oder DAeC aus ?

In allen Versicherungen gibt es irgendwelche Haftungsbeschränkungen beim Wiesenfliegen in Bezug auf das Gelände, Gemeinde oder Kommune um Erlaubnis fragen, ... und so weiter. Wie verhält sich so etwas an den Steilküsten von Dänemark ? Wie macht man das in Österreich ? Woher soll man dort wissen, wem der Berg gehört ?

Wie macht man so etwas z.B. rund um Hanstholm (DK) oder am Bulbjerg (DK)? Ich kann mir nicht vorstellen, das dort die Modellflieger jedesmal vorher um Erlaubnis bitten. Wie ist dort die Rechtslage ?

Wie macht Ihr das ? Habt Dank für Eure Informationen.

Gruß
Cord
 
DMFV bietet mit seiner erweiterten Optionen auch ein Angebot. Aber auch hier gewisse Zusätze wie: Erlaubnis des Eigentümers

Würde mich auch fragen, wie das so in der Praxis im Schadensfall so läuft?
 

Hacki

User
Moin,

einmal zur Information: Am Bulbjerg Klit ist das Modellfliegen inzwischen leider verboten !

Gruß Frank
 

Tillux

User
Hallo Cord,

für die Tannenalm in Östereich brauchte ich schnellstmöglich eine Modellflug-Haftpflicht Versicherung.

Von DMO bekam ich sie (per persönlichen Rückruf) innerhalb eines halben Tages! erteilt.

Ein sehr netter und engagierter Herr war am Telefon.

Die Versicherung gilt weltweit außer in Usa.

Wildflieger sind natürlich auch versichert (ohne die sonst übliche Zusatzversicherung).

Sie ist außerdem die günstigste, da man auch keinen Vereinsbeitrag bezahlen muß.

Alles hier unter Versicherungen zu lesen (etwas runterscrollen):

https://www.ssl-id.de/deutsche-modellsport-organisation.de/Frame.html

L.G.
 
hier im Wiki finden sich auch Info´s zu den div. Versicherungen, wobei die Bewertung meines Erachtens etwas einseitig ist...
Wie Till bin ich aus denselben Gründen bei DMO.
hier kann man auch versichert werden:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich über den RC-Network Modellsport e.V. beim DAeC oder DMFV zu versichern. Wir sind in beiden Spitzenverbänden Mitglied, wodurch jedes Mitglied bei uns die freie Wahl hat, welche Versicherungspolice und Rahmenbedingungen individuell am Besten passen.
 
Na dann werd ich mir mal weitere Informationen direkt beim DMO einholen.

Habt Dank für Eure ersten Informationen.

Gruß
Cord
 
E-Mail an den DMO

E-Mail an den DMO

Moin,

ich habe mal folgenden Text an den DMO gemailt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige in sehr naher Zukunft eine Modell-Halter-Haftpflichtversicherung für die Benutzung von Modellflugplätzen, für den Hangflug in Deutschland / Dänemark / Österreich und gelegentliches Wiesenfliegen.

In Ihren Versicherungsbedingungen steht, das man bei Wiesenfliegereieine Genehmigung des Grundstückseigentümers vorliegen sollte.
Da Hangflug mit der Wiesenfliegerei zu vergleichen ist, stellt sich mir hier die Frage, wie ich an solche Genehmigungen kommen soll , um Ihre Versicherungsbedingungen zu erfüllen.

Nehmen wir mal an, ich würde in das Hangflugmekka Hanstholm in Dänemark fahren und an den zahlreichen Steilküsten / Dünen zwischen Klitmøller / Hanstholm / Hambourg / Vigsø fliegen wollen.
Dort oben ist der Hangflug zwar erlaubt bzw. geduldet, jedoch kann man als Einzelperson keinen Grundstückseigentümer nach einer Genehmigung fragen. Man kann dort oben über die Campingplätze, Ferienhausvermittlung oder Kommune Informationen über das Gebiet bekommen, jedoch würde ich auch dort keine schriftliche Genehmigungerhalten, geschweige denn die Adresse vom Grundstückseigentümer.

