wildes fliegen/ gefahren rechtsfolgen

hallo leute,

ich bin neu im forum und schon einige ´jahre begeisterter modellflieger
hauptsächlich segler (die flotteren) meist an wilden hängen und meit mit e-motor als absaufversicherung.

nun da ich kein solojüngling mehr bin sondern mit frau und kind auch etwas verantwortung habe frage ich mich was für folgen meine wildfliegrei haben könnte, ich habe halt meine flieger oft im auto dabei und wenn ich denke ach da könnts passen und das wetter und die zeit spielt auch noch mit dann bau ich auf und flieg drauf los....
(auch schonmal DS ect....)

ich hab ne versicherung und bin auch in nem verein- aber unser haushang ist naja
bei nordwest ganz ok baer eher nicht so der bringer, der motorplatz ist in ordnung,
aber wir haben mehrere kleine hügel wo ich einfach gern hinfahre,
dort hab ich keine erlaubniss vom eigentümer geschweige den zu kennen.

einer der hügelchen ist besonders klasse, ca 100 meter über der stadt, ca 20-30 meter felswand der platz gehört glaub ich der stadt und aktuell
ist er in der testphase für sacklhupfer, teilweise fliegen die da auch schon rum- dann flieg ich natürlich nicht- aber wenn keiner da ist ist dort absolut klasse bei west.

wirklich beantworten was für folgen das nach sich ziehen könnte konnte mir meine frage noch keiner- vielleicht kennt sich von euch einer aus...

viele grüße
der neue
pascal
 

MichaK

User
Solange Du gut haftpflichversichert bist und die Modelle nicht über 5 kg wiegen UND nicht von Verbrennern angetrieben sind wird gar nichts "böses" passieren.

Kann höchstens sein, dass der Geländebesitzer Dich da entfernen möchte, aber das siehts Du ja dann. ;)
 
Hallo Pascal, willkommen im Forum.
Ich mache das auch schon ewig sowie du, ansonsten schliesse ich mich Micha an.
Du solltest auch sicherstellen, dass es keine Luftraumbeschränkung gibt: ein Blick in die Luftfahrtkarte sagt es dir. Hier im Wiki gibts dazu auch noch Info´s. http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html
Naturschutzgebiete etc. solltestdu auch beachten.

Hier werden gleich ganz wilde Beiträge auftauchen, lass dich davon nicht schrecken, dass Thema wird hier gerne (hauptsächlich von Leuten die nichts damit zu tun haben) diskutiert.

Weiterhin viel Spass!
 

udogigahertz

User gesperrt
einer der hügelchen ist besonders klasse, ca 100 meter über der stadt, ca 20-30 meter felswand der platz gehört glaub ich der stadt und aktuell
ist er in der testphase für sacklhupfer, teilweise fliegen die da auch schon rum- dann flieg ich natürlich nicht- aber wenn keiner da ist ist dort absolut klasse bei west.

wirklich beantworten was für folgen das nach sich ziehen könnte konnte mir meine frage noch keiner- vielleicht kennt sich von euch einer aus...

viele grüße
der neue
pascal

Wenn Dein Flieger nicht mehr als 5 Kg wiegt und Du zusiehst, dass niemand sonst gefährdet oder gestört werden wird, so ist doch alles in Ordnung. Versicherung hast Du, was willst Du mehr?

Rein interessehalber würde ich an Deiner Stelle mal herauszufinden versuchen, wem das Gelände gehört, auf dem oder von dem Du startest/fliegst, sollte das Gemeindeeigentum sein und es steht da kein Schild, dass das Modellfliegen verboten wäre bzw. in der Gemeinde ist nichts von einem solchen Verbot bekannt, dann ist alles in Butter, da aber dort auch andere Flugsportmachende starten, würde ich einfach mal davon ausgehen, dass es ein solches Verbot nicht geben kann. (Frag doch mal bei nächster Gelegenheit einen dieser anderen "Sackhüpfer", ob sie die Genehmigung der Gemeinde hätten ..........)


Grüße
Udo
 

guckux

Vereinsmitglied, Seniorenbeauftragter
Guckux Pascal

herzlich willkommen!

ich gehör zu der noch übleren Sorte, der der Hänschen da angesprochen hat - deshalb möchte ich auch etwas kommentieren:

aber wir haben mehrere kleine hügel wo ich einfach gern hinfahre, dort hab ich keine erlaubniss vom eigentümer geschweige den zu kennen.

Da ich schon erwähnte, daß ich einer der Hänschen'bösen Jungs bin - erkundig Dich, ich habe die Erfahrung gemacht, daß die meisten Bauern (OK, ich traf noch keinen ;) ) kein Problem damit haben, wenn man ein bischen auf ihrer Wiese fliegt - beim letzten standen wir "zwischen" den Kühen...
Prophylaktisch vorbauend - senkt jegliche Schwellen auf möglichen anderen Seiten.
Wie es in den Wald schallt - so schallt es zurück.

Und zum Rest: Ich find'es unverschämt solch ein posting hier zu hinterlassen und im Großen und Ganzen auch noch alles richtig gemacht zu haben!

