Fliegen mit einer Videobrille

Hallo zusammen,
Ich hoffe ich habe nicht einen weiteren Thread eröffnet zu diesem Thema.
Jedoch würde mich interessieren, welches Flugzeug und welche Headset sich am besten für diesen Zweck eignen würde. Ich weiss, das ganze ist nicht legal. Es braucht ja eine Bewilligung.
Hat jemand Erfahrungen gemacht?
Mein Traum ist es schon seit einiger Zeit mit einem Display vor meinen Augen ein RC Flugzeug zu steuern.
Welche Headsets sind von der Qualität am besten und allgemein, welches Flugzeug? Gibt es Ready to Fly Angebote?
Viele Grüsse aus der CH.
Joe
 

Henry Kirsch

Vereinsmitglied
Das FPV nicht legal wäre ist mir neu.

Modellflugzeuge dürfen nur auf Sicht geflogen werden.
Man muss hier die Grauzonen ausloten.
Die Videobrille hat grundsätzlich der nebenstehende Vereinskollege auf...;).

Gruß
Henry
 
Danke euch für die Links zu dem Thread.
Weiss jemand ob es auch "Ready To Fly" angebote gibt, aus GFK oder Holz? Und zwar nicht aus Styropor? Ich habe bislang nur diese EPP Dinger gefunden.
Viele Grüsse. Joe
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Klären wir doch mal die Begriffe:



Headset.jpg 2012-02-12_Videobrille.gif

Headset ---------------> Videobrille​
 

rubberduck

User gesperrt
Modellflugzeuge dürfen nur auf Sicht geflogen werden.
Man muss hier die Grauzonen ausloten.
Die Videobrille hat grundsätzlich der nebenstehende Vereinskollege auf...;).

Gruß
Henry

ÄÄhhneee ... Henry

Genau umgekehrt .. sonst sieht der FPV-Pilot ja nix :)

Es sollte jemand danebenstehen der das Modell (auf Sicht-mit seinen Augen) beobachtet und ggf. eingreifen kann.

Daran ist auch nichts illegales ...
die Amerikaner machen das in Afghanistan schon seit langem :)
 
Daran ist auch nichts illegales ...
die Amerikaner machen das in Afghanistan schon seit langem :)

Und was die Amerikaner in Afghanistan alles legal machen, wird doch erst recht hier nicht illegal sein ... oder wie jetzt?! :D


´..., aus GFK oder Holz? Und zwar nicht aus Styropor? Ich habe bislang nur diese EPP Dinger gefunden.

Hi Joe,

um Deine Fragen zu beantworten müßte man alles von Anfang an aufrollen.
Es gibt sicher "Komplettlösungen" ... da musst Du einfach mal nach "googlen" und Dich vorher aber auch insgesamt etwas in die Materie einarbeiten und einlesen. Neben beisspielsweise solchen Angeboten gibt es in der Tat auch viele weitere FPV-taugliche Modelle aus GFK und Holz, ohne das auf diese Sparte der Tauglichkeit in der Regel expliziet hingewiesen wird.
Aber bedenke auch, dass es in der Szene einen Grund hat (besonders für Anfänger), dass die meisten "Dinger" letztlich aus EPP oder Formschaum sind!

Gruß,
der Alex.
 

Henry Kirsch

Vereinsmitglied
Es sollte jemand danebenstehen der das Modell (auf Sicht-mit seinen Augen) beobachtet und ggf. eingreifen kann.

Ente,
in Deutschland darf ein Modellflugzeug nur auf Sicht geflogen werden,so ist nun mal die aktuelle Rechtslage.
Wie das im normalen Modellflug (FPV-Betrieb) gehandhabt wird,steht auf einem völlig anderen Blatt Papier.
Falls es doch mal Hart auf Hart kommt und Du vor dem Kadi stehen solltest,fällst Du mit Deiner o.g. Aussage hinten runter.

