spät entdeckter Mangel

Hallo Forum,

ich brauche Euren Rat in einer Sache.

Ich habe vor ca. 6 Wochen bei einem Österreichischen Versandhändler das Modell "RAZOR" gekauft.

Erst vor einer Woche begann ich mit dem Bau des halbfertigen Modells.

Dabei hat sich herausgestellt, dass die Bowdenzugröhrchen, die durch den Rumpf nach hinten zum V-Leitwerk gehen, verstopft sind, wahrscheinlich mit Harz vom Einkleben.

Das Harz stammt mit 100 %-iger Sicherheit nicht von mir. Bis jetzt habe ich noch keine Klebung am Rumpf durchgeführt.

Die ganze Anlenkung ist damit unbrauchbar.

Ich bin deshalb verärgert.

Welche Ansprüche kann ich an den Händler stellen ?

Gruß Tim
 

Flitzeflieger

User gesperrt
Mängel müssen unverzüglich nach dem bekannt werden angezeigt werden. Und nicht unverzüglich nach dem Kauf.

Somit ganz normale Sachmangelhaftung(ehemals Gewährleistung). Die Gesetze in Österreich sind da recht identisch mit den deutschen.
 
Hm,

Und ganz wichtig, jede Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten vermeiden......

Schon gar nicht per Telefon. Im Gegensatz zu Mail oder Post könnte es gleich zu einer Antwort kommen.

Entschuldige die sarkastische Wortwahl, aber es kommen immer wieder Fragen zum Umgang mit Problemen die durch in einfaches Telefonat vom Themenstarter gelöst werden könnten. Ein Forum liefert dir nur eine Menge an Meinungen, erspart dir aber nicht die Kontaktaufnahme. Und nur der Lieferant kann dir sagen was sie an Information in deinem Fall benötigen und ob sie auf einfachem Weg bereit sind dir in deinem Fall zu helfen.

Dazu auch noch ein Tipp: wie man in den Wald hineinruft so kommt es auch zurück. Also Schimpftiraden bei der ersten Kontaktaufnahme zurückhalten. In der Regel hat der Gesprächspartner nicht persönlich dein Problem verursacht, hat aber oft die Möglichkeit dir zu helfen.

Also, nicht fürchten und ab zum Telefon. In Österreich sprechen sie sogar fast Deutsch :-)


lg
Andreas
 
Vielen Dank für Eure Hinweise !

Hm,
Und ganz wichtig, jede Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten vermeiden......

Bevor ich beim Lieferanten anrufe, möchte ich die Rechtslage kennen.

Habe heute mit ihm telefoniert.

Er ist bereit den Rumpf neu zu liefern, wenn ich den alten Rumpf zurückschicke. Immerhin (sollte man denken).

Wenn ich den Rumpf unfrei nach felix austria schicke, kommt er garantiert wegen Annahmeverweigerung wieder zurück ....

Bezahle ich das Porto, kann ich gleich zwei vergoldete Bowdenzüge kaufen und in der Apotheke einziehen lassen.

Also unter der Rubrik "allgemeines Lebensrisiko" abbuchen und gut ist...
 

Panzi

User
Wenn ich den Rumpf unfrei nach felix austria schicke, kommt er garantiert wegen Annahmeverweigerung wieder zurück ....

Bezahle ich das Porto, kann ich gleich zwei vergoldete Bowdenzüge kaufen und in der Apotheke einziehen lassen.

Also unter der Rubrik "allgemeines Lebensrisiko" abbuchen und gut ist...

Da es nicht dein Verschulden war hat solltest du bereits im Vorfeld die Portosituation mit dem Lieferant besprechen. Normalerweise sollte dir das Porto gutgeschrieben werden!
lg Panzi
 

hahgeh

User
Mal so gesprochen, einer von beiden österreichischen Großversendern hat als retoure-Adresse auch eine deutsche Adresse - da wird es noch billiger.

