Zeitgemäße Neugestaltung: Differenziertere Zulassungsverfahren für Großmodelle

Mit der Verkündung im Bundesanzeiger ist eine wichtige Neufassung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät in Kraft getreten. Durch die Einführung spezifischer Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF) für ferngesteuerte Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 und bis zu 150 Kilogramm wurde das Zulassungsverfahren für Großmodelle auf eine neue Basis gestellt. Die Neufassung wurde vom Luftfahrt-Bundesamt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) sowie dem Deutschen Aero-Club (DAeC) entwickelt.

Bislang galten zur Musterzulassung für alle ferngesteuerten Großflugmodelle dieselben Richtlinien. Egal, ob es sich um Flächenflugmodelle, Helikopter, Heißluftballone oder Luftschiffe handelte. Durch die nun in Kraft getretene Neufassung haben die mit der Durchführung der Zulassungsverfahren beauftragten Luftsportverbände DMFV und DAeC jetzt Richtlinien an der Hand, die den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Modellklasse gerecht werden und mit Blick auf die individuellen Erfordernisse konzipiert wurden.

DMFV-Präsident Hans Schwägerl: „Dies ist der krönende Abschluss der zeitgemäßen Neugestaltung des Zulassungsverfahrens für Großmodelle, die der Deutsche Modellflieger Verband aktiv begleitet hat. Mein Dank gilt hierbei besonders unserem zuständigen Referenten Karl-Robert Zahn, der die Entwicklungen mit großem Engagement unterstützt und sich stets für die Belange der Modellflugsportler eingesetzt hat.“

Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren für Großmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 und bis zu 150 Kilogramm gibt es unter: www.zulassung.dmfv.aero
 
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