Hallo alle,
ist ein Vertrag, unterschrieben, eingescannt und per Email versendet in der Schweiz ein rechtsgültiges Dokument?
Ich weiß, dass dieses vor einem deutschen Gericht nicht standhalten würde. Wie sieht es in der Schweiz aus?
LG, Jürgen
Wie kommst du darauf, dass ein auf diese Weise übermittelter Vertrag in Deutschland ungültig wäre? Meines Wissens ist ein Vertrag schon dann rechtsgültig, wenn er nichtmal schriftlich geschlossen wurde, sondern nur per Handschlag. (Mit wenigen Ausnahmen, z. B. Hauskauf oder -Verkauf). Man wählt aber meistens die Schriftform, weil man dann "etwas hat, das man getrost Schwarz auf Weiß nach Hause tragen kann", aber gesetzlich notwendig ist die Schriftform nicht.
Kann man beweisen, dass man einen Vertrag zu bestimmten Konditionen mit jemandem mündlich geschlossen hat (Zeugen, die dabei waren), so sind die Vertragspartner genauso daran gebunden, als läge die Schriftform vor.
Wenn ein Vertrag also der Einfachheit halber per @-mail übermittelt wird, weil man heute eben die modernen Kommunikationsmittel nutzt, so ist das doch nichts Besonderes oder macht diesen Vertrag automatisch Null und Nichtig.
Sicher weiß ich allerdings, dass z. B. ein Fax mit Unterschrift als ein rechtsgültiges Dokument angesehen wird, also vom Gericht als Beweismittel vollkommen ausreicht, ob das auch für ein eingescanntes und per @-mail übermitteltes Schreiben gilt, weiß ich nicht mit Sicherheit, gehe aber davon aus. Und immer daran denken: Diese Schriftform dient nur der schriftlichen Bestätigung eines bereits vorher rechtsgültig geschlossenen Vertrages, nicht mehr und nicht weniger.
Grüße
Udo