Moin,
Frank, da Du hier der Experte und Fachmann für diese Fragen bist, stelle ich sie hier mal und bitte Dich um die Beantwortung, es reichen auch schon "gut fundierte Vermutungen":
Gibt es Deiner Meinung nach bereits jetzt Systeme am Markt, die die neuen Vorschriften ohne weitere Änderungen/Anpassungen erfüllen? Und wenn ja, welche sind das?
So erstaunlich das jetzt klingt, aber nach einem allerdings nur groben Test, würde IFS in das neue Schema passen. Habe ich nicht in letzter Konsequenz getestet, erscheint aber sehr wahrscheinlich.
Welche der Hersteller können -Deiner Meinung nach- durch einfache Softwareänderung/Anpassung ihre 2,4 GHz-Funksysteme auf die neuen Bestimmungen updaten?
Und welche Hersteller/Marken hätten Deiner Meinung nach erhebliche Schwierigkeiten, durch einfache Softwareänderungen hier eine Anpassung vornehmen zu können? Müssten also praktisch alles neu machen?
Grundsätzlich können alle Anlagen, bei denen der „Sender“, also das Ding am Boden empfangen kann, umgerüstet werden. Bei den Fluganlagen sind das nach meiner Kenntniss alle Anlagen der grossen Anbieter. Bei Car-Anlagen habe ich nicht so den Überblick. Bei diesen Anlagen ist vieles anders als im Flugbereich.
Wird man z. B. das Spektrum DSM2 - Verfahren auch nach Inkrafttreten der neuen Regelungen noch neu käuflich erwerben können, bzw. wäre ein Verkauf von Empfängern, die nur DSM 2 "können", nach dem Stichtag noch statthaft?
Ob Spektrum DSM2 weiter anbietet, weiss ich natürlich nicht. Falls ja, sind dort aber erhebliche Änderungen notwendig. Eine Adaption von DSMX wäre sicherlich einfacher. Empfänger (also die Dinger im Flieger) sind von den Änderungen im Standard nicht betroffen. Es gibt zwar auch dort einen Test, der sich aber nicht geändert hat.
Frank, es werden hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte erwartet, nur Deine ganz persönliche Meinung, die Du ja sicherlich hast, denn Du kennst Dich einerseits mit der Materie sowohl theoretisch (gesetzes- und verordnungstextlich) als auch praktisch aus und Du hast darüberhinaus auch Kenntnisse der Funktionsweisen zumindest einiger 2,4 GHz-Systeme, so dass Dir eine erste Einschätzung sicherlich möglich sein sollte.
Diese Fragen werden bald sowieso auf der Tagesordnung in den Foren stehen, man wird nicht darumherumkommen, zu diesem Thema in der einen oder anderen Weise Stellung zu beziehen, denn alsbald werden Hersteller- und Vertreiberfirmen mit dem Label: "leicht selbst auf die neuen Vorschriften updatebar und daher zukunftssicher" oder so ähnlich werben, andere vielleicht nicht, das wird die Kunden (uns) verunsichern usw.
Also Diskussionen darüber wird es so oder so geben und warum sollte man nicht gleich zu Beginn eine fachlich fundierte Stellungnahme eines Experten bekommen?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass alle grossen Anbieter ihre System auf den aktuellen Stand bringen können sollten. Von Seiten der Hardware ist das bei den Systemen, die einen Rückkanal haben und bei den Systemen, die beim Einschalten das Band checken (z.B. Fasst, Jamara, Spektrum) gewährleistet, da hier der Sender jetzt schon empfangen kann. Es gibt auch Anlagen, bei denen beides nicht der Fall ist. Typischerweise sind die verwendeten Chips aber immer Transceiver (es gibt eh nichts anderes). Hier könnte allerdings eine Schaltungsänderung notwendig werden.
Wie die Situation bei der Anpassung der Software ist, ist schwer abzuschätzen. Das erfordert sehr intime Kentniss über die Arbeitsweise der Firmware, die Aussenstehende nicht haben.
Über die Situation bei Car-Anlagen kann ich wenig sagen, da ich mit diesen Anlagen bisher nur am Rande konfrontiert war.
Ferner ist es prinzipiell möglich, die Rückwärtskompatibilität zu "alten" Empfängern zu erhalten, da es in der neuen Version des Standards vermieden wurde, diese Rückwärtskompatibilität zu blockieren. Ob und wie die Anbieter dieses implementieren, muss sich zeigen. Die Grundlage dafür ist aber vorhanden.
Es ist also nicht so, dass wir mit dem Inkrafttreten der neuen Norm alles wegschmeissen müssen. In Betrieb befindliche Anlagen sind von der neuen Norm nebenbei in keiner Weise betroffen. Nur die Anlagen, die nach dem Ablauf der aktuellen Version in den Verkehr gebracht werden, fallen darunter.