Fakt ist: Modellfliegen mit Videobrille ist in D nicht gestattet.
Deswegen hat grundsätzlich der Nebenmann die Brille auf...;)

Gruß
Henry
 
..., in Deutschland darf ein Modellflugzeug nur auf Sicht geflogen werden,so ist nun mal die aktuelle Rechtslage ...

Fakt ist: Modellfliegen mit Videobrille ist in D nicht gestattet.
Deswegen hat grundsätzlich der Nebenmann die Brille auf...;)

Heißt es denn nicht sinngemäß und richtig: "In Sichtweite des Steuerers ohne besondere optische Hilfsmittel" ?! (QUELLE - hier klicken!)
Das ist was ganz was anderes als "nur auf Sicht" ... nämlich einer von jenen schwammigen deutschen Paragraphen!

Soll heißen:

Auch wenn der eigentliche Steuerer die Videobrille vorm Kopp hat, kann das von ihm gesteuerte unbemannte Luftfahrzeug "in seiner Sichtweite betrieben werden" ... und zwar insofern der neben ihm stehende Spotter kein Fernglas braucht, um die Fluglage des von ihm gesteuerten Modells zu erkennen und jederzeit eingreifen könnte. Auch wenn dieser dem Piloten nach Abnehmen seiner Videobrille nur unmittelbar anzeigen könnte, wo sich dessen Modell gerade befindet, wird das Flugmodell "ohne optische Hilfsmittel in Sichtweite des Steueres betrieben".
 
ist letztendlich wohl auslegungssache, mir wäre da jedenfalls bisher kein Präzedänzfall zu diesem Thema bekannt.

[ironie an]
wie siehts denn aus wenn ich ohne fpv meinen flieger mal aus den augen verliere? mach ich mich dann strafbar wenn ich ihn noch retten will, müßte ich dann also direkt die finger vom sender nehmen?
[/ironie aus]
 
ist letztendlich wohl auslegungssache, mir wäre da jedenfalls bisher kein Präzedänzfall zu diesem Thema bekannt.

[ironie an]
wie siehts denn aus wenn ich ohne fpv meinen flieger mal aus den augen verliere? mach ich mich dann strafbar wenn ich ihn noch retten will, müßte ich dann also direkt die finger vom sender nehmen?
[/ironie aus]

Natürlich kann man auch ohne FPV sein Modell aus den Augen verlieren. In der Regel hat man dann aber etwas falsch gemacht. ;)

:) Jürgen
 
... ist letztendlich wohl auslegungssache, ...

NEIN - ist ja im Gesetz eindeutig herauszulesen!

Es geht in diesem Gesetz NUR um die Festlegung der definierten Entfernung zum Steuerer, in welcher sein Modellflugzeug betrieben werden "darf"!
Um mehr nicht!!!

... wie siehts denn aus wenn ich ohne fpv meinen flieger mal aus den augen verliere? mach ich mich dann strafbar ...

AUCH NEIN - nicht wenn er sich dabei innerhalb dieser im Gesetz vordefinierten Entfernung (... in deiner relativen Sichtweite ohne Gebrauch optischer Hilfsmittel) befindet.

Diese Vorgabe ist im übrigen auch die offizielle gesetzliche Grundlage dafür, warum Long Range in DE nicht machbar ist ... und nicht anderes!!

Es stehen einem ja die Haare zu Berge, wenn man manche Aussagen in den uns allen bekannten einschlägigen Foren zu lesen bekommt!
Fakt ist, das alles nicht so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird!

:rolleyes:
 
Es stehen einem ja die Haare zu Berge, wenn ...
...ich deine Einlassungen zum Thema hier lese. Aus irgendeinem, mir unerfindlichem Grund, versuchst du hier den Eindruck zu erwecken, als hättest du die alleinige juristische Auslegungskompetenz für diverse gesetzliche Bestimmungen. Dem ist leider, oder glücklicherweise, nicht so. Geflissentlich unterschlägst du nämlich die ganz wichtige Tatsache, dass deine so trefflich vorgetragenen Argumente lediglich nichts anderes sind, als deine rein subjektiven Interpretationen der "offiziellen gesetzlichen Grundlagen", mitnichten also irgendeine allgemeine Relevanz haben. Wie letztlich ein Gericht diese "offiziellen gesetzlichen Grundlagen" würdigen wird, davon hast du genauso wenig Ahnung wie alle hier Mitlesenden. Selbst ein seriöser Jurist würde sich hier nicht hinstellen und behaupten, er wüsste, wie ein Gericht im Falle eines Falles urteilen würde.