Daneben nochmal in juristisch korrekter Form: Natürlich muss der Verkäufer in mindestens derselben Form die Nachbesserung erbringen, wie es für das originäre Geschäft vereinbart war: entweder es war ohnehin versandkosten frei (Weg Verk->Käufer) oder dir steht im falle des portopflichtigen Transports im Rahmen des §280BGB Schadenersatz in Höhe des Portos zu.
Das gilt dann auch für die retoure der Erstlieferung: das ist für dich ein Schaden, der über §280BGB abgedeckt ist.

Sprich also deinen Verkäufer an und bitte um Zusendung einer Paketmarke, alternativ streckst du das Porto vor. Unfrei würde ich es auf keinen Fall schicken, denn das widerspricht auch der Schadensminderungspflicht - hier kommen hohe Gebühren oben drauf.

Wie immer im Leben: MITEINANDER REDEN!

hg
 

hahgeh

User
Vllt bin ich blind, aber klär mich doch mal auf: Ich lese in den AGBs nur was von Rücksendungen nach Widerruf...

hg
 
dann must du weiter runter?
Wie üblich schreiben beide etwas zu Gewährleistung...
 
Vielen Dank für Eure Hinweise !



Bevor ich beim Lieferanten anrufe, möchte ich die Rechtslage kennen.

Habe heute mit ihm telefoniert.

Er ist bereit den Rumpf neu zu liefern, wenn ich den alten Rumpf zurückschicke. Immerhin (sollte man denken).

Wenn ich den Rumpf unfrei nach felix austria schicke, kommt er garantiert wegen Annahmeverweigerung wieder zurück ....

Bezahle ich das Porto, kann ich gleich zwei vergoldete Bowdenzüge kaufen und in der Apotheke einziehen lassen.

Also unter der Rubrik "allgemeines Lebensrisiko" abbuchen und gut ist...



Gratuliere Tim,

schon mal den ersten Anruf geschafft! Jetzt wird der zweite noch leichter und da fragst du nun wie das Rücksenden erfolgen soll und wie die Kosten ersetzt werden.

Das dabei erlernte kann man auch auf alle anderen Bestellungen anwenden. Also wenn z.B. Amazon was falsches liefert. Mir ist letztens passiert das ich eine kleine Stereoanlage bestellt habe (von Philips) und die beiliegende Fernbedienung passte nicht dazu. Keine Ahnung wie das passieren kann. Statt in einem HIFi Forum anzufragen wie nun die Rechtlage aussieht habe ich bei Amazon angerufen und die haben mit Philips geredet. Dort sollte ich dann anrufen und ich bekam eine passende zugeschickt. Ein Forum hätte das nicht für mich erledigen können.

Also wie schon mehrere meinten: Reden ist immer dem schreiben/ärgern vorzuziehen, dem Lieferanten gegenüber sagen was einen beschäftigt und weniger ärgern.

Oder, aber das wäre der letzte Ausweg, einfach zwei Bowdenzughüllen kaufen und einsetzten. Kostet keine zwei Euro und wäre sogar Modellbau. Ist auch eine Frage wie die Verstopfung aussieht. Sind beide Enden verstopft wäre es schon sehr aussergewöhnlich. Ist nur eine Seite verstopft, mit einem Stahldraht entsprechender Dicke von der gegenüberligenden Seite aus die Verstopfung bekämpfen. Aber das sind halt Ansätze die eher dann anzuwenden sind wenn das ganze schnell erledigt sein soll und wäre dann auch kein Thema mehr für Rechtsfragen. Und das hin und her senden der Rümpfe kostet ja auch Zeit.
Ich weis, es ist ein Fertigmodell und das Problem sollte gar nicht auftreten aber ..........