Wie verhält sich das mit Ihren Versicherungsbedingungen?
Bin ich in diesem Fall nicht versichert ?

Ich würde Sie bitten, mir darüber Informationen zukommen zu lassen
.


Daraufhin habe ich folgende Information vom DMO erhalten:


Sehr geehrter Herr .... ,

wenn das Fliegen auf dem jeweiligen Gelände erlaubt ist, dann sind die Bedingungen erfüllt.
Es darf nur nicht im Schadenfall von dem Grundstücksbesitzer erklärt werden, daß er mit der Benutzung seines Grundstückes nicht einverstanden war.

Mit freundlichem Gruß der DMO



Das bedeutet in meinen Augen: Um einen Versicherungsschutz zu haben, muß man unbedingt mit dem Grundstückseigentümer einen Vertrag machen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Da man aber eventuell über die Grundstücksgrenze hinausfliegt, sollte man gleich mit allen umliegenden Grundstückseigentümern auch noch einen weiteren Vertrag machen. Schließlich kann das Modell ja auch auf deren Grundstück abstürzen und im schlimmsten Fall einen Personenschaden verursachen.

Das macht doch keinen Sinn ! So etwas habe ich noch nie gehört !

Weitere Infos gibt es demnächst.

Gruß
Cord
 
hi Cord,
das hört sich nach Sekretärin an, wenn du es genau wissen willst, solltest du anrufen.
Wir hatten das Thema schon mal hier diskutiert...
 
...
Das bedeutet in meinen Augen: Um einen Versicherungsschutz zu haben, muß man unbedingt mit dem Grundstückseigentümer einen Vertrag machen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Da man aber eventuell über die Grundstücksgrenze hinausfliegt, sollte man gleich mit allen umliegenden Grundstückseigentümern auch noch einen weiteren Vertrag machen. Schließlich kann das Modell ja auch auf deren Grundstück abstürzen und im schlimmsten Fall einen Personenschaden verursachen.
...

Hallo Cord,

eine Erlaubnis muß nicht gleich ein schriftlicher Vertrag sein und Du brauchst auch keine "Überflugrechte" für das Nachbargrundstück beantragen.

Du solltest Dich beim Fliegen im Ausland über eine eventuell abweichende Gesetzeslage beim Modellfliegen informieren. Im Schadensfall gilt in Dänemark natürlich dänisches Recht.

http://www.rc-unionen.dk/

Im Zweifelsfall rate ich Dir zu einer Versicherung über den DMFV. Für Modelle bis 1kg reicht selbst im Ausland die Mitgliedschaft ohne Zusatzversicherung. Jugendliche sind so bereits ab €1.-/Monat versichert und für Familien gibt es sogar Sonderkonditionen. Über 70.000 Mitglieder sind offensichtlich mit dem Leistungsangebot des DMFV zufrieden.

Hier die aktuelle Versicherungsbroschüre (Stand: 06/2011):

http://dmfv.aero/files/DMFV_Broschuere_Versicherungsschutz_0611.pdf

:) Jürgen
 

Tillux

User
Das Luftfahrtgesetz ist erst mal unabhängig von der Versicherung, das sagt:

https://www.ssl-id.de/deutsche-modellsport-organisation.de/Wiese.html

Keine Versicherung wird zahlen wenn der Grundstückseigner gegen das Befliegen ist.

-Im Schadensfall sollte deshalb der Grundstückseigner in seinem eigenen Interesse angeben daß er mit dem Befliegen seines Geländes einverstanden war, da er sonst nichts von der Versicherung erhält und es sonst zu langwierigen Prozessen kommen kann.

-Flieg doch einfach bis man Dich vertreibt, es sind ja wirklich nicht alle Länder so überbürokratisch und totgeregelt wie wir.