Woher nimmst du dir also das Recht, hier so zu tun, als wüsstest gerade du das?

Das musste jetzt mal gesagt werden, bevor sich noch jemand davon nachhaltig beeindrucken lässt und im schlimmsten Fall sogar meint, sich darauf berufen zu können!

Nebenbei gefragt: Gibt es auch "inoffizielle gesetzliche Grundlagen"? Sollte man doch meinen, wenn so nachdrücklich auf "offizielle gesetzliche Grundlagen" abgehoben wird. :D

Nix für ungut! ;)
 

rubberduck

User gesperrt
Die bislang viel zitierte Regelung: "Fliegen auf Sicht ..." d.h. mit Spotter-Pilot (Eingreifer), ist eine "Krüke" die , solange nichts anderes geregelt wird, den FPV-Modellpiloten vor Regressansprüchen durch seine Haftpflichtversicherung schützen soll.

Solange es nichts neueres gibt, muss man damit leben ...

jürgen
 
Geflissentlich unterschlägst du nämlich die ganz wichtige Tatsache, dass deine so trefflich vorgetragenen Argumente lediglich nichts anderes sind, als deine rein subjektiven Interpretationen der "offiziellen gesetzlichen Grundlagen", mitnichten also irgendeine allgemeine Relevanz haben. Wie letztlich ein Gericht ...

Es hat nichts mit "subjektiven Interpretationen" zu tun, wenn man Gesetze ganz einfach nur so liest wie sie auch im Gesetz stehen!

Somit unterschlage ich in diesem Fall "geflissentlich" nichts, ich DICHTE aber auch nichts hinzu! Nur "Fliegen auf Sicht ist in DE legal" - gestützt auf eine Textpassage in diesem Paragraphen? Ich bitte Dich! Es geht hier um den Begriff "Sichtweite", um die relative Entfernung zum unbemannten Luftfahrzeug ohne optische Hilfsmittel ... "relativ", weil das unter anderem auch abhängig von der Größe eines Modells ist!

Was im Falle eines Falles passiert, wenn einmal der GAU eintritt sei dahingestellt. Da haben dann mitunter auch Unfallermittler ein Wörtchen mitzureden und das habe ich hier auch schon einmal irgenwo anhand eines Beispiels aus der Realität bezüglich zulässigen Flughöhen bei Modellflugzeugen dargelegt. Das ist aber ein anderes Thema.


Nebenbei gefragt: Gibt es auch "inoffizielle gesetzliche Grundlagen"?

Wenn ich zum Beispiel lese:

"Der verantworliche Modellflieger ist der ohne Videobrille ..."

Was ist das für ein Gesetz??? Das hört sich für mich eher wie eine "Empfehlung" an, ist es wahrscheinlich auch ... und treibt mir ein Lächeln über die Lippen!

Ich habe jedenfalls bei all meinen Aussagen irgendwo eine Quelle dazu im Text hinterlegt!



Kein Problem - man wird doch wohl noch diskutieren dürfen, oder? :)
 

rubberduck

User gesperrt
"Gesetz" ??? welches Gesetz ...
es gibt kein Gesetz diesbezüglich, sondern Regelungen der Versicherungen und Verbände.
Allenfalls mal eine Verordnung einer Behörde.


Ich denke, die Versicherungen werden das Thema erstmal so handhaben wie andere "Neuerungen" auch.
Man wird zunächst einmal abwarten, wieviele Versicherungsfälle durch FPV-Fliegen verursacht wurden und wie hoch der Sachschaden war.

Wenn sich dabei keine nennenwerten Schäden ergeben, kann man das Thema in die normale Freizeitbetätigung einordnen.

jürgen
 
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