Alles gute noch mit dem schönen Modell
Andreas
 

udogigahertz

User gesperrt
Daneben nochmal in juristisch korrekter Form: Natürlich muss der Verkäufer in mindestens derselben Form die Nachbesserung erbringen, wie es für das originäre Geschäft vereinbart war: entweder es war ohnehin versandkosten frei (Weg Verk->Käufer) oder dir steht im falle des portopflichtigen Transports im Rahmen des §280BGB Schadenersatz in Höhe des Portos zu.
Das gilt dann auch für die retoure der Erstlieferung: das ist für dich ein Schaden, der über §280BGB abgedeckt ist.

Sprich also deinen Verkäufer an und bitte um Zusendung einer Paketmarke, alternativ streckst du das Porto vor. Unfrei würde ich es auf keinen Fall schicken, denn das widerspricht auch der Schadensminderungspflicht - hier kommen hohe Gebühren oben drauf.

hg

Bist Du sicher, dass unser BGB auch in Österreich gilt?


Grüße
Udo
 

BerndH

User
Vom satuffi oder?

Vom satuffi oder?

Servus
jetzt darfst du nochmal telefonieren...
die haben ein Lager in Nürnberg soweit ich das weiß und da kannst dort auch Ware wieder hinschicken ich habe "meinen ich" bei jeder bestellung eien zettel mit dem ausdrücklichen hinweis ..... rücksendungen nach nürnberg im karton gehabt.
Gruß Bernd
 
Rechtsfragen

Rechtsfragen

Hallo Udo,

ohne es genau zu wissen, aber vielleicht hast du wirklich den Beruf verfehlt. Völlig zu Recht weist du auf die Problematik des internationalen Privatrechts hin. Bis 2009 wäre nach Bestimmung des Schuldstatuts wohl östereichisches Zivilrecht zur Anwendung gelangt.

Nun ist vorrangiges EG-Recht (Rom I) in Kraft getreten ab 17.12.2009). Danach wäre zunächst festzustellen, ob die Parteien eine Rechtswahl getroffen haben. Im Ergebnis wird man nach den Grundsätzen über Verbraucherverträge wohl bei Öst. Recht landen, sofern dieses einen dem deutschen Recht verglechbaren Verbraucherschutz bereitstellt.
Aber EG-Kaufrecht ist nun wirklich nicht mein Fachgebiet.

Ich hätte viel lieber die Spitze eines Drahtes etwas platt gehämmert, angeschliffen (geschärft) und anschließend in einen Akkuschrauber eingespannt. Das Problem wäre wohl nach 5 Minuten gelöst, jedenfalls aber übersichtlicher als europäisches Recht ;)!

Grüße

Joachim
 

BerndH

User
Sorry Ich meinet im oberen post den Lindinger

Sorry Ich meinet im oberen post den Lindinger

Steht in der überschrift!

Gruß Bernd
 
Servus
jetzt darfst du nochmal telefonieren...
die haben ein Lager in Nürnberg soweit ich das weiß und da kannst dort auch Ware wieder hinschicken ...

Das Problem mit dem verstopften Bowdenzugröhrchen haben wir so gelöst, dass Lindinger mir zwei Sullivan-Bowdenzüge unentgeltlich geschickt hat und ich die mit einigem Aufwand nachträglich eingebaut habe.

Dann kamen die Tragflächen:
Die Bohrungen für die Flächenschrauben waren um etwas 4 mm versetzt.

Also wieder Anruf bei Lindinger:
Wir schicken ein neues Flächenpaar.

Nach 10 Tagen kam dann das neue Flächenpaar. Diesmal liegen die Bohrungen nicht um 4 mm schief, sondern nur noch um 3mm.

ICH KÖNNTE KOTZEN.

Das war mit Sicherheit mein letzter Kauf bei der Lindinger GmbH in Österreich. So was habe ich in 30 jahren Modellbau noch nicht erlebt.

So eine Scheißqualität.

Im Rumpf bspw. lagen CFK-Matten, die waren schlicht nicht eingeharzt.

Die Leitwerksaufnahme war so schief, dass eine vierstündige Nacharbeit notwendig war.

etc. etc.


Gruß Tim
 
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