Es ist doch völlig unrealistisch von jeder Wiese erst mal den Besitzer ausfindig zu machen, wenn ich nur kurz einen E-Segler fliegen will.

-Wo man jedoch weiß daß Fliegen verboten ist fliegt man ja nicht.

Und jeder von uns versucht doch sowieso (hoffentlich) daß nichts passiert.

Versicherung ist natürlich Pflicht.

-Interessant daß manche bestimmte Versicherungen empfehlen. Viele Mitglieder heißt ja nicht unbedingt gut. Dann müßten Schaumwaffeln auch die besten Flieger sein;)

Ich selbst wollte einfach nur schnell (s.o.) eine günstige Versicherung, kein `Leistungsangebot`.
 
:-)

"Eine Genehmigung des Grundstückseigentümers sollte vorliegen (am besten schriftlich)."

-> in der LuftVO finde ich nichts dazu!

Juristisch sind doch immer ganz genau und demnach heißt "sollte" auch -> sollte und nicht muss! Wenn Juristen was genau vorschreiben heißt es "muss"!

Was ich Schade finde, das weder die Versicherungen noch die Verbände hier eine klare Aussage zu treffen und es wohl auch keine Beispiele einer Schadensregulierung bzw. Regulierungsverweigerung bekannt werden. :-(

==> Grauzone!!!
 
...
Ich selbst wollte einfach nur schnell (s.o.) eine günstige Versicherung, kein `Leistungsangebot`.

Das Leistungsangebot des DMFV enthält u.a. kostenlose Rechtsberatung durch den Verbandsjustitiar, kleinere Haftplicht-Schadensfälle bis €5000.- werden direkt über die Geschäftsstelle abgewickelt und man hat auch Schadenersatz-Rechtsschutz udn Straf-Rechtsschutz.

:) Jürgen

P.S.: Dein Beispiel mit der Schaumwaffel hinkt. Es ist nicht die absolute Flugleistung welche diese Modelle so beliebt macht, sondern in der Regel das Preis-/Leistungsverhältnis und dann passt das auch mit der Versicherung. ;)
 
Die Entscheidung ist jetzt gefallen !

Die Entscheidung ist jetzt gefallen !

Moin,

durch die Beiträge von Jürgen und den Link (Danke dafür !!!), habe ich mir mal genau die Versicherungsbroschüre vom DFMV durchgelesen.

Da war unter den Punkten Haftplichtversicherung für Modellflugplätze und die Zusatzversicherung Form II (Modellflug außerhalb Modellflugplätzen) nichts über Einschränkungen zu lesen. Eine "Genehmigung des Grundstückseigentümers" wie in meinem Fall für den Hangflug in Dänemark beschrieben, scheint somit nicht erforderlich. Auch die Punkte Bodenunfallversicherung und Rechtschutz für Strafschutz und Schadensersatz waren recht interressant.

Sicherlich gibt es auch bei dieser Versicherung, wie auch bei allen anderen Haftpflichtversicherungen für Privat / KFZ / Windsurfen die üblichen Haftungsausschlüsse durch grobe Fahrlässigkeit etc. jedoch der normale Flugbetrieb ist ohne weitere Bedenken / Auflagen möglich. Aus diesem Grund werde ich mich jetzt bei DMFV versichern.

Habt vielen Dank für Eure Beiträge.

Gruß
Cord
 

Das mag zwar durchaus richtig sein, aber Du bist z.B. bei der DMO versichert und die schreiben:

...
Eine Genehmigung des Grundstückseigentümers sollte vorliegen (am besten schriftlich).
...
Bei Nichteinhaltung der oben aufgeführten Punkte (auch nur einzelner Punkt) kann der Versicherungsschutz im Schadensfall gefährdet sein, oder der Versicherer nimmt nach erfolgter Leistung eventuell beim Schadenverursacher Regress.

Quelle:

https://www.ssl-id.de/deutsche-modellsport-organisation.de/Wiese.html
 
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