So - das war jetzt der böse Kommentar - auch wenn Hänschen mich jetzt bestimmt wieder niedermacht! :cry:
 

PIK 20

User
hallo hänschen,

ich dachte immer Du wärst die letzte Instanz? :p:p:p

Gruß Heinz
 
testphase für sacklhupfer, teilweise fliegen die da auch schon rum
Willkommen bei den "Wildfliegern" :D
Mit Erlaubniss des Besitzers/Eigentümers ist es schon nicht mehr wirklich Wildfliegen, es beruhigt aber,
wenn wieder einer kommt, der Wind machen will.
Kann aber ja auch gerade am Hang hilfreich sein.;)
Sacklhupfer? Sind das die Gleitschirmflieger mit angenähtem schlafsackähnlichem Unterbau dran?
 
Hi
Wo kein Kläger da kein Richter!
Aber Normal brauchst du die Erlaubnis zum Starten und Landen vom Grundstückseigentümer.
Egal ob Privat oder Öffentlich.

Gruß,Herbert
 

glipski

User
Hi
Wo kein Kläger da kein Richter!
Aber Normal brauchst du die Erlaubnis zum Starten und Landen vom Grundstückseigentümer.
Egal ob Privat oder Öffentlich.

Gruß,Herbert

Hallo,

Ich dachte, man braucht die Erlaubnis des Grundstückeigentümers nur zum Starten, aber nicht zum Landen. Sonst wäre ja für die großen Segler eine Außenlandung etwas schwierig, wenn sie erst eine Erlaubnis einholen müstsen, wenn Sie gerade am Absaufen sind.

Gruss Gerhard
 
Die grossen haben eine generelle Aussenlandegenehmigung, der Eigentümer muss wegen einem möglichen Flurschaden benachrichtigt werden.
Zur Bestätigung und Meldung der Landung wird die Polizei benachrichtigt.
 
Hi
und die Großen müssen einen guten Grund haben bei einer Aussenlandung ( Notlandung ) sonst gibt's Ärger.
Bei einer Aussenlandung muss wenn ich es richtig weiß auch das Luftamt verständigt werden.
Das brauchst du beim Modell natürlich nicht.Aber ist doch ganz Einfach wenn du mit deinem Modell auf nicht erlaubten Grund landest und du beim Bergen einen Schaden machst bist du verantwortlich.
Sehe es doch mal so währst du Begeistert wenn einfach jemand zu dir in den Garten kommt und seinen Grill aufbaut ohne dich zu fragen.

Gruß,Herbert
 
OT:
Hi
und die Großen müssen einen guten Grund haben bei einer Aussenlandung ( Notlandung ) sonst gibt's Ärger.
Bei einer Aussenlandung muss wenn ich es richtig weiß auch das Luftamt verständigt werden.
meine Bemerkung oben bezog sich natürlich auf Segelflugzeuge.
Eine Aussenlandung macht man kaum zum Spass, bei Personenschäden wird /durch die Polizei) das LBA verständigt.
Eine Aussenlandung macht man selten zum Spass, wenn das Problem beseitigt und die Vorraussetzungen gegeben sind, ist bei Motorflugzeugen auch ein Start möglich.
Gründe für eine Aussenlandung sind immer die Sicherheit.
 

eges

User
Wildfliegen

Wildfliegen

hallo

Problematisch beim Wildfliegen könnts werden wenn Sraßen und frequentierte Feldwege beim "Absaufen" überflogen werden.
Gibts da auch genauere Vorschriften?

Gruß eges
 
@eges Was Mindesthöhen (Stichwort: bewohnte Gebiete) angeht gelten natürlich die Vorschriften von LuftVG und LuftVO - auch für Modellflieger. Straßen und Wege solltest du problemlos überfliegen können, solange Du keinen ernsthaft gefährdest.

Ansonsten ist ja fast alles gesagt. Das was beim Wildfliegen gilt, gilt grundsätzlich auch für Spaziergänger: Betreten fremder Grundstücke ist grundsätzlich eher nur mit Genehmigung des Eigentümers/Pächters erlaubt. Ob da auf einer grünen Wiese ein Hahn nach kräht ist dann wieder was anderes. Solltest halt aufpassen, dass du nicht unbedingt die angebauten Pflanzen auf einem Feld oder anderes beschädigst bzw. evtl. am Waldrand Tiere im Übermaß störst. Da können sonst Inhaber oder Jäger schon gerne mal ungemütlich werden. Mehr als dass man Dich dann im Ernstfall vertreibt wird aber sicher nicht passieren solange Du keinen ernsthaften Schaden anrichtest. Für letzteren müsstest Du natürlich in jedem Fall gerade stehen.
 

eges

User
Wildfliegen

Wildfliegen

Hallo

ich hab nichts gefunden über Vorschriften etc. bezüglich Fliegen in der Nähe von Straßen, Feldwegen.
Ein Ordnungsbeamter hat mir mal weiß machen wollen daß der Mindestabstand zu Straßen 2km wäre.
Da könnten wir das Fliegen in D komplett einstellen.

Gruß eges
 
Hi Jungs
eigentlich ist alles geschrieben
wenn ihr euch an die regeln haltet, das heißt niemand belästigt, gefährdet, keine schäden
werdet ihr wahrscheinlich keinen ärger bekommen.


gruß,herbert
 
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