Eberhard: schrieb:
Und nach meinem, sicher laienhaften, Rechtsverständniss nehmen Modellflugzeuge nach Sichtflugregeln am Luftverkehr teil...
Dazu sollte man sich mal ansehen, wie denn diese Sichtflugregeln eigentlich lauten und ob sie überhaupt auf Modellflugzeuge anwendbar sind.
Da heißt es zunächst in...
Dritter Abschnitt Sichtflugregeln
§ 28 Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen mit der Klassifizierung B bis G
(1) Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen der Klassen B bis G sind so durchzuführen, dass die in Anlage 5 enthaltenen jeweiligen Mindestwerte für Flugsicht und Abstand von Wolken nicht unterschritten werden. Flugsicht ist die Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs.
Hier ist zu beachten, wie die
Flugsicht definiert wird, nämlich so:
Flugsicht ist die Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs.
Wer will die Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug befindlichen Modellflugzeugs beurteilen? Niemand! Die Flugsicht ist nicht wie gefordert feststellbar!
In Anlage 5 wird aber unter anderem gefordert: ...Flugsicht 1,5 km...
Ob diese Vorrausetzung erfüllt ist oder nicht kann folglich keiner überprüfen. Daher darf kein Flug angetreten werden, denn es ist ja nicht auszuschließen, dass diese Sichtflugbedingung unterschritten wird.
Wer also für sich in Anspruch nimmt, Modellflug nach den Sichtflugregeln durchzuführen, kann sein Modell auch gleich zu Hause lassen! Er dürfte sowieso nicht starten.
Das zeigt, dass diese Annahme für Modellflug unsinnig ist. Also bitte in Zukunft nicht mehr damit argumentieren, auf den Modellflug fänden die Sichtflugregeln Anwendung.
Dazu ein Beispiel aus der Allgemeinen Luftfahrt: Weil die Flugsicht, so wie oben beschrieben, definiert ist, kann z. B. an einem unkontrollierten Verkehrslandeplatz auch keine Luftaufsicht, obwohl es immer mal wieder versucht wird, einen Flug mit der Begründung verbieten, die Flugsicht sei nicht gegeben. Der Mensch sitzt vielleicht in seinem Tower, aber eben nicht im Führerraum eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs!
Eckart