Modellflug und Windkraft

Im Zuge der Energiewende werden in Deutschland immer mehr Windkraftanlagen und Windparks errichtet. Dieses im Sinne des Natur- und Klimaschutzes sowie im Sinne der Abkehr von der Atomkraft begrüßenswerte Projekt kann jedoch zu Konflikten mit Modellfluggeländen führen. Hintergrund des Konfliktpotenzials ist der Umstand, dass sowohl Windkraftanlagen als auch Modellfluggelände auf den baurechtlichen Außenbereich angewiesen sind. In Hinsicht auf die umfassende naturschutzrechtliche Unterschutzstellung des Außenbereichs, ist der verbleibende Raum für Windkraftanlagen und Modellfluggelände beschränkt, sodass es zu Interessenkollisionen kommen kann, indem Windkraftanlagen in Flugsektoren oder in der unmittelbaren Nähe zu Flugsektoren von Modellfluggeländen geplant werden. Dies gilt es selbstverständlich zu vermeiden.

Um hier erfolgreich sein zu können, müssen die Mitglieder eines Modellflugclubs Augen und Ohren offenhalten, um rechtzeitig über Planungen für Windkraftanlagen informiert zu werden. Sobald es einen Hinweis gibt, sollte man sich umgehend an die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung wenden und in Erfahrung bringen, wie der Planungsstand ist. In erster Linie geht es darum festzustellen, ob die Windkraftanlage in kritischer Entfernung zum Modellfluggelände geplant ist. Ist dies der Fall, sollte man sich erkundigen, in welcher Phase das Bauvorhaben ist. Ist es noch in der Anhörungsphase, so sollte man als Verein eine Stellungnahme gegenüber der Verwaltung abgeben, in der die Bedenken geäußert werden. Bei dieser Stellungnahme sollte man unbedingt auf die Aufstiegserlaubnis inklusive Flugsektor verweisen und diesen auch erläutern. Falls vorhanden, ist auch ein Hinweis auf eine Baugenehmigung zu Gunsten des Vereins beziehungsweise der Hinweis auf eine Eintragung des Modellfluggeländes im Flächennutzungsplan der Gemeinde hilfreich.

Zur Sicherheit sollte man auch schon einmal Widerspruch gegen das Vorhaben einlegen, um keine Fristen zu verpassen. Sollte die geplante Windkraftanlage über 100 Meter (inklusive Rotorblatt) hoch sein, so benötigt der Betreiber neben der Baugenehmigung eine luftverkehrsrechtliche Erlaubnis. Daher sollte auch das zuständige Luftamt über die Bedenken informiert und gegebenenfalls um Vermittlung gebeten werden. Dann ist es sinnvoll, Name und Adresse des Betreibers der geplanten Windkraftanlagen zu erfragen. Sodann nimmt man mit diesem Kontakt auf. Ebenfalls sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang, einen gemeinsamen Ortstermin abzuhalten, bei dem der Verein auf seine Bedürfnisse und die Problemlage hinweisen kann. Der Betreiber wird dem Verein von seiner Seite positiv und konstruktiv gegenübertreten, da er interessiert ist, die geäußerten Bedenken und den Widerspruch auszuräumen, um schneller eine Genehmigung für den Bau der Anlage zu bekommen.

Zusammenfassend lässt sich also betonen, dass es im Sinne einer wirkungsvollen Interessenvertretung darauf ankommt, sich regelmäßig bei der Gemeinde, durch Lokalzeitungen oder bei der Kommunalpolitik zu informieren, ob Planungen im Umfeld des Modellfluggeländes existieren, die den Flugbetrieb beeinträchtigen könnten, um rechtzeitig in der Planungsphase zugunsten des Modellflugs eingreifen zu können.
 
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